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Der Beitrag skizziert Ergebnisse eines vom Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg geförderten Forschungsprojektes zu den Auswirkungen des Ausbaus der Ganztagsschule auf die Kinder- und Jugendhilfe in Baden-Württemberg. Das Forschungsteam von der Hochschule Osnabrück und vom Institut für soziale Arbeit e.V. Münster führten im Zeitraum von 2010-2013 Befragungen an allen dortigen Jugendämtern sowie stichprobenartig bei freien Trägern durch und nahmen die Leistungsfelder der Kinder- und Jugendarbeit, Tagesbetreuung für Schulkinder sowie Hilfe zur Erziehung in den Blick. Die AutorInnen skizzieren erste zentrale Ergebnisse mit Blick auf die Hilfen zur Erziehung und entwerfen schließlich ableitbare Entwicklungsthemen dieses Jugendhilfesektors.
In diesem Beitrag setzten sich Vertreterinnen und Vertreter der Hamburger Schule der Demokratiebildung ausführlich mit dem 16. Kinder- und Jugendbericht auseinander. Ihre Beiträge zur Demokratiebildung waren in dem Bericht der Expertenkommission vielfach zitiert, aber nicht systematisch entfaltet worden. Rolf Ahlrichs, Stephan Maykus, Elisabeth Richter, Helmut Richter, Wibke Riekmann und Benedikt Sturzenhecker greifen die Denkanstöße aus dem 16. Kinder- und Jugendbericht auf, um das Konzept der Demokratiebildung in der Kinder- und Jugendarbeit aus der Perspektive eines demokratischen Partizipations- und kommunalen Raumbegriffs schärfer zu konturieren. Nach Vorklärungen zu den Begriffen Demokratie und Demokratiebildung definieren sie einen Raumbegriff, der Mitgliedschaft einschließt, hauptsächlich in der Kommune verortet und an Institutionen gebunden ist. Nach diesen theoretischen Vorklärungen wenden sich die Autorinnen und Autoren der Demokratiebildung in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit zu. Sie attestieren dem 16. Kinder- und Jugendbericht, dass er ein Recht von Kindern und Jugendlichen auf Politische Bildung als Demokratiebildung feststellt, dass er aber nicht klärt, wie sie diese Regelungen der Lebensführung in sozialpädagogischen Einrichtungen demokratisch mitbestimmen können. Das Autor/inn/enteam argumentiert, Demokratiebildung gelinge erst dann, wenn Kinder und Jugendliche das Recht hätten, die Regeln der gemeinsamen Lebensführung mitzugestalten. Ihr Vorschlag ist, Macht und Einfluss von Kindern und Jugendlichen einerseits und von Mitarbeitenden andererseits in den Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit nach dem Vereinsrecht aufzuteilen und Jugendarbeit so demokratisch zu gestalten. Allerdings fehle dazu bisher eine geklärte Mitgliedschaft und damit die gegenseitige Verbindlichkeit einer Entscheidungsgemeinschaft, stellt das Team fest. Das führe dazu, dass Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit bisher oft paternalistisch strukturierte Konsumfamilien seien, in denen Jugendliche auf Entscheidungsmacht weitgehend verzichteten. So könne Demokratiebildung nicht als selbsttätige Aneignung von Demokratie praktisch umgesetzt werden. Im 16. Kinder- und Jugendbericht bleibe Demokratiebildung in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit eine pädagogisch arrangierte Scheindemokratie. Das Team äußert sich ebenfalls zur verbandlichen Jugendarbeit bzw. Schule und ihrer Rolle in der Demokratie und zeigt auf, dass der Bericht demokratiebildende Potenziale auch hier nicht hinreichend benennt.