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Abschlussbericht zum Ziel.2 NRW-Projekt Veränderte Geschäftsmodelle im Übergang zur Elektromobilität
(2013)
Da Automobilhersteller ohne Elektrofahrzeuge die Emissionsgrenzwerte nicht erreichen können und die endliche Ressource Erdöl bei wachsender Erdbevölkerung effizienter eingesetzt werden muss, als zum Antrieb von Fahrzeugen, ist der Übergang in die Elektromobilität notwendig. Nach einem etwas zögerlichen Start kommt die Elektromobilität, nach der Abgrenzung der Europäische Union Plugin Hybridfahrzeuge (PHEV), Range Extender Fahrzeuge (REEV), rein batterieelektrisch betriebene Fahrzeuge (BEV) und Fahrzeuge mit Brennstoffzellen (FCEV), mit der Förderung größerer Forschungsprojekte und mit der Markteinführung der ersten deutschen BEVs 2013 nun auch in Deutschland stärker in die öffentliche Diskussion und in die Medien (vgl. [9]).
Benjamin Jung leitet fundiert Faktoren und deren Einfluss auf Entscheidungen zwischen Eigenfertigung, Fremdbezug und deren Zwischenformen bei radikaler technologischer Veränderung ab. Automobilunternehmen müssen solche Entscheidungen im Übergang in die Elektromobilität treffen und gestalten so ihre Grenze. Zur Erklärung verbindet der Autor ökonomische Erklärungsansätze und entwickelt verhaltenswissenschaftliche Ansätze weiter. Er erörtert zudem resultierende Entscheidungen in eindeutigen und nicht eindeutigen Entscheidungssituationen. Eingehend begründete Hypothesen und Annahmen prüft er durch Befragung von Automobilunternehmen, beispielsweise zu Entscheidungen bezüglich der Herstellung von Batteriezellen. Aufbauend auf den empirischen Ergebnissen leitet der Autor entsprechende Managementimplikationen ab.
Unternehmen müssen für verschiedene in ihrer Industrie relevante Aktivitäten die Entscheidung zwischen Eigenfertigung im Unternehmen und Fremdbezug über den Markt treffen [43] und gestalten auf diese Weise ihre Grenze (vgl. [11], S. 105 und hier und in diesem Absatz [33], S. 1). Die Eigenfertigung im Unternehmen wird auch als Nutzung der Governance-Form Hierarchie und der Fremdbezug über den Markt als Nutzung der Governance-Form Markt bezeichnet [54]. Zwischenformen dieser beiden Governance-Formen sind beispielsweise Kapitalbeteiligungen und Allianzen (vgl. [11], S. 106).
Die Unternehmensgrenze resultiert aus den Entscheidungen eines Unternehmens zwischen Eigenfertigung im Unternehmen und Fremdbezug über den Markt [33] für verschiedene, in der jeweiligen Industrie relevante Aktivitäten (vgl. [7], S. 105 und hier und in diesem Absatz [25], S. 1). Der Fremdbezug über den Markt wird auch als Nutzung der Governance‐Form Markt und die Eigenfertigung im Unternehmen als Nutzung der Governance‐Form Hierarchie bezeichnet [40].
Portfoliomodelle zur Entscheidungsunterstützung bei sich ausdifferenzierenden Geschäftsmodellen
(2019)
Hintergrund:
Intensivpflichtige Patienten verlieren oft durch verschiedene Gründe, wie z. B. einer Beatmungsnotwendigkeit, ihre Unabhängigkeit und sind infolgedessen nicht mehr in der Lage, eigene Entscheidungen kundzutun. An dieser Stelle treten oft Angehörige als Stellvertretung für sie ein. Diese Aufgabe stellt eine enorme Herausforderung dar, denn oftmals wurden im Voraus keine Vorkehrungen, wie z. B. eine Patientenverfügung getroffen. Angehörige, in der Rolle der gesetzlichen Stellvertretung, sind oft von den vielseitigen Informationen des Gesundheitspersonals überwältigt, wobei sie diese für den Entscheidungsfindungsprozess verarbeiten und nutzen müssen. Zudem wird die Entscheidungsfindung durch ihre eigenen Bedürfnisse im Konflikt mit den mutmaßlichen Willen des Patienten erschwert.
Methodisches Vorgehen:
Mithilfe einer ausgiebigen Literaturrecherche in Fachdatenbanken und der Bibliothek der Hochschule Osnabrück wird der ausgewählte Patientenfall dargestellt und analysiert. Die Analyse orientiert sich an die Hermeneutik mit dem Fokus auf der Dimension „Person“ und die Perspektive „Handlungsebene“. Anhand einer detaillierten Betrachtung auf Grundlage des Calgary Familien-Assessment-Modells wird die Hochkomplexität des Patientenfalls dargelegt. Im Transferteil werden geeignete Unterstützungsmöglichkeiten vorgestellt, die sich auf die im Analyseteil herausgefilterten Prioritäten fokussieren. Abschließend werden die entworfenen Unterstützungsmöglichkeiten fiktiv auf den Patientenfall angewendet.
Ergebnisse:
Im Ergebnis wird deutlich, dass die Angehörigen als gesetzliche Stellvertretung einer enormen Herausforderung ausgesetzt sind. Sie befinden sich nicht nur in der Situation der Entscheidungsfindung und sind Ansprechperson für das Behandlungsteam, sondern auch in der Rolle der familiären Mitbetroffenen in einer Krisensituation. In beiden Rollen haben sie ein hohes Maß an Bedürfnissen, die während des Pflegeprozesses berücksichtigt und erfüllt werden müssen. Um die Angehörigen in dieser Ausnahmesituation zu begleiten und zu stärken, helfen die aufgezeigten Unterstützungsmöglichkeiten. Die primäre Pflegefachkraft entlastet die Angehörigen in Form von Familiengesprächen und hilft Veränderungen auf der kognitiven, affektiven sowie verhaltensbezogenen Ebene herbeizuführen. Folglich wird eine bedürfnisorientierte Pflege umgesetzt, in der eine informierte Entscheidungsfindung stattfinden kann.
Schlussfolgerung:
Schlussfolgernd ist zu bemerken, dass die Anwendung der Unterstützungsmöglichkeiten einen positiven Effekt auf den Entscheidungsprozess der Angehörigen als gesetzliche Stellvertretung hat. Sie stellt einen wichtigen Bereich der Pflege dar. Die Angehörigen als gesetzliche Stellvertretung müssen daher vermehrt in den Pflegeprozess einbezogen werden, um eine angemessene Entscheidung treffen zu können. Die begleitende und stärkende Funktion, die die Pflegefachkraft dabei einnimmt, stellt eine Kompetenz der akademisierten Pflegefachkraft dar. Durch die erweiterte Ausbildung hat sie eine besondere Fähigkeit zur Durchführung der Familiengespräche. So wäre auch dieser Aspekt der Pflege erfüllt.