350 Öffentliche Verwaltung
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There are a number of well-established concepts explaining decision-making. The sociology of wise practice within public administration suggests that thinking preferences like the use of intuition form a cornerstone of public administrators’ virtuous practice. This contribution uses conceptual and theoretical resources from the behavioral sciences and public administration to account for individual level differences of employees with regard to thinking preferences in the public sector. Institutional frameworks and social structures may enable or impede the habituation of virtue. The contribution empirically investigates this proposition with respondents from North America and the European Union. The analysis investigates the behavioral dimension preference for intuition/preference for deliberation. An analysis of data from 333 employees from organizations in North America and 1644 employees from organizations in the EU reveal prevalent differences in the preference for thinking styles. The public and private sector differ significantly in terms of the preference for rational as well as for intuitive thinking. What is exciting is that private employees rank higher than public employees on both scales, whereas the difference in rational thinking shows a small effect and the effect size in regard of intuitive thinking is negligible. We explore possible explanations for such differences and similarities.
Praktische Umsetzung der Neuregelung des Umsatzsteuerrechts (§ 2b UStG) in der Samtgemeinde Dörpen
(2021)
Mit Einführung des § 2b UStG wurde die Unternehmereigenschaft der juristischen Personen des öffentlichen Rechts grundlegend geändert mit der Folge, dass sich der Anwendungsbereich der Umsatzsteuer für Finanzvorfälle der öffentlichen Hand erheblich ausgedehnt hat. Auch wenn damit die Aufwendungen dieser Organisationen in der Regel kostenneutral bleiben, ist durch die erweiterte Umsatzsteuerpflicht eine Verteuerung der Verwaltungsleistungen für die Bürger abzusehen. Für die Kommunen auf unterster Verwaltungsebene ist vor allem der Umgang mit der komplexen Rechtsmaterie eine große Zumutung, die sich auf Prozess- und Aufbauorganisation sowie auf die Verwaltungskultur auswirkt. Statt konkreter praktischer Hilfestellung, wird auf die nationale wie europäische Rechtsprechung und deren Auslegung verwiesen. Der Verlauf der aktuellen Corona-Pandemie hat den Hilferuf der Kommunen erneut in das Licht gerückt. Der Gesetzgeber gewährt der öffentlichen Verwaltung einen erneuten, nunmehr zweiten, Aufschub in Bezug auf eine rechtskonforme Umsetzung, die als Kernaufgabe eine Neubewertung aller Finanzvorfälle nach § 2b UStG vorsieht. Die Samtgemeinde Dörpen als Kooperationsbehörde hat den dringenden Handlungsbedarf erkannt und strebt einen Umsetzungsprozess bis zum 01.01.2023 an. Im Rahmen dieser Arbeit wird als individuelles Umsetzungskonzept für die Kooperationsbehörde eine digitale Vertragsdatenbank durch die zugrunde gelegte Methode der Dokumentenanalyse erstellt. Die angestrebte Lösung orientiert sich an der aktuellen Handlungsempfehlung eines Vertragsmanagements und der digitalen Schriftgutverwaltung als Ausfluss der Digitalisierung. Im Anschluss projiziert diese Arbeit die Erfahrungen und Umsetzungsergebnisse der Samtgemeinde Dörpen auf ein nach wie vor betrübtes Stimmungsbild der Neuregelungsfolgen aller Kommunen.
Kommunales Rechnungswesen in Niedersachsen Band 2: Jahresabschluss und Jahresabschlussanalyse
(2011)
In Kapitel A werden die gesetzlichen Normen des neuen Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes zum „doppischen“ Gemeindehaushaltsrecht behandelt. Hier sind vor allem die Prüfungsvorschriften neu berücksichtigt worden. * In Kapitel B folgen die Vorschriften der niedersächsischen Gemeindehaushalts- und -kassenverordnung. * Kapitel C behandelt das „Einführungsgesetz“, soweit es sich auf das Haushaltswesen der niedersächsischen Kommunen bezieht. Seit Erscheinen der zweiten Auflage sind drei Jahre vergangen. Mit Ablauf des Jahres 2011 geht nun die Übergangszeit zur Umstellung auf die Doppik zu Ende. Am 1. November 2011 wird zudem das „Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz – NKomVG“ in Kraft treten. Alle diese Veränderungen – vor allem die neue Rechtsgrundlage des NKomVG – sind Anlass, eine neue Auflage des Kommentars auf den Markt zu bringen. Neben Aktualisierungen und Anpassungen werden bisher kommentierte Vorschriften weiter vertieft und Kommentierungen zu zusätzlichen Vorschriften neu aufgenommen. Das gilt nicht zuletzt für die Vorschriften zum Prüfungswesen. Dazu konnte mit Frau BERTA DIEKHAUS erfreulicherweise eine weitere kompetente und engagierte Praktikerin gewonnen werden, die das Autorenteam (siehe unten) nun ergänzt. - Einige Vorschriften sind allerdings immer noch unkommentiert und bleiben zukünftigen Auflagen vorbehalten.