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Kolumne Wirtschaftspsychologie
So manchen Mythos in der HR-Welt konnte Professor Uwe P. Kanning schon in seiner Kolumne aufklären. Mit psychologischen Fakten begegnet er den Anhängern des Bauchgefühls. Heute erklärt er, wieso Arbeitszeugnisse bei der Personalauswahl mit äußerster Vorsicht zu genießen sind.
Kolumne Wirtschaftspsychologie
Wer kennt sie nicht, die Seminare und Führungskräftetrainings, die viel versprechen, aber letztlich nur wenig bewirken? Professor Uwe P. Kanning stellt sich in seiner Kolumne die Frage, ob Führungskräfte nicht einfach einmal unter Wölfe gehen sollten – und beantwortet sie gewohnt zugespitzt.
Kolumne Wirtschaftspsychologie
In der Arbeitswelt gibt es wohl kaum jemanden, der zur Ideenfindung nicht schon einmal Brainstorming eingesetzt hat. Professor Uwe P. Kanning stellt sich in seiner Kolumne die Frage, ob wir dieser Methode aufgrund ihrer Alltagsplausibilität wirklich ohne Vorbehalt begegnen können – und beantwortet sie gewohnt zugespitzt.
Kolumne Wirtschaftspsychologie
So manchen Mythos in der HR-Welt konnte Professor Uwe P. Kanning schon in seiner Kolumne aufklären. Gewohnt spitzfindig beschreibt er dieses Mal die Idee für eine neue Methode zur Personalauswahl: die Fußdiagnostik. Und die passende Vermarktungsstrategie liefert er auch noch dazu.
Die Prüfung des Risikofrüherkennungssystems sollte einen klaren Fokus auf Vorgehensweisen und Methoden der Unternehmensetzen, die genutzt werden,um mögliche „bestandsgefährdende Entwicklungen“ (§91 Abs. 2 AktG) rechtzeitigzu erkennen. Sie ergeben sichaus schwerwiegenden Einzelrisiken aber vor allemauch aus Kombinationseffekten von Risiken. Wir empfehlen insbesondere, die dadurch erforderlichenmethodischen Anforderungen im Prüfungsstandard klarer als bisher zu formulieren, die Verwendung dieser Methoden eindeutig vorzuschreiben und den Einsatz offensichtlich ungeeigneter Verfahren konsequent als schwerwiegenden Mangel eines Risikofrüherkennungssystems darzustellen (z.B. Verfahren einer „qualitativen Risikoaggregation“ statt einer Monte-Carlo-Simulation). Eine Prüfung nach IDW PS 340 muss zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen beispielsweiseuntersuchen, ob die finanziellen Auswirkungen aller gravierenden Risiken quantifiziert wurden, Kombinationseffekte von Einzelrisiken mittels Monte-Carlo-Simulation und unter Bezug zur Unternehmensplanung (und damit dem Risikodeckungspotenzial) aggregiert wurden und die Möglichkeit bestandsgefährdender Entwicklungen umfassend untersucht wurde (z.B. speziell auch eine Bestandsgefährdung durch eine (drohende) Illiquidität, die durch das Verletzen der Regeln überMindestanforderungen an das zukünftige Finanzrating oder von Covenants, die zu Kreditkündigungen führen können, ausgelöst werden). Um dies zu gewährleisten, muss speziell auch geprüft werden, inwieweit das Unternehmen den Begriff der „bestandsgefährdenden Entwicklung“ überhaupt adäquat und hinreichend umfassend definiert hat. Neben diesen Kernpunkten aus gesetzlicher Perspektive bietet die Stellungnahme eine Reihe weiterer Verbesserungsvorschläge und Empfehlungen zur Anpassung der Formulierungen.
Kolumne Wirtschaftspsychologie
So manchen Mythos in der HR-Welt konnte Professor Uwe P. Kanning schon in seiner Kolumne aufklären. Mit psychologischen Fakten begegnet er den Anhängern des Bauchgefühls. Heute erklärt er, inwiefern es ein Problem ist, wenn Entscheider Bewerber, die ihnen ähnlich sind, für die besseren Kandidaten halten.