710 Landschaftsgestaltung, Raumplanung
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Umsetzung rechtlicher Anforderungen in der Bauleitplanung am Beispiel der Seveso-II-Richtlinie
(2015)
Tools for designing riverscapes co-creatively. Walk! Find typologies! Design spatial visions!
(2020)
Klimabäume scheinen in der Mitte der Gesellschaft angekommen zu sein. Zahlreiche Empfehlungen finden sich in Onlinemedien und stellen die fünf oder zehn besten Baumarten vor. Dabei gibt es Schnittmengen. Interessanterweise enthält das Sortiment weitgehend bekannte und auch heute schon verwendete Arten. Es steht eine breite Palette an zukunftsfähigen Klimabäumen zur Verfügung, die teilweise noch gar nicht beachtet werden. In zwei Teilen sollen bekannte und weniger bekannte Klimabäume bezüglich ihrer Verwendbarkeit im urbanen Raum, ihrer Herkunft und ihres Ausbreitungspotenzials diskutiert werden.
Durch die Auswirkungen des Klimawandels – besonders durch Hitze – geraten viele indigene Baumarten innerhalb der nächsten 75 Jahre voraussichtlich an den Rand ihrer Existenz. Der Stadtstandort stellt eine zusätzliche Herausforderung dar, der durch menschliche Aktivitäten negativ, aber auch positiv beeinflusst werden kann. Besonders die Wasserverfügbarkeit kann durch geeignete vegetationstechnische Maßnahmen und intelligente Profilierung von Oberflächen befördert werden. Die Vegetation wird sich verändern. Mit gebietseinheimischen Genotypen und natürlicher Migration hitzeverträglicher Arten alleine lassen sich unsere Probleme nicht lösen. Wir brauchen Bäume in der Stadt, die beschatten und verdunsten.
Lösungsansätze sind die vielfältige Anpflanzung hitzeresistenter Genotypen indigener Arten, neuer, submediterraner Arten aus Süd- und Südosteuropa (assisted migration) sowie klimatoleranter Arten anderer Kontinente. Es ist allerdings davon auszugehen, dass sich diese Arten dann bei uns auch etablieren werden. Und das ist bei der durch die Eiszeiten verarmten Gehölzflora Mitteleuropas und für lebenswerte Städte auch gut so!
Die planungsrechtliche Zulässigkeit von Betrieben der Urbanen Produktion unterscheidet sich je nach ihrem Störgrad deutlich zwischen den Baugebietstypen der Baunutzungsverordnung (BauNVO). Während Betriebe, die das Wohnen nicht wesentlichen stören, auch in gemischten Baugebieten zulässig sind, kommen für Betriebe mit höheren Störgraden nur Gewerbe- und ggf. auch Industriegebiete infrage. Über die Ausweisung von Gewerbegebieten kann jedoch innerhalb eines Quartiers eine grobkörnige Nutzungsmischung erreicht werden. Betriebe, die das Wohnen nicht wesentlich stören, können über die Ausweisung gemischter Baugebiete wie dem Urbanen Gebiet zusätzlich in einer feinkörnigen Nutzungsmischung realisiert werden. Dabei kann die Verdrängung von Betrieben der Urbanen Produktion durch zahlungskräftigere Nutzungen mithilfe des Planungsrechts nur begrenzt beeinflusst werden. Insbesondere in Urbanen Gebieten besteht die Gefahr, dass sie von anderen Nutzungen wie dem Wohnen verdrängt werden.