330 Wirtschaft
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Traditionell haben die deutschen Fachhochschulen die Aufgabe, die regionale und überregionale Wirtschaft mit praxis- und anwendungsnah ausgebildeten, hochqualifizierten Fachkräften zu versorgen. Angesichts der rasant steigenden wirtschaftlichen Verflechtungen zwischen Deutschland und China haben deutsche Unternehmen einen zunehmenden Bedarf an Hochschulabsolventen, die eine China-Kompetenz mitbringen. Die Fachhochschulen sind gut beraten, auf diesen Bedarf zu reagieren und innovative, curricular verankerte Angebote zum Erwerb einer vertieften China-Kompetenz zu entwickeln. Trotz des erheblichen Gestaltungsspielraums, über den die Hochschulen beim Curriculumdesign verfügen, sollten sich die Fachhochschulen von drei Prämissen leiten lassen: Die Angebote sollten curricular verankert sein. Sie sollten – dem Erfolgsprinzip der Fachhochschulen folgend – zudem konsequent praxis- und anwendungsnah ausgerichtet sein. Schließlich sollten sie grundsätzlich akzessorischer Natur sein. Die Kernausbildung in einer bestimmten Disziplin – etwa im Bereich der Betriebswirtschaftslehre oder der Ingenieurwissenschaften – sollte durch Angebote zur Förderung der China-Kompetenz sinnvoll ergänzt, nicht dagegen ersetzt werden. Der China-Kompetenz kommt nach dem hier vertretenen Verständnis demnach primär eine dienende, komplementäre Funktion zu. Die Fachhochschulen werden also auch in Zukunft keine klassischen Sinologen ausbilden, sondern Fachkräfte mit Domänenbezug, die aufgrund ihrer zusätzlich erworbenen China-Kompetenz auf deutsch-chinesische Arbeitskontexte vorbereitet werden. Die Einordnung von China-Kompetenz als instrumentelle Hilfskompetenz im Sinne einer Kooperationskompetenz ist eine wichtige Grundannahme, die sich unmittelbar auf den komplexen Prozess des Curriculumdesigns auswirkt. Im Mittelpunkt dieses Beitrages stehen Überlegungen, wie ein innovatives China-Kompetenzprogramm an einer wirtschafts- und sozialwissenschaftlichen Fakultät einer Fachhochschule intelligent konzipiert und implementiert werden kann.
Mitursächlich für den schleppenden Übertragungsnetzausbau ist die mangelnde Akzeptanz der betroffenen Bürger, Städte und Gemeinden. Der Gesetzgeber hat daher im Rahmen des Gesetzes zur Beschleunigung des Netzausbaus Elektrizitätsnetze unter anderem die Möglichkeit vorgesehen, dass Netzbetreiber mit den Transitgemeinden pauschale finanzielle Kompensationen ohne konkrete Gegenleistung vereinbaren können, um die Akzeptanz für den Netzausbau zu fördern. Die Kosten dieser Ausgleichszahlungen werden über die Stromnetzentgelte auf die Gesamtheit der Letztverbraucher umgelegt. Der Beitrag setzt sich kritisch mit der Rechtmäßigkeit dieser Regelung auseinander.
Zum 1.5.2004 haben sich zehn weitere Staaten der Europäischen Union angeschlossen, so dass der Staatenbund nun mehr 25 Mitgliedsländer umfasst. Der Beitritt bewirkte eine erneute Verschärfung der bereits bestehenden Harmonisierungsprobleme im Bereich der direkten Steuern. Vor diesem Hintergrund beschäftigte sich die in englischer Sprache abgehaltene Tagung unter der Leitung von Dr. Mara Pilar Nu´ez Ruiz (ERA) mit den praktischen Auswirkungen der Koexistenz von 25 verschiedenen Steuersystemen in der EU,dem aktuellen Stand der Koordinierung der direkten Steuern und dem Steuerwettbewerb. Dem beschriebenen Problemkreis widmete sich eine sowohl auf Referenten- als auch auf Teilnehmerseite international geprägte Tagung, die den angereisten Experten aus Finanzverwaltung, europäischen Institutionen,Wissenschaft und Wirtschaft ein anregendes Diskussionsforum bot.
Mit dem am 9.1.2014 veröffentlichten Urteil vom 5.11.2013 hat der BFH entschieden, dass Aufwendungen, die im Zuge eines Erststudiums entstanden sind, das gleichzeitig Erstausbildung ist und nicht innerhalb eines Dienstverhältnisses erfolgt, nach § 12 Nr. 5 i.V.m. § 4 Abs. 9 EStG i.d.F. des BeitrRLUmsG keine vorweggenommenen Betriebsausgaben bei den Einkünften aus selbständiger Arbeit darstellen. Darüber hinaus wurde festgestellt, dass die bereits für Veranlagungszeiträume ab 2004 anzuwendenden gesetzlichen Neuregelungen in § 12 Nr. 5 und § 4 Abs. 9 EStG i.d.F. des BeitrRLUmsG nicht gegen Verfassungsrecht verstoßen.
Der BFH hat in seinem Urteil vom 19.6.2008 - VI R 33/07, entschieden, dass Aufwendungen eines leitenden Angestellten im Zusammenhang mit der Bewirtung von Mitarbeitern unter bestimmten Voraussetzungen in voller Höhe als Werbungskosten abziehbar sind. Das Gericht stellt dabei auf zwei Indizien ab, die maßgeblich dafür sind, ob Bewirtungsaufwendungen für Mitarbeiter einer Führungskraft privat oder beruflich veranlasst sind. Dies ist zum einen der Anlass der Feier, zum anderen stellt die Zusammensetzung der Bezüge des Bewirtenden einen wichtigen Faktor dar. Im folgenden Beitrag werden das einschlägige BFH-Urteil vorgestellt und seine Folgen für die Praxis beleuchtet.
Mit drei Urteilen vom 11. 11. 2010[1] hat der BFH seine bisherige Rechtsprechung hinsichtlich einer möglichen Anwendung der Sachbezugsfreigrenze des § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG auf zweckgebundene Geldleistungen des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer aufgegeben.[2] Nach dieser gesetzlichen Regelung bleiben Sachbezüge steuerlich unberücksichtigt, falls die sich nach Anrechnung der vom Steuerpflichtigen gezahlten Entgelte ergebenden Vorteile insgesamt 44 € im Kalendermonat nicht überschreiten. Nach aktueller BFH-Rechtsprechung können nunmehr bestimmte Arbeitgeberzulagen wie z. B. Tank- und Geschenkgutscheine steuer- und sozialabgabefreie Sachbezüge sein. Mit seiner Entscheidung hat der BFH erstmals Grundsätze zur Unterscheidung von Barlohn und einem nach dem Einkommensteuergesetz bis zur Höhe von monatlich 44 € steuerfreiem Sachlohn formuliert,[3] die den Unternehmen als Rechtsanwender neue Möglichkeiten eröffnen. Der nachfolgende Beitrag fokussiert die alte und neue Rechtslage und gibt Praxisempfehlungen.
Auf der Basis einer zweistufigen Delphi-Befragung mit anschließender Sektorenbefragung konnte gezeigt werden, dass die untersuchten Obst- und Gemüsegenossenschaften Probleme in der Organisations- und Führungsstruktur aufweisen und dass teilweise mangelnde Professionalität im Management zu einer fehlenden Marktorientierung und Schwächung der Wettbewerbsposition von Genossenschaften führt. Daher besteht die Notwendigkeit der Anpassung der internen Führungsstruktur, um die Effizienz der Genossenschaften zu steigern und die Wettbewerbskraft zu erhöhen.
Die Effizienzsteigerung kann durch die Einführung eines zukunftsorientierten, nachhaltigen Managementsystems erreicht werden. Dabei müssen die institutionellen Besonderheiten von Genossenschaften berücksichtigt werden, um die Vorteile dieser Rechts- und Organisationsform auszuschöpfen.
Die Genossenschaftsstrategie muss dabei beachten, dass sie die Stakeholderanforderungen berücksichtigt und diese empathisch in ihre Leitlinien und das wirtschaftliche Handeln einfließen lässt. Besonderes Augenmerk muss die Genossenschaft dabei auf Ihre Erzeuger und Mitglieder sowie ihre Kunden haben. Innovation und Effektivität müssen weitere Eckpfeiler in der Strategieausrichtung sein.
Führt man zusätzlich zu den übergeordneten Strategieerneuerungen auch ein auf die Werte der Genossenschaft aufbauendes Managementmodell ein, kann die Organisationsform viele Vorteile für ein zukunftsorientiertes Unternehmen bieten. Dabei stellt das Holakratie- oder Soziokratie-Modell ein Managementmodell dar, das auch einem Wertewandel der modernen Zeit standhält und die Führungsstruktur durch die doppelte Kreisbindung modernisiert. Die Governance der Genossenschaft wird gestärkt und ständig aktuell gehalten. Diese Art von Managementmodell eignet sich gerade für Genossenschaften aufgrund von einer notwendigen, hohen Mitgliederbeteiligung und –selbstbestimmung besonders gut. Die dadurch zusätzlich gewonnene Transparenz stellt einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil für zukunftsorientierte, nachhaltige Genossenschaften dar, die dann anpassungsfähig sind und auch einer Internationalisierung des Marktes standhalten.
Mit Urteil vom 22.4.2010 hat der EuGH entschieden, dass die Vorschrift des § 16 Abs. 2 ErbStG des alten und neuen deutschen Erbschaftsteuerrechts nicht europarechtskonform ist. So steht Art. 56 EG i.V. m. Art. 58 EG der Regelung eines Mitgliedstaates entgegen, welche bei der Ermittlung der Schenkungsteuer vorsieht, dass der gewährte Freibetrag im Fall der Schenkung eines im Inland belegenen Grundstücks, wenn Schenker und Schenkungsempfänger ihren Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat haben, geringer ist als der anzuwendende Freibetrag, wenn zumindest eine dieser Personen ihren Wohnsitz im Inland hat. Damit ist abermals eine deutsche Steuerregelung als nicht mit dem Europarecht im Einklang stehend identifiziert worden.
Während Deutschland seine Regelungen zur Erbschaft und Schenkungsteuer zum Jahresbeginn reformiert hat, sind in Österreich die Erbschaft- und Schenkungsteuer mit Wirkung zum 1.8.2008 entfallen. Stattdessen gilt dort seitdem eine Anzeigepflicht für Schenkungen. Nach dieser müssen unter anderem Schenkungen von Kapitalvermögen, Bargeld oder Anteilen an Kapitalgesellschaften bei der Finanzverwaltung gemeldet werden, sofern sie bestimmte Grenzen überschreiten. Die Vorschriften des neuen Schenkungsmeldegesetzes 2008 dienen dazu,dass Verschiebungen von Vermögen nachvollziehbar bleiben. Sie gelten, sofern der Erwerber oder der Zuwender zum Zuwendungszeitpunkt einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich hat; ein Zweitwohnsitz in der Alpenrepublik ist bereits ausreichend. Durch den vorliegenden Beitrag, in dem die Neuregelungen vorgestellt und eingehend diskutiert werden, soll die in Deutschland nicht umfangreiche Literatur zu dieser Thematik ergänzt werden.
In seinem am 15.6.2016 veröffentlichten Urteil vom 8.3.2016[2] hat der BFH klargestellt, dass ein Damnum oder Disagio sofort als Werbungskosten abziehbar ist, sofern der Rahmen des am Kreditmarkt Üblichen eingehalten wird. Wird eine Damnums- oder Disagio-Vereinbarung mit einer Geschäftsbank wie unter fremden Dritten geschlossen, ist das ein Indiz für die Marktüblichkeit. Falls der Rahmen des Marktüblichen überschritten wird, entfällt die sofortige Berücksichtigung als Werbungskosten. Es ist durch tatrichterliche Würdigung zu bestimmen, wann dies gegeben ist.
Bereits seit jeher existiert in Deutschland ein Disput hinsichtlich der Frage, ob und ggf. wie Zinsen besteuert werden sollen. Im Hintergrund steht hierbei stets die steuersystematische Diskussion um die Alternativen der Besteuerung des Einkommens einerseits und des Konsums andererseits. Marion Titgemeyer analysiert die steuerliche Behandlung von nationalen und grenzüberschreitenden Zinsen in unterschiedlich ausgerichteten Besteuerungssystemen aus dem Blickwinkel des Leistungsfähigkeitsprinzips, des europäischen Gemeinschaftsrechts und der Entscheidungsneutralität der Besteuerung. Die Autorin entwickelt Vorschläge zur Reform der deutschen Zinsbesteuerung, die den Aspekt steuerunehrlichen Verhaltens strukturiert berücksichtigen.
Work–life balance is one of the challenges of a globalized world. The study described in this chapter aimed to identify the factors influencing the work–life balance of working mothers. Additionally, we will describe differences and similarities between the well-being and working styles of German and US-American working mothers. It is particularly difficult for mothers to be successful, because to do so, they must master the double burden of work and family. In this study, 320 working mothers were surveyed, 142 in Germany and 178 in the USA. It was found that the cultural concepts of work–life balance of these working mothers are comparable. Furthermore, differences in working styles were identified: US-Americans valued both well-being and work–life balance more strongly than Germans. In both cultures, younger mothers felt more burdened by work than older mothers. This may indicate that competences are learned with an increasing age, enabling a more successful mastery of challenges, even though an increasing age usually has a negative effect on health. The number of children, family status and education did not influence work–life balance. These findings are further discussed in this chapter.
Der heutige Kunde ist nicht mehr länger nur der "Abnehmer" von Produkten und Dienstleistungen. In unserer vernetzten Gesellschaft besitzt er eine eigene Stimme und teilt seine Erfahrungen intensiv mit anderen Kunden. Er nutzt die Transparenz des Internets über Preise und Märkte aus, um intelligente Kaufentscheidungen zu treffen. Daher wird es für Unternehmen immer wichtiger eine lernende Beziehung zum Kunden auf Augenhöhe zu etablieren und Wissen vom, über und gemeinsam mit dem Kunden zu entwickeln. Nur so kann das Unternehmen wettbewerbsfähige Lösungen zur passgenauen Befriedigung des Kundenbedürfnisses bereitstellen. Mit dem Knowledge Blueprint for Customer Relationship Management (KnowBlueC) stellt der Autor eine strukturierte Systematik vor, die ein Unternehmen auf dem Weg zur smarten und kundenzentrierten Wissensorganisation führt. Ein "Blick hinter die Kulissen" rund um Customer Artificial Intelligence erlaubt es dem Leser zudem aktuelle Hype-Themen wie Big Data, Business Analytics und Data Mining, Machine Learning, Neuronale Netze und (Chat-)Bots besser zu verstehen und für den eigenen Unternehmenseinsatz einzuschätzen. Vielfältige Workshopanteile mit konkreten Verfahren, Methoden und Vorlagen ermöglichen die direkte Umsetzung im Unternehmen. Biographische Informationen Professor Dr.-Ing. Andreas Schmidt lehrt Wirtschaftsinformatik an der Hochschule Osnabrück.
Spätestens seit der breiten Rezeption, die das 2002 erschienene Buch von Richard Florida (The Rise of the Creative Class) erfahren hat, ist die Bedeutung von Wissenschaft und Kreativität für die Stadtentwicklung in vielen Kommunen erkannt worden. Städte und Regionen konkurrieren in zunehmend globalem Maßstab um Hochqualifizierte, um die Ansiedlung von Hochschulen, Forschungseinrichtungen und um innovative Unternehmen. Deshalb versuchen sich viele Kommunen mittlerweile als Wissenschaftsstandort zu profilieren. Die Autorin geht der Frage nach, was eine Wissenschaftsstadt von einem Wissenschaftsstandort unterscheidet und welche unterschiedlichen kommunalen Strategien sich in diesem Feld unterscheiden lassen.
Wie können Bildung und Wissenschaft am Standort für die regionale Entwicklung genutzt werden? Welchen Beitrag können die Kommune, Hochschulen und Forschungseinrichtungen, Unternehmen und Stiftungen, Vereine, Schulen und Kultureinrichtungen leisten, um die Stadt zu einem lebendigen und attraktiven Wissenschaftsstandort zu machen? Diesen Fragen geht die vorliegende Publikation nach und erteilt 16 deutschen Städten das Wort. Sie skizzieren, wie sie sich als Wissenschaftsstädte zu positionieren versuchen und welche Wege sie gehen, um Bildung und Wissenschaft in den Fokus ihrer Stadt und der Partner in Wirtschaft und Wissenschaft zu rücken. Auch Vertreter aus ansässigen Unternehmen und den Medien kommen zu Wort und beschreiben ihren Beitrag zu der Entwicklung.
Den Hintergrund für diese Praxisbeispiele bildet eine theoretische Einführung. In ihr werden die Grundlagen der Wissensökonomie und ihre Bedeutung für Städte beleuchtet, Ergebnisse einer empirischen Untersuchung des Wettbewerbs "Stadt der Wissenschaft" vorgestellt und auf der Grundlage der Praxisbeispiele aus den 16 Städten vier dominante Strategiemuster entwickelt. Zum Abschluss schauen wir über den Tellerrand und nehmen andere Städte in Europa in den Blick.
In diesem Video schauen wir uns an, wie wir die Länge einer Eingabe (Zeichenkette) ermitteln können, um damit in unserem Programm dynamische Berechnungen durchführen zu können.
Aufzeichnung der Vorlesung Wirtschaftsinformatik an der Hochschule Osnabrück zum Thema Bits & Bytes aus dem Sommersemester 2020.
In diesem Video finalisieren wir die Implementierung eines einfachen ASCII-Konvertierers, der Texte aus einem Eingabefeld lesen und in den ASCII-Code als Dezimalzahl umwandeln kann. Als Add-On schreiben wir noch eine Funktion, die das Dezimalergebnis in eine Binärzahl umwandelt.
Die ist eine Aufzeichnung aus der virtuellen Vorlesung Wirtschaftsinformatik an der Hochschule Osnabrück aus dem Sommersemester 2020.
In diesem Video setzen wir die Implementierung eines einfachen ASCII-Konvertierers fort, der Texte aus einem Eingabefeld lesen und in den ASCII-Code als Dezimalzahl umwandeln kann.
Die ist eine Aufzeichnung aus der virtuellen Vorlesung Wirtschaftsinformatik an der Hochschule Osnabrück aus dem Sommersemester 2020.
In diesem Video beginnen wir mit der Implementierung eines einfachen ASCII-Konvertierers, der Texte aus einem Eingabefeld lesen und in den ASCII-Code als Dezimalzahl umwandeln kann.
Die ist eine Aufzeichnung aus der virtuellen Vorlesung Wirtschaftsinformatik an der Hochschule Osnabrück aus dem Sommersemester 2020.
Die Bewertung der eigenen Arbeitgeberattraktivität durch externe Dritte hat sich in den letzten Jahren zu einem wesentlichen Instrument des strategischen Personalmarketings entwickelt. Deutliches Anzeichen hierfür ist die rasante Verbreitung von entsprechenden Arbeitgebersiegeln in der Außendarstellung vieler Unternehmen. Gleichzeitig steht dem stetig wachsenden Interesse in der Praxis ein Defizit bezüglich der konkreten Wirkung von Arbeitgebersiegeln aufseiten der Forschung gegenüber. An diesen Punkt anknüpfend wird mithilfe einer Discrete Choice-Analyse der Stellenwert von Arbeitgebersiegeln für potenzielle Bewerber in der Ernährungsindustrie differenziert betrachtet. Die Ergebnisse zeigen, dass Arbeitgebersiegel die Bewerbungsentscheidung zwar signifikant beeinflussen, im Vergleich zu anderen unternehmensspezifischen Kriterien der Arbeitgeberwahl jedoch einen geringeren Stellenwert einnehmen. Als entscheidungsrelevant erweisen sie sich ferner nur unter der Bedingung, dass Befragte mit ihnen bislang nicht vertraut waren. Neben einer wissenschaftlichen Diskussion der Befunde geben die Autoren praxisrelevante Hinweise für einen ökonomisch sinnvollen Einsatz von Arbeitgebersiegeln.
Wie Kapitalismus die Demokratie zerstört : Anmerkungen zu Harald Trabolds Buch Kapital Macht Politik
(2014)
Who is more eager to use Gamification in Economic Disciplines? Comparison of Students and Educators
(2022)
Background: In this paper, the focus is on the application of digital and mobile technologies as supporting tools for the implementation of gamification in the field of education of future economists. Objectives: The paper's main objective is to explore whether educators and students are motivated and willing to apply additional technologies as main gamification components in their work and education. Moreover, the paper aims to assess how their more comprehensive application affects the quality of teaching, work flexibility, new learning opportunities, and outcomes. Methods/Approach: The survey method was used to collect answers from educators and students primarily interested in accounting, finance, trade and tourism from higher and secondary education institutions in Croatia, Poland, Serbia and Germany. Afterwards, the responses were compared using statistical methods. Results: Research results confirm that educators and students are willing to use gamification in teaching. Still, they also expressed the need for better administrative support in using particular e-learning tools. Surprisingly, educators are more eager to use gamification in their work than students. Conclusions: The study's general conclusion is that educators and students are both aware of the advantages of using e-learning tools provided through digital and mobile technologies and are eager to implement more gamification in the teaching process. However, continuous education in applying new digital technologies is needed on both sides.