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Hintergrund:
Wenn freiberufliche Hebammen die Geburtshilfe aufgeben hat dies in Bayern drastische Konsequenzen. Fast drei Viertel der bayerischen Kreißsäle arbeiten im Belegsystem, d.h. mit freiberuflichen Hebammen im Schichtdienst. Die wissenschaftliche Aufbereitung von Stress bei der Arbeit kann dazu beitragen, die Abwanderung freiberuflicher Hebammen aus der Geburtshilfe zu erklären.
Ziel:
Das Ziel war die Messung der Prävalenz von Gratifikationskrisen nach Siegrist als Prädiktor für zukünftige Berufsausstiege freiberuflicher Hebammen in Bayern.
Methodik:
Das Modell der Effort-Reward Imbalance (ERI) misst die Ratio aus beruflicher Verausgabung und dafür erhaltener Belohnung. Erhöhte ERI-Ratio Werte (≥1) weisen auf Gratifikationskrisen hin, welche als Prädiktor für Arbeitsstress und daraus resultierende Berufsausstiege gewertet werden können. Die Prävalenz solcher Gratifikationskrisen wurde in einer onlinebasierten Querschnittstudie an einer Stichprobe von 107 freiberuflichen Hebammen in Bayern gemessen.
Ergebnisse:
Die befragten Hebammen (N=45) hatten im Jahr 2013 im Median 50 Geburten betreut (SD 54,6) und hatten 10 Jahre Berufserfahrung (SD 9,7). Die Prävalenz von Gratifikationskrisen betrug in der Gesamtstichprobe 73% (n=33), im Median 1.2 (SD 0,3). Als belastend gaben die befragten Hebammen ihre finanzielle Entlohnung an und dass sie eine Verschlechterung ihrer beruflichen Situation erwarteten. Freiberufliche Hebammen im Kreisssaal-Schichtdienst gaben außerdem den Faktor „Zeitdruck“ als besonders belastend an. Als Belohnungsfaktor nannten die befragten Hebammen die Anerkennung von Kolleginnen und Kollegen und anderen beruflich wichtigen Personen.
Schlussfolgerung:
Für die Mehrheit der befragten Hebammen in der Geburtshilfe stehen berufliche Verausgabung und dafür erhaltene Gegenleistungen nicht im Verhältnis. Die hohe Prävalenz von Gratifikationskrisen in der Stichprobe kann als Prädiktor für zukünftige Berufsausstiege interpretiert werden. Dies ist ein deutlicher Hinweis auf zukünftige Leistungseinschränkungen in der Geburtshilfe in Bayern.
Als Fachfrauen für Geburtshilfe verfügen Hebammen über die Kompetenz und die rechtliche Befugnis, eigenverantwortlich Geburten zu betreuen. Die Verlagerung der Geburten in die Klinik führte zu der Entwicklung, dass auch physiologische Geburten unter ärztliche Leitung gestellt wurden. Dieses wurde begleitet durch eine zunehmende Medikalisierung und Pathologisierung der physiologischen Lebensphase von Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und Stillzeit.
Im europäischen Ausland wurde auf diese internationale Entwicklung bereits vor 15 Jahren mit gesundheitspolitischen Maßnahmen reagiert. Im klinischen Setting sollte die physiologische Geburt durch die Einrichtung von Midwife-Led-Units eigenverantwortlich von Hebammen geleitet werden. Studien, in denen dieses Betreuungskonzept untersucht wurde, belegen, dass gesunde Frauen im Hebammenkreißsaal genauso sicher gebären wie in den üblichen ärztlich
geleiteten Kreißsälen. Darüber hinaus sind die Frauen mit der Betreuung im Hebammenkreißsaal besonders zufrieden und die Rate der operativen Eingriffe ist niedrig. Zudem eröffnet es neue Wege der interdisziplinären Zusammenarbeit im geburtshilflichen Team. Angeregt von diesen positiven Aspekten des Konzeptes Hebammenkreißsaal will der Verbund Hebammenforschung das Modell wissenschaftlich gestützt auch in Deutschland in die Praxis umsetzen und hierzulande möglichst vielen Frauen zugänglich machen. Das vorliegende Handbuch „Der Hebammenkreißsaal – Von der Idee zur Umsetzung“ richtet sich an das interessierte Fachpublikum und Hebammenkolleginnen, die die Idee eines erweiterten geburtshilflichen Versorgungskonzeptes aufgreifen und in die klinische Praxis umsetzen möchten.
Hintergrund: Im Zuge der weltweiten Flüchtlingsbewegungen ist in den letzten Jahren eine hohe Anzahl an geflüchteten Personen nach Deutschland gekommen. Laut amtlicher Statistik lebten Ende 2018 ca. 1.780.000 Schutzsuchende in Deutschland (Statistisches Bundesamt 2019). Der Anteil weiblicher Schutzsuchender beträgt ca. 37,4 Prozent. Zirka 51 Prozent der geflüchteten Frauen, die in Deutschland ankommen und Asyl beantragen, befinden sich im gebärfähigen Alter zwischen 15 und 45 Jahren (Statistisches Bundesamt 2019a; _b). Darüber, wie viele schutzsuchende Frauen schwanger eingereist sind oder zum Zeitpunkt ihres Aufenthaltes in der Erstaufnahmeeinrichtung schwanger geworden sind, liegen keine Daten vor. Ebenso fehlen bisher in Deutschland repräsentative gesundheitsbezogene Daten von Schutzsuchenden (Frank, Yesil-Jürgens & Razum et al. 2017). Insbesondere zu den gesundheitlichen Problemlagen und Bedürfnissen von schutzsuchenden Frauen im Bereich Schwangerschaft, Geburt und postpartaler Phase liegen keine Erkenntnisse vor (Bozorgmehr, Mohsenpour & Saure et al. 2016; Heslehurst, Brown & Pemu et al. 2018). Internationale Studien deuten allerdings darauf hin, dass die gesundheitsbezogene Bedarfslage schutzsuchender Frauen komplex ist (Gagnon, Zimbeck & Zeitlin et al. 2009;van den Akker & van Roosmalen 2016). Die systematische Identifizierung von Versorgungsbedarfen und eine bedarfsgerechte Versorgungsplanung sind deshalb derzeit kaum möglich (Mörath 2019). Aus rechtlicher Perspektive ist diese unbefriedigende Situation ebenfalls problematisch (Klotz 2018). Die Umsetzung des völkerrechtlich bindenden internationalen Rechts auf ein für sie [Anmerk. d. V. : die Person] erreichbares Höchstmaß an körperlicher und geistiger Gesundheit (BGBI. 1976), welches von Deutschland 1976 ratifiziert wurde, sowie des UN-Übereinkommens zur Beseitigung jeder Diskriminierung der Frau von 1979 (BGBI. 1985) und der in der EU-Richtlinie 2013/33/EU in Kapitel IV aufgeführten Bestimmungen für schutzbedürftige Personen erfordert für diese spezifische Personengruppe vielfache Bemühungen. Denn die Förderung und Verbesserung der sexuellen und reproduktiven Gesundheit bzw. Rechte von schutzsuchenden Frauen kann einen Beitrag zu ihrer gesellschaftlichen Integration nach sich ziehen (Janssens, Bosmans & Temmerman 2005). Zuzüglich zur rechtlichen Situation schutzsuchender Frauen gilt das Recht ihrer Kinder auf Gesundheit. Im Artikel 24 der UN-Kinderrechtskonvention (UN, Committee on the Rights of the Child 2013) ist dieses verankert und unterstreicht u. a. für die Vor- und Nachsorge relevante Versorgungsbereiche wie z. B. prä- und postnatale Versorgung der Mütter, Aufklärung über Gesundheit und Ernährung u. w. m. (Deutsches Institut für Menschenrechte 2017).
Die Kooperation von Hebammen im Kontext der ambulanten Versorgung – Ergebnisse einer Literaturstudie
(2016)
Hintergrund: Für etwa 13% der Familien mit Säuglingen in Deutschland besteht Unterstützungsbedarf im Rahmen Früher Hilfen. Um die Entwicklungsbedingungen für Kinder zu fördern, gewinnt die Kooperation zwischen den Berufsgruppen des Gesundheits- und Sozialwesens an Relevanz. Freiberufliche Hebammen werden als Partnerinnen in den Netzwerken Früher Hilfen angesehen, ihre Perspektive zur Kooperation ist kaum erforscht.
Ziel: Die Studie analysiert zentrale Konzepte des Hebammenhandelns Fakultät Wirtschafts- und im Kontext der interprofessionellen Kooperation in den Frühen Hilfen. Sozialwissenschaften,
Methodik: 27 problemzentrierte Interviews mit freiberuflichen Hebammen in Deutschland bilden die Basis der qualitativen Untersuchung. Der Feldzugang erfolgte über lokale Mailverteiler, Anzeigen in Hebammenzeitschriften, Besuche von Kongressen und durch Unterstützung von Gatekeepern. Die Interviews wurdenmittels Leitfaden geführt, digital aufgezeichnet und transkribiert. Die Auswertung erfolgte mittels qualitativer Inhaltsanalyse nach Kuckartz.
Ergebnisse: Als zentrales Konzept der Kooperation von Hebammen in den Frühen Hilfen wurde die Vertrauensbildung zwischen Hebammen und Klientinnen identifiziert. Diese prägt die Arbeitsbeziehung der beiden, sowie die Zusammenarbeit der Hebammen mit den Akteurinnen und Akteuren der Kinder- und Jugendhilfe. Einige Hebammen bauen auf dem Vertrauen der Klientinnen auf, um sie an Angebote des Jugendamtes zu vermitteln, andere nutzen es zur Abgrenzung vom Jugendamt.
Schlussfolgerung: Die Herausforderung für die freiberuflichen Hebammen besteht darin, ihre Rolle als Kooperationspartnerin in den Netzwerke Früher Hilfen zu finden, ohne dabei das Vertrauen der Frauen zu verlieren. Dies erfordert klare und verständliche Rahmenbedingungen für alle in die Netzwerke eingebundenen Akteurinnen und Akteure.
Die Hochschule Osnabrück zeichnet sich durch einen Forschungsschwerpunkt Familienorientierte geburtshilfliche Versorgung aus, welcher auf der Forschungslandkarte der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) verzeichnet ist. Seit 2000 werden Studien zur geburtshilflichen Versorgung durchgeführt. Im Forschungsschwerpunkt IsQua wurden in vier Teilprojekten A bis D, verschiedene Instrumente zur sektorenübergreifenden Qualitätssicherung in der Lebensphase von Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett entwickelt, erprobt und evaluiert. Mit der Entwicklung von diesen Instrumenten wird das Ziel verfolgt, Prozesse, die die physiologische Geburt befördern, zu unterstützen. Damit soll der derzeitigen Entwicklung in der Geburtshilfe gegengesteuert werden, die u. a. von hohen Interventionsraten, wie z.B. von einer anhaltend hohen Kaiserschnittrate von 32% (IQTIG [Hg.], 2017) gekennzeichnet ist.
Alle genannten Aspekte werden im Kontext eines Theorie Praxis Transfers gedacht. Instrumente wurden unter Beteiligung der Berufsgruppe der Hebammen heraus entwickelt. Sie wurden auf Anwenderebene – i. d. Regel durch Hebammen – und auf Ebene der Nutzerinnen bzw. Klientinnen, den schwangeren Frauen bzw. Müttern nach der Geburt, erprobt. Hierzu wurden vielfältige Kooperationen mit Einrichtungen des Gesundheitswesens geknüpft und verschiedene Zugänge eines Wissenstransfers hergestellt. Dieses war die Aufgabe von Teilprojekt E, welches horizontal zu den Teilprojekten A bis D angelegt war. Dabei wurde teilweise interdisziplinär mit Kollegen und Kolleginnen aus der Pflegewissenschaft und Gesundheitsökonomie gearbeitet. Inhaltlich stellt der Forschungsschwerpunkt ein nachgefragtes Thema zur Verbesserung der geburtshilflichen Versorgungsqualität regional und überregional dar.
Die dem Forschungsschwerpunkt angegliederte Graduiertenförderung im Umfang von drei Stipendien eröffnete erstmalig die Möglichkeit zur strukturierten Förderung von wissenschaftlichem Nachwuchs an Fachhochschulen in der jungen Disziplin Hebammenwissenschaft. Seit 2011 kann über eine Kooperation zwischen der Hochschule Osnabrück und der privaten Universität Witten Herdecke, Fakultät Gesundheit, die Promotion verfolgt werden. Eine weitere Dissertation konnte mit Teilprojekt A assoziiert werden. Alle Promotionen waren inhaltlich mit den einzelnen Teilprojekten verbunden.