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Die meisten börsennotierten Gesellschaften haben ein Risikofrüherkennungssystem, das vom Abschlussprüfer ohne den Verweis auf schwerwiegende Mängel testiert wird. Tatsächlich zeigen Studien, dass die in der Praxis implementierten Systeme häufig ungeeignet sind, um an sich erkennbare bestandsgefährdende Entwicklungen zu identifizieren. Dies liegt an methodischen Schwächen, z. B. an einer fehlenden Betrachtung der Liquiditätswirkung von Risiken, einer vernachlässigten Analyse von Extremrisiken und insb. am Fehlen einer Risikoaggregation, die auch Kombinationseffekte berücksichtigt. Bei Insolvenzen, wie hier im Beispiel von Gerry Weber, lässt sich bei Betrachtung des dokumentierten Risikomanagementsystems erkennen, dass die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllt wurden. Um solche „überraschenden Insolvenzen“ zu vermeiden, ist es erforderlich, bessere Verfahren zu implementieren und durch Prüfer testieren zu lassen, was bisher nicht konsequent geschieht. Der Beitrag schlägt ein einfaches aber umfassendes Prüfschema für Risikofrüherkennungssysteme vor, das sowohl intern als auch von externen Prüfern verwendet werden kann.