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Umsetzung rechtlicher Anforderungen in der Bauleitplanung am Beispiel der Seveso-II-Richtlinie
(2015)
Die Analyse der kommunalen Planungspraxis zur Auswahl und Bewertung von Siedlungsflächen in der Flächennutzungsplanung zeigt auf, welchen Einfluss Forschungsergebnisse auf die aktuelle Planungspraxis haben. Aufbauend auf einer Analyse des Forschungsstandes und der rechtlichen Rahmenbedingungen wird die Bewertung von Siedlungsflächen in 29 verschiedenen Flächennutzungsplänen untersucht. Als Ergebnis wurde ermittelt, dass in der Planungspraxis die Anzahl der Bewertungskriterien und die Komplexität der Bewertung in den letzten Jahren stark zugenommen hat. Außerdem kann gezeigt werden, dass und wie stark sich die Planungsmethodik und die verwendeten Kriterien zur Auswahl und Bewertung von Siedlungsflächen zwischen den einzelnen Gemeinden unterscheiden. Trotz umfangreicher anwendungsorientierter Forschung seit den 1990er Jahren zur Bewertung und Auswahl von Siedlungsflächen lassen sich jedoch nur indirekte Einflüsse der Forschungsergebnisse auf die Planungspraxis identifizieren. Teilweise wurde allerdings festgestellt, dass auch von den Gemeinden selbst neue Kriterien und Vorgehensweisen entwickelt werden.
Die planungsrechtliche Zulässigkeit von Betrieben der Urbanen Produktion unterscheidet sich je nach ihrem Störgrad deutlich zwischen den Baugebietstypen der Baunutzungsverordnung (BauNVO). Während Betriebe, die das Wohnen nicht wesentlichen stören, auch in gemischten Baugebieten zulässig sind, kommen für Betriebe mit höheren Störgraden nur Gewerbe- und ggf. auch Industriegebiete infrage. Über die Ausweisung von Gewerbegebieten kann jedoch innerhalb eines Quartiers eine grobkörnige Nutzungsmischung erreicht werden. Betriebe, die das Wohnen nicht wesentlich stören, können über die Ausweisung gemischter Baugebiete wie dem Urbanen Gebiet zusätzlich in einer feinkörnigen Nutzungsmischung realisiert werden. Dabei kann die Verdrängung von Betrieben der Urbanen Produktion durch zahlungskräftigere Nutzungen mithilfe des Planungsrechts nur begrenzt beeinflusst werden. Insbesondere in Urbanen Gebieten besteht die Gefahr, dass sie von anderen Nutzungen wie dem Wohnen verdrängt werden.
Flexibility in planning through frequent amendments. The practice of land use planning in Germany
(2022)
How can formal planning deal with uncertainty and rapid change while maintaining high standards of procedural certainty? This paper, using Germany as an example, examines how municipalities handle this dilemma within their existing planning systems. Municipalities use different approaches, ranging from regular redrafting to comprehensive changes or regular amendments. Amendments and complementary informal plans are important components of flexibility in planning. We argue that the choice to make frequent amendments instead of redrafting the preparatory land-use plan does not necessarily lead to a loss of a city-wide, long-term perspective, provided amendments are prepared and justified using informal concepts.
Die Innenentwicklung ist ein wichtiger Baustein für eine nachhaltige Stadtentwicklung. Jedoch entstehen in der praktischen Umsetzung häufig Zielkonflikte zwischen verschiedenen Themen der nachhaltigen Stadtentwicklung. Die in § 1 BauGB aufgeführten Ziele und Belange müssen in der Bauleitplanung auf kommunaler Ebene im Rahmen der Abwägung berücksichtigt und gewichtet werden. Dies kann für kommunale Akteur*innen eine große Herausforderung darstellen.
Im Rahmen des Forschungsprojekts „Rechtsanwendung in der Bauleitplanung – Umgang mit Zielkonflikten im Bereich der Innenentwicklung“ (gefördert aus Mitteln des Niedersächsischen Vorab) wurde untersucht, welche Zielkonflikte in der verbindlichen Bauleitplanung benannt werden und welche Lösungsansätze dazu von Kommunen und in der Forschung entwickelt wurden. Die Erkenntnisse basieren unter anderem auf einer umfangreichen Dokumentenanalyse von über 80 Bebauungsplänen deutscher wachsender Großstädte.
Die vorliegende Arbeitshilfe zeigt im Sinne eines Baukastensystems 49 ausgewählte Bausteine aus sechs Handlungsfeldern der Innenentwicklung. Damit sollen Kommunen Hinweise an die Hand gegeben werden, wie in der verbindlichen Bauleitplanung Zielkonflikte zwischen verschiedenen Handlungsfeldern bewältigt und Lösungsansätze anhand der Festsetzungen nach § 9 BauGB planungsrechtlich im Bebauungsplan verankert werden können.