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Äpfel besitzen mehrere Allergene, die beim Essen innerhalb von 5–10 min zu Symptomen im Mundbereich führen – und deshalb von Apfelallergikern nicht gegessen werden können. In Deutschland haben rund 7,5 Mio. Menschen spezifische Antikörper gegen das Hauptallergen (Mal d 1) in Äpfeln entwickelt und sind damit sensibilisiert. Mindestens 3,5 Mio. von ihnen entwickeln die teilweise erheblichen allergischen Symptome als Ausdruck eines Oralen Allergie-Syndroms. Es gibt bisher keine medikamentöse Therapie gegen diese Allergie.
Apfelallergiker können daher nur auf Äpfel ganz verzichten, oder vorher erhitzte Äpfel essen oder Sorten suchen, die wenig Allergene enthalten und deshalb als allergikerfreundliche Apfelsorten bezeichnet werden können.
Alleinige Bestimmungen von Allergenen im Labor können nicht voraussagen, ob ein Apfel ohne allergische Symptome von Apfelallergikern gegessen werden kann; dazu bedarf es klinischer Prüfungen.
Wir beschreiben eine standardisierte klinische, orale Provokationstestung, die zur Charakterisierung eines allergenarmen, allergikerfreundlichen Apfels bzw. Apfelsorte benutzt werden kann.. Die Ergebnisse solcher mindestens dreijährigen Tests können zur Verleihung des ECARF-Siegels für allergikerfreundliche Produkte genutzt werden.
Quo vadis Oecotrophologie?
(2021)
Zu viel Wasser in der TMR?
(2021)
Flüssigfutter bei Milchkühen
(2021)
Ist die TMR zu feucht?
(2021)
Die vorliegende Arbeit befasst sich mit dem BIM-basierten (Building Information Modeling) Bauantrag und der Frage, welche Anforderungen hierfür bei BIM-Modellen der Außenanlagenplanung zu berücksichtigen sind.
Das Baugenehmigungsverfahren, wie man es heute kennt, ist zeit-, kosten- und personalintensiv sowie von langen Laufzeiten geprägt. Im Hinblick auf aktuelle Herausforderungen für die Planungs- und Baubranche wie Klimaanpassung, Verkehrswende und Wohnungsnot bei gleichzeitig immer komplexer werdenden bauordnungs- und bauplanungsrechtlichen Anforderungen ist eine Modernisierung des Bauantragsverfahrens unabdingbar. Mit dem Standardisierungsprojekt ,Austauschstandards im Bau- und Planungsbereich‘ des IT-Planungsrates wird daher seit einigen Jahren die Digitalisierung des Baugenehmigungsverfahrens vorangetrieben. So soll der Austausch von Daten und Informationen zwischen allen Beteiligten (planende Stelle, Genehmigungsstelle Antragsteller*innen usw.) zukünftig digital und unter bundesweit verbindlichen, herstellerneutralen, offenen Datenstandards erfolgen. Gleichzeitig ermöglicht die Einführung des digitalen Baugenehmigungsverfahrens auch die Einbindung von BIM-Modellen. Wie diese im digitalen Bauantragsverfahren genutzt werden können, welche Anforderungen diese erfüllen müssen und welche Chancen und Mehrwerte dadurch entstehen (z. B. durch die teilautomatisierte Regelprüfung von bauordnungs- und bauplanungsrechtlichen Anforderungen) wurde bereits im Forschungsprojekt ‚BIM-basierter Bauantrag‘ im Rahmen der Forschungsinitiative ‚Zukunft Bau‘ untersucht. Hierbei wurden allerdings insbesondere Gebäudemodelle betrachtet.
Zunehmend wird die Anwendung der BIM-Methode jedoch auch von der Landschaftsarchitektur gefordert. Aufgrund bisher nicht definierter Objekte im internationalen, herstellerneutralen Austauschstandard von BIM-Modellen IFC (Industry Foundation Classes) für den Bereich Landschaft, ist die Teilhabe an BIM-Prozessen zurzeit noch eine große Herausforderung für die Landschaftsarchitektur. So fehlen neben Objekten des Freiraums Standards sowohl hinsichtlich der Modellierung als auch für die zu beschreibenden Attribute in den erforderlichen Detaillierungsgraden.
Ziel dieser Arbeit ist es daher, Anforderungen an Außenanlagenmodelle für den BIM-basierten Bauantrag zu untersuchen und in eine Modellierungsrichtlinie umzusetzen. Ein weiteres Ziel ist es, mögliche Chancen der teilautomatisierten Regelprüfung von Bauvorschriften für Außenanlagen aufzuzeigen. Hierfür erfolgt zunächst eine Dokumentenanalyse von verschiedenen Bauvorlagenverordnungen. Des Weiteren werden auch die Vorgaben für den Detaillierungsgrad LOD200 (Level of Detail) untersucht. Die Umsetzung der Modellierungsrichtlinie erfolgt exemplarisch am Beispiel der Außenanlagenplanung des Bauvorhabens ‚Elbtower‘ in Hamburg. An diesem Beispiel werden die für den Bauantrag relevanten Objekte des Freiraums und deren geometrischen und semantischen Anforderungen identifiziert. Für Objekte, die bisher nicht im IFC-Standard klassifiziert sind, werden zudem Klassifizierungsvorschläge gemacht, um eine mögliche Aufnahme in die IFC zu forcieren. Die Umsetzbarkeit der Modellierungsrichtlinie wird beispielhaft mit der BIM-Software ‚Autodesk Revit´ verifiziert. Abschließend werden die Möglichkeiten der teilautomatisierten Regelprüfung von bauordnungs- und bauplanungsrechtlichen Anforderungen an Außenanlagenmodelle anhand exemplarisch ausgewählter Prüffälle untersucht.
Die Fütterung von Zuchtstuten ist ein wichtiger Faktor, der für die Geburt eines gesunden und voll entwickelten Fohlens und für die Fruchtbarkeit der Stute verantwortlich ist. Die Versorgung der Stuten ist aufgrund der Schwankungen in der Futteraufnahme rund um die Geburt durch den Einsatz von hochwertigen Futtermitteln zu sichern.