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Ein Zusammenspiel von Lebensräumen, Gesellschaftlichkeit und Partizipation steht im Mittelpunkt jeder pädagogischen Praxis in den Kommunen. Die Entwicklung junger Menschen bei diesem Zusammenspiel zu unterstützen ist das Anliegen der Jugendarbeit. Das ist die Ausgangsthese von Stephan Maykus im dritten Beitrag. Er umreißt eine kommunale Sozialpädagogik, welche die konzeptionelle Basis von Kinder- und Jugendbildung in Stadtteilen und Gemeinden ist. Maykus reflektiert die pädagogische Qualität von sozialen Räumen, so wie sie von Jugendlichen wahrgenommen werden. Im Anschluss daran denkt er über eine Pädagogik demokratischer Partizipation als Subjekt- und Gesellschaftsbildung nach und verdeutlicht sie mit dem Beispiel eines Jugendhauses. Dieses folgt der Grundannahme, dass Kinder und Jugendliche für ihre Identitätsentwicklung Gelegenheiten der sozialen und individuellen Entfaltung benötigen, die nicht einfach nur gegeben sind, sondern besonderer Orte in ihrem Stadtteil bedürfen. Das Jugendhaus ist ein solcher Ort, der im Sinne einer kommunalen Sozialpädagogik Erfahrungen der Partizipation, der individuellen Urteils-, Entscheidungs- und Handlungsfähigkeit als Ausdruck von Selbstwirksamkeit und Gemeinwirksamkeit in Gruppen unterstützt.
Im Rahmen des Forschungsschwerpunktes „Inklusive Bildung“ der Hochschule Osnabrück wurde eine quantitative Erhebung mittels eines schriftlichen Fragebogens durchgeführt.Die Ergebnisse verweisen in vergleichender Perspektive auf unterschiedliche Handlungs- und Sichtweisen der Berufsgruppen hin. Damit ergeben sich verschiedene Chancen sowie Herausforderungen in der Kooperation der Bildungsbereiche – und die Notwendigkeit einer Systematisierung dieser Prozesse.
Jugend ermöglichen – diese Leitformel steht im Mittelpunkt des 15. Kinder- und Jugendberichtes der Bundesregierung, der die Lebenslage Jugend in ihren gegenwärtigen Bedingungen für die Qualifizierung, Verselbstständigung und Selbstpositionierung beschreibt. Es wird für eine neue Jugendorientierung plädiert: Inwiefern betrifft es auch die Kooperation von Schule und Jugendhilfe?
Die Forderung nach Inklusion, deren rechtliche Ausgestaltung und ihre kommunale Umsetzung müssen als einer der bedeutsamsten Paradigmenwechsel der letzten Jahre in der internationalen und nationalen Politik verstanden werden, die auch in der Kinder- und Jugendhilfe Fragen nach Ausgrenzungsmechanismen, Teilhabemöglichkeiten, strukturellen Ressourcen und persönlichen Einstellungen aufwirft.
Mit der Ausgestaltung von Ganztagsschulen korrespondieren organisatorische und pädagogische Merkmale, die einen Rahmen schaffen können, um eine neue individualisierende sowie unterrichtliche Bildung und außerunterrichtliche Erziehung zusammenführende Praxis zu etablieren. Insbesondere erweiterte Kompetenzanforderungen sowie neue Formen der intra- und interprofessionellen Kooperation zeigen sich hierbei als Merkmal professioneller Förderung. Im Beitrag interessiert uns daher die Frage, inwieweit die fachliche Maxime der individuellen Förderung im Schulalltag anschlussfähig an das pädagogische Handeln der in den Ganztag eingebunden Akteure ist. Hier zeigen die berichteten Ergebnisse unserer Studie eine kaum operationalisierbare und differenzierbare Matrix von solchen Handlungsprozessen, die auf einer systematischen methodischen Grundlage basieren. Es dominiert ein eher situatives, den alltäglichen Ausprägungen von Förderbedarfen gerecht werdendes Handeln, das jedoch kaum in Bezug zu einem Meta-Wissen, einem Verweisungs- und Analysewissen gesetzt wird. Gegenwärtig zeigen sich auf Seiten der Ganztagsakteure unterschiedliche Interventionssituationen und Rollenerwartungen im Kontext der Förderung, die es nicht anzugleichen, aber dennoch professionstheoretisch und -praktisch in ihrer Komplementarität zu verorten gilt.