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Wirtschaftsinformatik und Medizinische Informatik gehören zu den sogenannten Bindestrich-Informatik-Fächern, die sich mit der Anwendung der Methoden und Erkenntnisse der Informatik, aber auch mit der Weiterentwicklung solcher Methoden und Erkenntnisse für gewisse Anwendungsgebiete befassen. Auf einer Podiumsdiskussion der Jahrestagung 2018 der Deutschen Gesellschaft für Medizinische Informatik, Biometrie und Epidemiologie (GMDS) wurde für Wirtschaftsinformatik, Medizinische Informatik und Informatik analysiert wie sie zueinander stehen. Die Analyse erfolgte anhand von fünf Fragen:
1. Welche grundlegenden Ziele bestimmen die jeweilige wissenschaftliche Arbeit?
2. Wie ist der Praxisbezug ausgeprägt?
3. Inwieweit sind Besonderheiten von Medizin bzw. Ökonomie prägend für die jeweilige wissenschaftliche Arbeit?
4. Welche Rolle spielen Theoriefundierung und Evidenz?
5. Was können Wirtschaftsinformatik und Informatik von Medizinischer Informatik und Medizin lernen – und umgekehrt?
Die Analyse zeigt, dass die drei Disziplinen von einem systematischen wechselseitigen Austausch profitieren können. Das „Lernende Gesundheitssystem“ bietet Ansätze für einen entsprechenden Rahmen.
Der Wandel von Arbeit, der als Subjektivierung und Digitalisierung diskutiert wird, hat unerwartete Folgen: Mehr Selbstverantwortung schafft noch keine befreite Welt der Erwerbsarbeit, und Technik dringt in die Domänen geistiger Arbeit ein. Der Band versammelt Analysen aus soziologischer, psychologischer und psychoanalytischer Sicht und beleuchtet Subjektivität in der Erwerbsarbeit mithilfe verschiedener theoretisch-konzeptioneller Zugänge. Das Ziel ist, einen neuen Bezugsrahmen für kritische Arbeitsforschung zu bilden. Der Inhalt Erfordert der Wandel von Arbeit eine neue Sicht auf Subjektivität? Zur Einführung • Humane Arbeit als geistige Arbeit? • Relationale Subjektivität in subjektivierten Arbeitsverhältnissen • Wie brauchbar sind rollentheoretische Konzeptionen in flexibilisierten Arbeits- und Lebenswelten? • Aus der Subjektivierungsfalle zum handlungsfähigen Akteur – Das Versprechen der Aktionsforschung • Herrschaftsverhältnisse und Wissensformen – Kritische Betrachtung eines Umbruchs bei der Wissensvermittlung in Unternehmen • Die Grenzen instrumenteller Verfügbarkeit von Subjektivität – Einsichten aus der Arbeitswelt der Pflege • Entfremdung und Aneignung in der Arbeit • Subjekt-Objekt-Relationen in der Sozialisation, in der Arbeit und im Alltag Die Herausgebenden Fritz Böhle, Prof. Dr., Universität Augsburg und Institut für sozialwissenschaftliche Forschung e.V. München. Eva Senghaas-Knobloch, Prof. Dr., Universität Bremen, interdisziplinäres Forschungszentrum Nachhaltigkeit (artec)
Hintergrund: Im Zuge der weltweiten Flüchtlingsbewegungen ist in den letzten Jahren eine hohe Anzahl an geflüchteten Personen nach Deutschland gekommen. Laut amtlicher Statistik lebten Ende 2018 ca. 1.780.000 Schutzsuchende in Deutschland (Statistisches Bundesamt 2019). Der Anteil weiblicher Schutzsuchender beträgt ca. 37,4 Prozent. Zirka 51 Prozent der geflüchteten Frauen, die in Deutschland ankommen und Asyl beantragen, befinden sich im gebärfähigen Alter zwischen 15 und 45 Jahren (Statistisches Bundesamt 2019a; _b). Darüber, wie viele schutzsuchende Frauen schwanger eingereist sind oder zum Zeitpunkt ihres Aufenthaltes in der Erstaufnahmeeinrichtung schwanger geworden sind, liegen keine Daten vor. Ebenso fehlen bisher in Deutschland repräsentative gesundheitsbezogene Daten von Schutzsuchenden (Frank, Yesil-Jürgens & Razum et al. 2017). Insbesondere zu den gesundheitlichen Problemlagen und Bedürfnissen von schutzsuchenden Frauen im Bereich Schwangerschaft, Geburt und postpartaler Phase liegen keine Erkenntnisse vor (Bozorgmehr, Mohsenpour & Saure et al. 2016; Heslehurst, Brown & Pemu et al. 2018). Internationale Studien deuten allerdings darauf hin, dass die gesundheitsbezogene Bedarfslage schutzsuchender Frauen komplex ist (Gagnon, Zimbeck & Zeitlin et al. 2009;van den Akker & van Roosmalen 2016). Die systematische Identifizierung von Versorgungsbedarfen und eine bedarfsgerechte Versorgungsplanung sind deshalb derzeit kaum möglich (Mörath 2019). Aus rechtlicher Perspektive ist diese unbefriedigende Situation ebenfalls problematisch (Klotz 2018). Die Umsetzung des völkerrechtlich bindenden internationalen Rechts auf ein für sie [Anmerk. d. V. : die Person] erreichbares Höchstmaß an körperlicher und geistiger Gesundheit (BGBI. 1976), welches von Deutschland 1976 ratifiziert wurde, sowie des UN-Übereinkommens zur Beseitigung jeder Diskriminierung der Frau von 1979 (BGBI. 1985) und der in der EU-Richtlinie 2013/33/EU in Kapitel IV aufgeführten Bestimmungen für schutzbedürftige Personen erfordert für diese spezifische Personengruppe vielfache Bemühungen. Denn die Förderung und Verbesserung der sexuellen und reproduktiven Gesundheit bzw. Rechte von schutzsuchenden Frauen kann einen Beitrag zu ihrer gesellschaftlichen Integration nach sich ziehen (Janssens, Bosmans & Temmerman 2005). Zuzüglich zur rechtlichen Situation schutzsuchender Frauen gilt das Recht ihrer Kinder auf Gesundheit. Im Artikel 24 der UN-Kinderrechtskonvention (UN, Committee on the Rights of the Child 2013) ist dieses verankert und unterstreicht u. a. für die Vor- und Nachsorge relevante Versorgungsbereiche wie z. B. prä- und postnatale Versorgung der Mütter, Aufklärung über Gesundheit und Ernährung u. w. m. (Deutsches Institut für Menschenrechte 2017).
Die Entscheidungen des BVerfG zur Verfassungswidrigkeit des Wahlrechtsausschlusses vollbetreuter Personen begründen Zweifel, ob der Ausschluss von unter 18-Jährigen bei Wahlen verfassungsrechtlich zu halten ist. Dieser Beitrag kommt für die Europawahlen zu dem Ergebnis, dass ein verfassungswidriger Wahlrechtsausschluss vorliegt.
Im Rahmen der zweiten Aktualisierung des Expertenstandards fand von Juni bis Dezember 2017 ein Praxisprojekt zur Arbeit mit dem aktualisierten Expertenstandard sowie zur Anwendung eines Indikatorensets zum Expertenstandard statt. Die Ergebnisse wurden im Rahmen des 20. Netzwerk-Workshops am 02. März 2018 in Berlin vorgestellt und diskutiert.