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Dieser Beitrag behandelt die Wahrnehmung von Tierschutz- und Tierrechtsorganisationen bei Fleischkonsumenten. Sowohl die Einstellung dieser Personengruppe gegenüber Tieren und Themen wie Tierschutz und Tierschutzorganisationen als auch die Wahrnehmung sowie Wirkung der Kommunikation dieser Organisationen werden thematisiert. Die Erkenntnisse stützen sich auf acht Leitfadeninterviews mit überzeugten Fleischkonsumenten, die Einblicke in die Einstellung und Verhaltensweisen von überzeugten Fleischkonsumenten bieten. Theoretische Grundlage stellen die Theorie der kognitiven Dissonanz und die Theorie der psychologischen Reaktanz dar. Vorrangig soll es darum gehen, zu erläutern, inwiefern Fleischkonsumenten eine kognitive Dissonanz beziehungsweise psychologische Reaktanz verspüren und ob daraus resultierende Effekte sichtbar werden. Besonders die Anregungen von Melanie Joy haben große Bedeutung für die vorliegenden Annahmen und Schlussfolgerungen. Die von ihr entwickelte Karnismus-Theorie spielt für der Interpretation der Ergebnisse eine wichtige Rolle (Joy, 2013).
Die Leitfadeninterviews zeigen, dass Tierschutz als wichtig empfunden wird, allerdings werden Tierschutz- und Tierrechtsorganisationen kritischer betrachtet. Auch die Kommunikationsarbeit der Organisationen stößt auf Kritik. Es können zahlreiche Hinweise darauf gefunden werden, dass Fleischkonsumenten kognitive Dissonanz und psychologische Reaktanz verspüren, die von Tierschutz- und Tierrechtsorganisationen verstärkt beziehungsweise ausgelöst werden. Es zeigt sich allerdings, dass die von vielen Organisationen eingesetzte Kommunikationsstrategie hinterfragt werden sollte. Denn der Einsatz emotionaler Appelle in Form von Schockbildern oder Ähnlichem erweist sich zumeist als wenig sinnvoll. Die Ergebnisse können Anregungen für eine optimierte Kommunikationsarbeit von Tierschutz- und Tierrechtsorganisationen bieten.
Städte schenken ihren vorhandenen Wissensressourcen zunehmende Aufmerksamkeit und binden sie strategisch in kommunale Wachstumsstrategien ein. „Bürgermeister, Kommunalpolitiker sowie Hochschul- und Institutsleiter versuchen durch die Teilnahme an Wettbewerben wie Stadt der Wissenschaft oder durch Aufgreifen von Knowledge City-Strategien, bisher brachliegende Potentiale für die Stärkung der lokalen Wirtschaft in den Dienst zu nehmen.“(Franz 2004, S. 95).
In Berlin wollte die Regierungskoalition aus SPD und CDU eine rechtlich nicht bindende Entscheidung der Berliner Bevölkerung über die Olympia-Bewerbung herbeiführen. Nachdem Hamburg den Zuschlag für die Olympia-Bewerbung bekommen hat, gibt es in Berlin Bestrebungen, konsultative Volksbefragungen auch für andere Projekte zu ermöglichen. In Bayern hat die CSU-Mehrheit vor Kurzem die Möglichkeit solcher konsultativer Volksbefragungen im Rahmen eines einfachen Parlamentsgesetzes beschlossen. Angesichts der die Verfassungsstruktur verändernden Wirkungen solcher Volksbefragungen ist deren Einführung nur durch Verfassungsänderung zulässig. Dies ist in Hamburg zu beachten, wo die Bevölkerung ebenfalls über die Olympia-Bewerbung entscheiden soll. Anderenfalls könnte ein bundesweiter Dammbruch verfassungswidriger Volksbefragungen bevorstehen. Es gilt daher, einer negativen verfassungsrechtlichen Vorbildfunktion für andere Länder und gar den Bund vorzubeugen.