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Die Prüfung des Risikofrüherkennungssystems sollte einen klaren Fokus auf Vorgehensweisen und Methoden der Unternehmensetzen, die genutzt werden,um mögliche „bestandsgefährdende Entwicklungen“ (§91 Abs. 2 AktG) rechtzeitigzu erkennen. Sie ergeben sichaus schwerwiegenden Einzelrisiken aber vor allemauch aus Kombinationseffekten von Risiken. Wir empfehlen insbesondere, die dadurch erforderlichenmethodischen Anforderungen im Prüfungsstandard klarer als bisher zu formulieren, die Verwendung dieser Methoden eindeutig vorzuschreiben und den Einsatz offensichtlich ungeeigneter Verfahren konsequent als schwerwiegenden Mangel eines Risikofrüherkennungssystems darzustellen (z.B. Verfahren einer „qualitativen Risikoaggregation“ statt einer Monte-Carlo-Simulation). Eine Prüfung nach IDW PS 340 muss zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen beispielsweiseuntersuchen, ob die finanziellen Auswirkungen aller gravierenden Risiken quantifiziert wurden, Kombinationseffekte von Einzelrisiken mittels Monte-Carlo-Simulation und unter Bezug zur Unternehmensplanung (und damit dem Risikodeckungspotenzial) aggregiert wurden und die Möglichkeit bestandsgefährdender Entwicklungen umfassend untersucht wurde (z.B. speziell auch eine Bestandsgefährdung durch eine (drohende) Illiquidität, die durch das Verletzen der Regeln überMindestanforderungen an das zukünftige Finanzrating oder von Covenants, die zu Kreditkündigungen führen können, ausgelöst werden). Um dies zu gewährleisten, muss speziell auch geprüft werden, inwieweit das Unternehmen den Begriff der „bestandsgefährdenden Entwicklung“ überhaupt adäquat und hinreichend umfassend definiert hat. Neben diesen Kernpunkten aus gesetzlicher Perspektive bietet die Stellungnahme eine Reihe weiterer Verbesserungsvorschläge und Empfehlungen zur Anpassung der Formulierungen.
The location of manufacturing is operationally and strategically important for multinational companies. The spatial dispersion of manufacturing is determined by firm-specific as well as external factors, both of which are subject to constant change. After decades of offshoring production, the paper uses interview data from UK high value manufacturing companies to explore the recent phenomenon of reshoring and the strategic and operational effects of manufacturing location. The analyses show that concentrating manufacturing in home countries enables firms to increase organizational agility and stimulate innovation. However, under certain conditions, firms also continue benefiting from the known advantages of offshoring. This underlines that there is no universal recommendation for improving competitiveness by a certain spatial configuration of manufacturing. Instead, firms need to consider their specific markets, competitive context, and capabilities when strategizing manufacturing location."
Die meisten börsennotierten Gesellschaften haben ein Risikofrüherkennungssystem, das vom Abschlussprüfer ohne den Verweis auf schwerwiegende Mängel testiert wird. Tatsächlich zeigen Studien, dass die in der Praxis implementierten Systeme häufig ungeeignet sind, um an sich erkennbare bestandsgefährdende Entwicklungen zu identifizieren. Dies liegt an methodischen Schwächen, z. B. an einer fehlenden Betrachtung der Liquiditätswirkung von Risiken, einer vernachlässigten Analyse von Extremrisiken und insb. am Fehlen einer Risikoaggregation, die auch Kombinationseffekte berücksichtigt. Bei Insolvenzen, wie hier im Beispiel von Gerry Weber, lässt sich bei Betrachtung des dokumentierten Risikomanagementsystems erkennen, dass die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllt wurden. Um solche „überraschenden Insolvenzen“ zu vermeiden, ist es erforderlich, bessere Verfahren zu implementieren und durch Prüfer testieren zu lassen, was bisher nicht konsequent geschieht. Der Beitrag schlägt ein einfaches aber umfassendes Prüfschema für Risikofrüherkennungssysteme vor, das sowohl intern als auch von externen Prüfern verwendet werden kann.