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Seit 1. Januar 2017 gelten ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und ein neues Begutachtungsinstrument im Recht der Pflegeversicherung und in der Hilfe zur Pflege. Der neue Pflegebedürftig-keitsbegriff ist eine maßgebliche Grundlage für die Beschreibung des Personenkreises, der Zugang zu Leistungen hat. Er bezieht körperliche, kognitive und psychische Beeinträchtigungen gleichberechtigt ein. Wesentliches Element des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs ist die Abkehr vom Verrichtungsbezug und vom Faktor Zeit als einzigem Maßstab für die Schwere der Betroffenheit. Neuer Maßstab für Pflegebedürftigkeit ist der Grad der Selbständigkeit der Pflegebedürftigen.
Aus dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff leitet sich auch das Verständnis von Pflege in der Pflegeversicherung und der Hilfe zur Pflege ab. Dieses Verständnis von Pflege prägt alle Bereiche der Pflege: Von den Inhalten der Leistungen über die Pflegedokumentation bis hin zum Qualitätsverständnis. Es ist daher auch Bezugspunkt für die aktuellen Weiterentwicklungen und Prozesse in der Pflegeversicherung (z.B. Qualitätsentwicklung, Personalbemessungsverfahren, Pflegeberatung). Dabei folgt dieses Verständnis von Pflege der pflegefachlichen und pflegewissenschaftlichen Perspektive. Daher wurden und werden bereits viele Bestandteile davon in der Pflegeausbildung ge-lehrt und in der Praxis der Pflege umgesetzt.
Im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit haben Dr. Klaus Wingenfeld von der Universität Bielefeld und Prof. Dr. Andreas Büscher von der Hochschule Osnabrück im Oktober 2017 eine Expertise vorgelegt, mit der die pflegerischen Aufgaben auf der Grundlage des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs strukturiert und beschrieben werden.
Der Beirat zur Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs (Begleitgremium nach § 18c SGB XI) sieht diese Strukturierung und Beschreibung als geeignete fachliche Grundlage für ein gemeinsames Verständnis von Pflege an und empfiehlt, sie für die Anpassung und Weiterentwicklung von fachlichen Konzepten und Vereinbarungen in der Pflege zu nutzen.
Jetzt sind Sie gefragt!
(2017)
Aktualisierter Expertenstandard Das Deutsche Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP) hat den Expertenstandard „Dekubitusprophylaxe in der Pflege zum zweiten Mal an den aktuellen Stand des Wissens angepasst. Änderungen nahmen die Autoren bei den Kommentierungen und dem Aufbau des Expertenstandards vor. Zudem wurde ein sogenanntes Indikatorenset entwickelt.
The aim of this study was to provide a systematic overview of available pressure ulcer prevention quality indicators and to evaluate the underlying empirical evidence. A systematic mapping review was conducted with combined searches in Embase and Medline, and websites of relevant institutions and organisations. The eligibility criteria were clear use of the term “quality indicator” regarding pressure ulcer prevention; English or German language; and all settings, populations, and types of resources, including articles, brochures, and online material. In total, n = 146 quality indicators were identified. Most indicators were published in the United States (n = 50). The majority of indicators was developed for the hospital setting (n = 102). Process indicators were the most common (n = 71), followed by outcome indicators (n = 49). Less than half of identified indicators appeared to be practically used. Evidence supporting the validity and reliability were reported for n = 25 and n = 30 indicators respectively. The high number of indicators demonstrate the importance of measuring pressure ulcer prevention quality. This is not an indicator of our ability to accurately measure and evaluate this construct. There is an urgent need to develop evidence-based and internationally comparable indicators to help improve patient care and safety worldwide.
Das Buch ist ein Grundlagenwerk, in dem innovative Konzepte sowie wissenschaftlich basierte und in der Praxis bewährte Methoden und Instrumente zur kontinuierlichen und systematischen Qualitätsentwicklung in der Pflege vorgestellt und diskutiert werden. Der inhaltliche Schwerpunkt liegt dabei auf den Expertenstandards des DNQP - als einem wichtigen Motor für die Förderung der Pflegequalität in Krankenhäusern, ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen im gesamten deutschsprachigen Raum. Ein wesentlicher Teil der Beiträge stützt sich auf die langjährige Forschungs- und Entwicklungsarbeit des DNQP zu dieser Thematik. An der 2. Auflage haben 14 namhafte Fachexperten aus Pflegewissenschaft und -praxis, Gesundheitsökonomie, Sozialrecht und Verbraucherschutz mitgewirkt.
Der Expertenstandard Ernährungsmanagement hat das Ziel, Patienten/Heimbewohner mit einer Mangelernährung oder einem Risiko für unzureichende Nährstoffversorgung frühzeitig zu erkennen, die Ursachen zu identifizieren und in Abstimmung mit den Betroffenen, den Angehörigen und den an der Versorgung beteiligten Berufsgruppen Maßnahmen zur Sicherstellung einer bedürfnis- und bedarfsgerechten Ernährung einzuleiten.
Das Auditinstrument zum aktualisierten Expertenstandard steht kostenfrei unter dnqp.de als Download zur Verfügung