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Praktische Umsetzung der Neuregelung des Umsatzsteuerrechts (§ 2b UStG) in der Samtgemeinde Dörpen
(2021)
Mit Einführung des § 2b UStG wurde die Unternehmereigenschaft der juristischen Personen des öffentlichen Rechts grundlegend geändert mit der Folge, dass sich der Anwendungsbereich der Umsatzsteuer für Finanzvorfälle der öffentlichen Hand erheblich ausgedehnt hat. Auch wenn damit die Aufwendungen dieser Organisationen in der Regel kostenneutral bleiben, ist durch die erweiterte Umsatzsteuerpflicht eine Verteuerung der Verwaltungsleistungen für die Bürger abzusehen. Für die Kommunen auf unterster Verwaltungsebene ist vor allem der Umgang mit der komplexen Rechtsmaterie eine große Zumutung, die sich auf Prozess- und Aufbauorganisation sowie auf die Verwaltungskultur auswirkt. Statt konkreter praktischer Hilfestellung, wird auf die nationale wie europäische Rechtsprechung und deren Auslegung verwiesen. Der Verlauf der aktuellen Corona-Pandemie hat den Hilferuf der Kommunen erneut in das Licht gerückt. Der Gesetzgeber gewährt der öffentlichen Verwaltung einen erneuten, nunmehr zweiten, Aufschub in Bezug auf eine rechtskonforme Umsetzung, die als Kernaufgabe eine Neubewertung aller Finanzvorfälle nach § 2b UStG vorsieht. Die Samtgemeinde Dörpen als Kooperationsbehörde hat den dringenden Handlungsbedarf erkannt und strebt einen Umsetzungsprozess bis zum 01.01.2023 an. Im Rahmen dieser Arbeit wird als individuelles Umsetzungskonzept für die Kooperationsbehörde eine digitale Vertragsdatenbank durch die zugrunde gelegte Methode der Dokumentenanalyse erstellt. Die angestrebte Lösung orientiert sich an der aktuellen Handlungsempfehlung eines Vertragsmanagements und der digitalen Schriftgutverwaltung als Ausfluss der Digitalisierung. Im Anschluss projiziert diese Arbeit die Erfahrungen und Umsetzungsergebnisse der Samtgemeinde Dörpen auf ein nach wie vor betrübtes Stimmungsbild der Neuregelungsfolgen aller Kommunen.