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Zur steuerlichen Behandlung von Arbeitgeberzuwendungen

  • Mit drei Urteilen vom 11. 11. 2010[1] hat der BFH seine bisherige Rechtsprechung hinsichtlich einer möglichen Anwendung der Sachbezugsfreigrenze des § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG auf zweckgebundene Geldleistungen des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer aufgegeben.[2] Nach dieser gesetzlichen Regelung bleiben Sachbezüge steuerlich unberücksichtigt, falls die sich nach Anrechnung der vom Steuerpflichtigen gezahlten Entgelte ergebenden Vorteile insgesamt 44 € im Kalendermonat nicht überschreiten. Nach aktueller BFH-Rechtsprechung können nunmehr bestimmte Arbeitgeberzulagen wie z. B. Tank- und Geschenkgutscheine steuer- und sozialabgabefreie Sachbezüge sein. Mit seiner Entscheidung hat der BFH erstmals Grundsätze zur Unterscheidung von Barlohn und einem nach dem Einkommensteuergesetz bis zur Höhe von monatlich 44 € steuerfreiem Sachlohn formuliert,[3] die den Unternehmen als Rechtsanwender neue Möglichkeiten eröffnen. Der nachfolgende Beitrag fokussiert die alte und neue Rechtslage und gibt Praxisempfehlungen.

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Metadaten
Author:Marion Titgemeyer
Title (German):Zur steuerlichen Behandlung von Arbeitgeberzuwendungen
Parent Title (German):Deutsche Steuer-Zeitung
Document Type:Article
Language:German
Year of Completion:2011
electronic ID:Zur Anzeige in scinos
Release Date:2018/11/05
Volume:99
Issue:7
First Page:249
Faculties:Fakultät MKT / Institut für Management und Technik
DDC classes:300 Sozialwissenschaften / 330 Wirtschaft
Review Status:Veröffentlichte Fassung/Verlagsversion