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Pflegebedürftige, die sich für die Geldleistungsoption in der Pflegeversicherung entschieden haben, sind verpflichtet, jährlich zwei bzw. vier „Beratungsbesuche“ durch einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst abzurufen und nach Ausführung der Pflegekasse anzuzeigen. Obwohl mehr als 2 Millionen dieser Beratungsbesuche jährlich in Deutschland stattfinden, ist nur wenig über ihre Durchführung und die Erfahrungen pflegebedürftiger Menschen und ihrer Angehörigen dazu bekannt. Ziel dieses Projektes war es daher, Einsichten in diese häusliche Pflegeberatung zu erhalten und einen inhaltlichen Ansatz zu ihrer Durchführung zu entwickeln. In zwei Regionen Nordrhein-Westfalens wurden mithilfe eines Fragebogens und ergänzender Interviews Daten zu der generellen Durchführung der Beratungsbesuche, der Perspektive pflegebedürftiger Menschen und ihrer Angehörigen sowie der Sichtweise der ambulanten Pflegedienste erhoben. Basierend auf den Befunden wurde ein familienorientierter Beratungsansatz entwickelt und in 80 häuslichen Pflegearrangements erprobt. Die Ergebnisse zeigen, dass trotz beachtlicher Entwicklungen in einigen Pflegediensten zur Gestaltung der Beratung die Angemessenheit und Qualität aus Sicht der Nutzer/innen vorwiegend vom Zufall abhängt. Der familienorientierte Beratungsansatz eröffnet die Möglichkeit für ein vertiefendes Verständnis der häuslichen Pflegearrangements, auf dessen Grundlage gezielte und den Problemen angemessene Empfehlungen gegeben werden können.
Die größte Gruppe der Leistungsempfänger in der Pflegeversicherung sind die Pflegebedürftigen, die sich für die Pflegegeldleistung entschieden haben. Sie erhalten einen Geldbetrag, den sie zur Bewältigung ihrer Pflegebedürftigkeit einsetzen können. Die Inanspruchnahme der Geldleistung geht mit der Verpflichtung einher, regelmäßig eine Beratung durch einen ambulanten Pflegedienst oder eine anerkannte Beratungsstelle abzurufen. Über die Gestaltung und die Auswirkung dieser Beratungen wird ebenso wenig diskutiert wie über mögliche konzeptionelle Grundlagen der Beratung. In diesem Beitrag wird ein Konzept zur häuslichen Pflegeberatung im Rahmen der Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI vorgestellt, das auf Basis einer empirischen Bestandsaufnahme entwickelt und anschließend erprobt wurde. In dem Konzept werden fünf zentrale Aspekte häuslicher Pflegearrangements aufgegriffen, die innerhalb der Beratung thematisiert werden sollten: das familiale Netzwerk, die Finanzierung, pflegepraktische Fragen, das erweiterte Netzwerk und Entlastungsmöglichkeiten. Das Konzept hat sich als geeignet für die Beratungsbesuche erwiesen und liefert Hinweise für die Weiterentwicklung von Beratungsansätzen zur Stabilisierung häuslicher Pflegearrangements im Rahmen der Pflegeversicherung.