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In dieser Arbeit werden am Beispiel der ambulanten Wohnbetreuung die Auswirkungen der Wirksamkeitsorientierung dargestellt. Die Wirksamkeit von Leistungen ist im neunten Sozialgesetzbuch verankert, das Leistungen zur „Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderung“ (§9 SGB IX) mit dem Ziel der gleichberechtigten Teilhabe umfasst. Diese Hilfen unterliegen gleichzeitig dem Wirtschaftlichkeitsgebot (vgl. §123 SGB IX).
Dem Thema wurde sich zum besseren Verständnis zuerst theoretisch genähert, die Erkenntnisse anschließend mit den Ergebnissen einer empirischen Untersuchung verglichen und abschließend vor dem Hintergrund einer aktuellen Forschung diskutiert.
Als Resultat wurden verschiedene Einflussgrößen auf die Wirksamkeit ausgemacht. Obwohl diese Parameter entscheidend dafür sind, ob Hilfen im Sinne des SGB IX als wirksam wahrgenommen werden, sind sie nicht gesetzlich bestimmt und somit auslegbar.
Daher werden nur mögliche Auswirkungen in Form von Chancen und Risiken bestimmt.
Die vorliegende Bachelorarbeit befasst sich mit den Auswirkungen der Covid-19-Pandemie in Familien. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf dem Familienleben, sowie auf der Zufriedenheit und dem Wohlbefinden von Eltern mit Sorgeverantwortung. Ebenfalls wurde beleuchtet, ob in der Covid-19-Pandemie in den Familien auch psychische und physische Folgen entstanden sind. Insbesondere das Belastungserleben von Eltern mit Sorgeverantwortung wurde in einer quantitativen Befragung im Juni 2021 mit der Forschungsfrage: „Wie wirken sich Maßnahmen der Coronaschutzverordnung auf Eltern mit Sorgeverantwortung aus?“ untersucht. Die Ergebnisse zeigen, dass während des Lockdowns ein hohes Belastungserleben der Eltern mit Sor- geverantwortung durch die Übernahme der Kinderbetreuung und durch das Fehlen der sozialen Kontakte entstand. Als gesundheitliche Folgen ging damit ein hohes Stresserleben und Erschöpfungsgefühl einher und ließ sich auf die Coronamaßnahmen zurückführen.
Auf diese Ergebnisse sollte die Soziale Arbeit reagieren und ihre Arbeitsprozesse anpassen. Hieraus ergeben sich klare Handlungsempfehlungen an die Familienpolitik, damit Eltern mit Sorgeverantwortung eine gelingende Vereinbarkeit von Familie und Beruf auch in Pandemiezeiten möglich ist.
Praktische Umsetzung der Neuregelung des Umsatzsteuerrechts (§ 2b UStG) in der Samtgemeinde Dörpen
(2021)
Mit Einführung des § 2b UStG wurde die Unternehmereigenschaft der juristischen Personen des öffentlichen Rechts grundlegend geändert mit der Folge, dass sich der Anwendungsbereich der Umsatzsteuer für Finanzvorfälle der öffentlichen Hand erheblich ausgedehnt hat. Auch wenn damit die Aufwendungen dieser Organisationen in der Regel kostenneutral bleiben, ist durch die erweiterte Umsatzsteuerpflicht eine Verteuerung der Verwaltungsleistungen für die Bürger abzusehen. Für die Kommunen auf unterster Verwaltungsebene ist vor allem der Umgang mit der komplexen Rechtsmaterie eine große Zumutung, die sich auf Prozess- und Aufbauorganisation sowie auf die Verwaltungskultur auswirkt. Statt konkreter praktischer Hilfestellung, wird auf die nationale wie europäische Rechtsprechung und deren Auslegung verwiesen. Der Verlauf der aktuellen Corona-Pandemie hat den Hilferuf der Kommunen erneut in das Licht gerückt. Der Gesetzgeber gewährt der öffentlichen Verwaltung einen erneuten, nunmehr zweiten, Aufschub in Bezug auf eine rechtskonforme Umsetzung, die als Kernaufgabe eine Neubewertung aller Finanzvorfälle nach § 2b UStG vorsieht. Die Samtgemeinde Dörpen als Kooperationsbehörde hat den dringenden Handlungsbedarf erkannt und strebt einen Umsetzungsprozess bis zum 01.01.2023 an. Im Rahmen dieser Arbeit wird als individuelles Umsetzungskonzept für die Kooperationsbehörde eine digitale Vertragsdatenbank durch die zugrunde gelegte Methode der Dokumentenanalyse erstellt. Die angestrebte Lösung orientiert sich an der aktuellen Handlungsempfehlung eines Vertragsmanagements und der digitalen Schriftgutverwaltung als Ausfluss der Digitalisierung. Im Anschluss projiziert diese Arbeit die Erfahrungen und Umsetzungsergebnisse der Samtgemeinde Dörpen auf ein nach wie vor betrübtes Stimmungsbild der Neuregelungsfolgen aller Kommunen.