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Die Fütterung von Zuchtstuten ist ein wichtiger Faktor, der für die Geburt eines gesunden und voll entwickelten Fohlens und für die Fruchtbarkeit der Stute verantwortlich ist. Die Versorgung der Stuten ist aufgrund der Schwankungen in der Futteraufnahme rund um die Geburt durch den Einsatz von hochwertigen Futtermitteln zu sichern.
Die bedarfsgerechte Versorgung von Legehennen mit Futterstruktur und Aminosäuren ist essentiell. Die Studie zeigte, dass auf Praxisbetrieben im ökologischen Landbau sowohl Abweichungen von den Bedarfswerten als auch Veränderungen der Futterzusammensetzungen im Verlauf von der Herstellung bis zum Trog vorlagen.
Seit 1. Januar 2017 gelten ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und ein neues Begutachtungsinstrument im Recht der Pflegeversicherung und in der Hilfe zur Pflege. Der neue Pflegebedürftig-keitsbegriff ist eine maßgebliche Grundlage für die Beschreibung des Personenkreises, der Zugang zu Leistungen hat. Er bezieht körperliche, kognitive und psychische Beeinträchtigungen gleichberechtigt ein. Wesentliches Element des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs ist die Abkehr vom Verrichtungsbezug und vom Faktor Zeit als einzigem Maßstab für die Schwere der Betroffenheit. Neuer Maßstab für Pflegebedürftigkeit ist der Grad der Selbständigkeit der Pflegebedürftigen.
Aus dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff leitet sich auch das Verständnis von Pflege in der Pflegeversicherung und der Hilfe zur Pflege ab. Dieses Verständnis von Pflege prägt alle Bereiche der Pflege: Von den Inhalten der Leistungen über die Pflegedokumentation bis hin zum Qualitätsverständnis. Es ist daher auch Bezugspunkt für die aktuellen Weiterentwicklungen und Prozesse in der Pflegeversicherung (z.B. Qualitätsentwicklung, Personalbemessungsverfahren, Pflegeberatung). Dabei folgt dieses Verständnis von Pflege der pflegefachlichen und pflegewissenschaftlichen Perspektive. Daher wurden und werden bereits viele Bestandteile davon in der Pflegeausbildung ge-lehrt und in der Praxis der Pflege umgesetzt.
Im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit haben Dr. Klaus Wingenfeld von der Universität Bielefeld und Prof. Dr. Andreas Büscher von der Hochschule Osnabrück im Oktober 2017 eine Expertise vorgelegt, mit der die pflegerischen Aufgaben auf der Grundlage des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs strukturiert und beschrieben werden.
Der Beirat zur Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs (Begleitgremium nach § 18c SGB XI) sieht diese Strukturierung und Beschreibung als geeignete fachliche Grundlage für ein gemeinsames Verständnis von Pflege an und empfiehlt, sie für die Anpassung und Weiterentwicklung von fachlichen Konzepten und Vereinbarungen in der Pflege zu nutzen.
Der Versuch überprüfte den Einfluss der Fütterung von Shredlage-Maissilage auf die Futterqualität, Mastleistung, Gesundheit und den Schlachtkörperwert von Fleckviehbullen. Die Ergebnisse zeigten, dass die Fütterung von Shredlage keinen negativen Einfluss auf die obigen Parameter ausübte. Im Gegenteil, der Einsatz von Shredlage zeigt Potential einen Beitrag zu einer wiederkäuergerechten Fütterung zu leisten und Produktionsmerkmale zu verbessern.
Stephan Maykus zeigt in seinem Artikel auf, was Integrierte Planung alles beinhalten kann, wenn sie in der Kommune konsequent umgesetzt wird. So könnte eine kommunale Struktur entstehen, die es ermöglicht, dass Bildung vor Ort geklärt ist, institutionelle Konzept- und Organisationsentwicklung mit Vernetzung verbindet und die dem datenbasierten kommunalen Bildungsmanagement ein Ziel gibt: eine pädagogische Entwicklung der Kommune, um Jugend zu ermöglichen.
Der vorliegende Leitfaden wurde von der AG „Diversität in Studium und Lehre“ im Rahmen des hochschulweiten Strategieprozesses im Bereich „Studium und Lehre“ erstellt. Vor dem Hintergrund des im Grundsatzpapier „Das Gute besser machen: Strategie 2023 für Studium und Lehre“ (2018) behandelten Querschnittsthemas „Diversität“ sollte zum einen ein gemeinsames Verständnis von Diversität erarbeitet und zum anderen Handlungsoptionen für die Lehre gebündelt werden. Der Leitfaden enthält demnach sowohl theoretische Überlegungen zum Diversitätsverständnis als auch zahlreiche konkrete Tipps und didaktische Anregungen für eine diversitätsorientierte Lehre. Die Materialien/Methoden, auf die im Leitfaden verwiesen wird, sind in einer separaten Materialsammlung/Toolbox zu finden. Die AG wurde vom Vizepräsidenten für Studium und Lehre, Prof. Dr. Alexander Schmehmann, mit der Erstellung der Handlungsempfehlungen im April 2019 beauftragt. Sie setzt sich aus Mitgliedern aller Statusgruppen und Fakultäten zusammen.
Klimaschutzbericht 2019
(2019)
Der CO2-Fußabdruck der Hochschule Osnabrück hat sich in den vergangenen zehn Jahren um 69 Prozent verkleinert: Wenn Sie den Klimaschutzbericht der Hochschule Osnabrück aufschlagen, ist dies eine der einleitenden, zentralen Botschaften. Erstmals gibt die Hochschule die Publikation heraus, die auf 20 Seiten mit eindrucksvollen Grafiken, Texten und Bildern unser Engagement für den Klimaschutz darstellt. Der Bericht, erstellt vom Klimaschutzmanagement, führt die bisher erreichten Erfolge in der CO2-Einsparung und Energiereduktion aus den Bereichen Wärme- und Stromversorgung auf. Zudem finden Sie eine Auflistung getätigter Maßnahmen, auch im Bereich Mobilität, und die dadurch eingesparten CO2-Emissionen.
In diesem Weißbuch stellen wir Methoden und Maßnahmen vor, die Unternehmen dabei unterstützen, ihre Energieversorgung auf erneuerbare Energien umzustellen, sich von den Preisschwankungen an den fossilen Weltmärkten unabhängiger zu machen und Entscheidungen für eine Klimastrategie für die nächsten Jahrzehnte zu treffen. Es werden drei mögliche Energiewelten der Zukunft skizziert. Informationen zum Thema Eigenstromerzeugung und zu Effizienzmaßnahmen werden anschaulich dargestellt sowie Links zu Fördermöglichkeiten genannt. Wir zeigen drei verschiedene Szenarien für die Energieversorgung von Unternehmen in der Zukunft auf. Sie geben Unternehmen eine Entscheidungshilfe für die eigene Klimastrategie. Die drei Szenarien haben Unterschiede, aber auch Gemeinsamkeiten.
Die EU hat im „Green Deal“ Maßnahmen festgelegt, damit Europa im Jahr 2050 klimaneutral ist. Deutschland hat seine Klimaziele zuletzt noch einmal verschärft und sich als Ziel die Klimaneutralität bis 2045 gesetzt. Um diese Ziele zu erreichen, stehen Industrie und Gewerbe vor der Herausforderung, ihre Energieversorgung auf erneuerbare Energien umzustellen und in Zukunft fossile Brenn- und Kraftstoffe zu ersetzen. Dies gilt für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ebenso wie für die Großindustrie. Es stellt sich also die Frage, wie Unternehmen sich mit Strom, Wärme, Dampf, Kälte und weiteren Energieformen versorgen. Welches ist dabei aus heutiger Sicht die günstigste Technologie? Zentrale Rollen hierbei spielen Energieeffizienzmaßnahmen und die Substitution fossiler durch regenerative Energieträger. Lösungen müssen sowohl technisch als auch ökonomisch realisiert werden können. Im Vorteil ist, wer heute schon eine unternehmensinterne Klimaschutzstrategie verfolgt und die ersten Schritte in Richtung Klimaneutralität unternimmt.
Im Rahmen des Forschungsprojekts „Gesunde Personalbemessung: Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung in Kontexten der systematischen Personalbemessung für die Pflege“ (GePAG) haben die Hochschule und die Universität Osnabrück, gefördert von der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) die Machbarkeit einer systematischen Integration von Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung in Instrumentarien der Personalbemessung für die Pflege untersucht. Es wurden zwei systematische Literaturstudien, Expert*inneninterviews und eine Fokusgruppe durchgeführt. Zentrale Ergebnisse der Studie sind unter anderem: dass eine systematische Integration von Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung in Instrumentarien der Personalbemessung in der Pflege maßgeblich für die Sicherstellung von gesunder Pflegearbeit ist; bisherige Arbeiten zu wissenschaftlich fundierten Instrumenten der Personalbemessung um komplexe, nicht vollständig operationalisierbare Aspekte („Beyond Numbers“), die bspw. ethische Anforderungen betreffen, erweitert werden müssen sowie dass Initiativen zur Beförderung von Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung in der Pflege die Umsetzung bereits bekannter Ansätze aus anderen Disziplinen und ihre Auswirkungen auf eine gesundheitsorientierte Personalbemessung in organisationalen Zusammenhängen untersuchen sollten.
Genderbericht 2019
(2020)
Im Professorinnenprogramm III war die Hochschule Osnabrück
doppelt erfolgreich: Ende 2019 wurde unser Gleichstellungszukunftskonzept positiv bewertet. Darüber hinaus wurden wir für unsere geschlechtergerechte Personalentwicklung und -Gewinnung auf dem Weg zur Professur als eine von zehn Hochschulen mit dem Prädikat „Gleichstellung: ausgezeichnet!“ besonders gewürdigt.
Das zeigt: Wir sind auf einem sehr guten Weg. Zugleich ist uns der
Erfolg sowohl Ansporn als auch Verpflichtung, weiterhin intensiv an
einem Kulturwandel auf dem Weg zu mehr Chancengerechtigkeit zu
arbeiten. Statistische Daten über die Verteilung der Geschlechter
in unterschiedlichen Positionen und Fächern geben dabei wichtige
Hinweise für eine erfolgreiche und passgenaue Gleichstellungspolitik.
Der vorliegende Genderbericht zeigt viele positive Entwicklungen,
hält uns allerdings auch vor Augen, an welchen Stellen wir
noch nachjustieren müssen. So konnte der Frauenanteil im Senat
in den vergangenen zehn Jahren von 15 auf 54 Prozent gesteigert
werden. Gleichzeitig liegen wir in der Gruppe der Professuren mit
22,7 Prozent Frauenanteil unter den niedersächsischen und bundesweiten
Vergleichswerten.
Die Verwirklichung von Gleichstellung in Lehre und Forschung birgt
ein großes Potenzial für die Gesellschaft. Die Hochschule Osnabrück wird sich daher weiterhin für die Verbesserung der Repräsentanz von Frauen auf allen Qualifikationsstufen sowie in Bereichen mit geringen Frauenanteilen einsetzen.