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Hochschule und Universität Osnabrück haben mit regionalen Partnern (Stadt, Landkreis, Bistum, evangelisch-lutherischem Kirchenkreis, Kompetenzzentrum Gesundheitswirtschaft) die Grundsatzvereinbarung unterzeichnet, in Osnabrück einen Gesundheitscampus zu etablieren. Das Ziel ist, einen Ort zu schaffen, an dem Wissenschaft, Unternehmen der Gesundheitsversorgung, Träger von Gesundheitseinrichtungen und Politik zusammenkommen, um innovative Versorgungskonzepte für die Region zu erproben. „ROSE – das Lernende Gesundheitssystem in der Region Osnabrück-Emsland“ ist ein Großprojekt im Rahmen des Gesundheitscampus Osnabrück, das von dem Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) über 5 Jahre gefördert wird. Dabei wird das Prinzip des Lernens durch Feedback angewendet. Das bedeutet, dass durch Forschung in und mit der Praxis Evidenz im Sinne von practice-based evidence erzeugt wird, d.h. Evidenz für eine bessere Versorgungspraxis unter Berücksichtigung städtischer und ländlicher Strukturen. Dies hat zur Konsequenz, dass der Transferprozess zwischen Hochschule und Versorgungspraxis nicht am Ende sondern bereits am Anfang steht. Mit dem Ansatz einer wiederkehrenden Abfolge von Forschungsfragen und Analysen von Daten aus der Versorgungspraxis rekurriert ROSE auf das Prinzip des „Learning Health Care System“ (IOM, 2007). Im Rahmen von ROSE stimmen sich Hochschule und Universität Osnabrück ab, um die Ziele des Gesundheitscampus zu erreichen. Die geplante Umsetzung wird anhand eines Modells mit fünf Maßnahmen vorgestellt. Diese bauen auf der Vielfalt von bereits bestehenden Gesundheitsstudiengängen in Osnabrück auf und bringen Forschung, Nachwuchsförderung und Translation von Forschungsergebnissen zusammen.
Der zunehmende Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologie im Gesundheitswesen verlangt auch von Angehörigen der Pflegeberufe Kompetenzen zur Nutzung der entsprechenden Systeme und Verfahren. Vor diesem Hintergrund haben sich die AG „Informationsverarbeitung in der Pflege“ der Deutschen Gesellschaft für Medizinische Informatik, Biometrie und Epidemiologie (GMDS), die Österreichische Gesellschaft für Pflegeinformatik (ÖGPI) und die Schweizerische Interessensgruppe Pflegeinformatik (IGPI) innerhalb des Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner (SBK) entschlossen, gemeinsame Empfehlungen für benötigte Kernkompetenzfelder in Pflegeinformatik zu erarbeiten. Auf Basis einer iterativen multimethodischen Vorgehensweise unter Einbeziehung von einer großen Anzahl von Fachexperten aus Deutschland, Österreich und der Schweiz (D-A-CH) wurden 24 notwendige Felder von Kernkompetenzen definiert und deren Relevanz für fünf typische Berufsfelder in der Pflege bewertet. Damit liegt erstmalig eine wissenschaftlich fundierte Empfehlung für zu vermittelnde Kernkompetenzfelder in der Pflegeinformatik für verschiedene pflegerische Berufsfelder vor. Sie richtet sich an alle Personen mit Verantwortung für die Planung von Studium, Lehre, Aus- und Weiterbildung in der Pflege.
Hintergrund: Mangelhafte Informationsübermittlung führt bei der Überleitung Pflegebedürftiger zu einer Gefährdung von Sicherheit und Lebensqualität. Elektronische Instrumente können diese Situation grundsätzlich verbessern, werden jedoch bislang kaum eingesetzt. Ein Grund ist die fehlende Umsetzung von IT Standards.
Ziel der Arbeit: Ziel dieser Studie ist daher die technisch-organisatorische Machbarkeit, die Gebrauchstauglichkeit, Nützlichkeit und Vollständigkeit einer elektronisch unterstützten standardisierten Pflegeüberleitung zu untersuchen.
Material und Methoden: Zu diesem Zweck wurde eine Test-Telematikinfrastruktur aufgebaut, die die elektronische Gesundheitskarte einbezog, sowie ein HL7 CDA basiertes Überleitungsinstrument entwickelt, das den Informationsaustausch zwischen einem Krankenhaus und Pflegeheimen ermöglichte. Die Anwender bewerteten die Gebrauchstauglichkeit des Überleitungsinstruments, sowie die Nützlichkeit und Vollständigkeit von elektronischen und papierbasierten Überleitungen.
Ergebnisse: Es zeigte sich, dass das elektronische Überleitungsinstrument auf Basis des HL7 CDA Standards im Rahmen der Test-Telematikinfrastruktur technisch umgesetzt und von den Anwendern als gebrauchstauglich eingeschätzt werden konnte. Im Vergleich lieferte die elektronische Überleitung vollständigere und nützlichere Daten als die Papierform. Die Anwendung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) wurde von den Anwendern als hemmend eingestuft.
Diskussion: Die Studie unterstreicht die Machbarkeit, Bedeutung sowie die Barrieren von elektronischen Überleitungen von Pflegebedürftigen. Pflegende aus dem Krankenhaus- und Langzeitpflegebereich können eine auf dem HL7 CDA Standard ePflegebericht basierende Anwendung in ihre Abläufe integrieren und erhalten dadurch bessere und vollständigere Informationen. Zur langfristigen Sicherstellung der Versorgungskontinuität sollte der HL7 CDA Standard ePflegebericht Teil der deutschen Telematik-Infrastruktur werden.