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Corporate Social Responsibility (CSR) gewinnt auch in Europa weiter an Bedeutung. So hat die Europäische Kommission kürzlich eine CSR-Strategie vorgelegt. Ihr liegt eine neue Definition zugrunde, nach der CSR „die Verantwortung von Unternehmen für ihre Auswirkungen auf die Gesellschaft“ ist (Europäische Kommission 2011: 7). Die Auswirkungen gefährlicher Industriechemikalien auf Mensch und Umwelt sind Gegenstand der EU-Chemikalienverordnung REACH (Verordnung [EG] Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe). Die 2007 in Kraft getretene REACH-Verordnung sieht für die Unternehmen weitreichende Verpflichtungen vor, für einen sicheren Umgang mit Stoffen zu sorgen und Risiken für Verbraucher, Arbeitnehmer und die Umwelt zu minimieren. Dies betrifft sowohl Hersteller von chemischen Stoffen als auch Unternehmen in zahlreichen anderen Branchen (z. B. Hersteller und Händler von Verbraucherprodukten wie Spielwaren oder Textilien).
In der Diskussion zu den ökonomischen Auswirkungen von REACH steht häufig der Bürokratie- und Ressourcenaufwand in den Unternehmen im Vordergrund, der durch neue Pflichten (z. B. Registrierungs- und Meldepflichten) verursacht wird. Der positive Beitrag, den die REACH-Erfüllung zur Verbesserung der Corporate Social Performance leisten kann, wird hingegen noch wenig erkannt. Dabei zeigt sich, dass dem CSR-Konzept und REACH in Bereichen wie der Nachhaltigkeitsorientierung, der Wahrnehmung von Produkt- und Umweltverantwortung u. a. gemeinsame Ziele und Ansätze zugrunde liegen. Der vorliegende Beitrag zeigt beispielhaft auf, wo Gemeinsamkeiten liegen und wie diese von Unternehmen im Rahmen der CSR-Strategie aufgegriffen werden können.
Die verabschiedete Rechtsnorm des § 254 HGB hat gegenüber der Fassung im RegE deutlich an Klarheit gewonnen. Aus Sicht der Abschlussadressaten ist zu begrüßen, dass die im Vergleich zu den Entwurfsfassungen erheblich ausgeweiteten Anhangangabepflichten zur Absicherungsbilanzierung das Informationsniveau des Jahresabschlusses erhöhen. Problematisch erscheint indes die Auslagerung eines Teils der Anwendungsvoraussetzungen zur Bildung von Bewertungseinheiten in den Anhang, da dieser nicht von allen Unternehmen erstellt werden muss.
Entsprechend der gesetzgeberischen Intention, die bestehende Praxis der Bilanzierung von Bewertungseinheiten durch die handelsrechtliche Normierung nicht einzuschränken, wurde der Anwendungsbereich des § 254 HGB sehr weit gefasst und den Unternehmen über den Weg der Rechtsfolgenanordnung durch Negativabgrenzung (Nichtanwendung bestimmter Bewertungsvorschriften) ein relativ breiter Auslegungs- bzw. Ermessensspielraum belassen. Negative Folge dieser Vorgehensweise ist die Zulassung von Bewertungstechniken, die nicht konform gehen mit den bislang bestehenden Rechnungslegungskonventionen und damit die innere Konsistenz bzw. Systemkonsequenz des handelsbilanzrechtlichen Regelungsgefüges beeinträchtigen.
Aufgrund des demografischen Wandels und andauernden Fachkräftemangels werden alternative Versorgungsformen wie Präventive Hausbesuche (PH) benötigt. PH reduzieren die Gefahr von Pflegebedürftigkeit und ermöglichen somit älteren Menschen möglichst lange in ihrem Zuhause wohnen bleiben zu können. Das Ziel dieses Forschungsvorhabens ist die Akzeptanzanalyse PH und Messung des Effekts auf den Verlauf des Gesundheitszustands. In der Mixed-Methods-Studie werden PH als pflegerische Intervention Menschen angeboten, die zwischen 65 und 85 Jahre alt sind, Deutsch verstehen und sprechen, nicht pflegebedürftig im Sinne des SGB XI sind und in der Samtgemeinde in Niedersachsen wohnen, in der das Projekt durchgeführt wird. Die Stichprobe umfasst 75 Personen. Erwartet wird, dass die Studienergebnisse das bisherige Wissen über das Konzept der PH ergänzen.
Mitarbeiter haben einen entscheidenden Einfluss
auf die Wahrnehmung der Marken eines Unternehmens.
Als Markenbotschafter verkörpern sie die
Marke nach innen wie nach außen und leisten damit
einen entscheidenden Beitrag zum Markenaufbau
und zur Markenpflege. In besonderer Weise
betrifft dies auch Führungskräfte, indem sie die
Werte, die mit der Marke verbunden sind, im Unternehmen
kommunizieren und markenkonsistentes
Verhalten »vorleben«. Die besondere Rolle des
Markenbotschafterverhaltens (Brand Citizenship
Behavior) von Mitarbeitern bzw. Führungskräften
wird vor allem bei Dienstleistungen deutlich, bei
denen die Leistungserstellung in großen Teilen von
den Mitarbeitern selbst erbracht wird, ist aber keineswegs
auf diesen Bereich begrenzt.