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Marketing – für viele Entwicklungsingenieure, die sich ausschließlich für technische
Lösungen verantwortlich fühlen, ist das ein Fremdwort: Zwischen der technischen
Entwicklung und der Vermarktung eines Produktes kommt es in deutschen Unternehmen
deshalb häufig zu starken Brüchen. Um ein Produkt erfolgreich zu vermarkten,
muss der Kundennutzen in den Mittelpunkt der Produktion rücken und an den Anfang
eines Entwicklungsprozesses gestellt werden. Die Entwicklungsingenieure sollten im
Marketing daher also entgegen aller Gewohnheiten eine zentrale Rolle einnehmen.
"Unsere Produkte sind technisch einfach Spitze. Wir haben Top- Ingenieure, die ihr Handwerk wirklich verstehen." Wer kennt das nicht? In Entwicklungs- und Konstruktionsabteilungen deutscher Unternehmer wird ein hohes Lied auf die Technik gesungen. Technologisch sind wir Spitze - aber wird das auch immer vom Kunden honoriert?
Variable Vergütung in Banken
(2003)
Dienstleistungslogistik
(2004)
Zur Erstellung einer Normwertkurve der mütterlichen Gewichtszunahme während der Schwangerschaft wurden die Daten von 1 763 063 Frauen im Zeitraum von 1995 bis 1997 analysiert. Bei einer Spannbreite der Gewichtsveränderung von - 2 kg bis + 24 kg zeigte sich eine durchschnittliche Gewichtszunahme von 13 kg. Mit diesen Ergebnissen konnten somit erstmals Perzentilkurven der mütterlichen Gewichtszunahme für Deutschland erstellt werden.
Ziel: Ausgehend von der wachsenden Bedeutung der Krankenkassen als Anspruchsgruppe („Stakeholder”) des Krankenhauses steht die Frage nach den Anforderungen und dem Nutzen eines kassenorientierten Krankenhausmanagements im Mittelpunkt dieses Artikels. Methode: Die methodische Herangehensweise nimmt die Perspektive des Stakeholders Krankenkassen zum Ausgangspunkt: Mit 14 leitenden MitarbeiterInnen verschiedener gesetzlicher Krankenversicherungen wurden offene Leitfadeninterviews geführt und in Anlehnung an die von Mayring ausgearbeitete Technik der „zusammenfassenden Inhaltsanalyse” ausgewertet. Ergebnisse: Nach Einschätzung der befragten Kassenakteure bestehen im Rahmen des hoch regulierten Verhältnisses zwischen Krankenkasse und Krankenhaus Spielräume für eine aktive Gestaltung der Austauschbeziehungen. Es werden fünf Anforderungsbereiche - Leistungserbringung, Leistungsentwicklung, Fallführung, Umgang mit strittigen Fällen/Prüfungen und Budgetverhandlungen - unterschieden, welche für die Anspruchsgruppe Krankenkassen von grundlegender Bedeutung sind. Auf der Basis des Interviewmaterials werden für jeden dieser Bereiche zentrale Anforderungsdimensionen identifiziert. Der unternehmerische Nutzen, den ein Krankenhaus durch die Berücksichtigung von Kassenanforderungen erzielen kann, wird von der Mehrzahl der InterviewpartnerInnen positiv beurteilt. Konkrete Nutzenaspekte werden vorgestellt. Schlussfolgerungen: Der Artikel stellt kassenspezifische Anforderungen vor und zeigt Handlungsansätze für das Krankenhausmanagement auf. Das einzelne Krankenhaus ist gefordert, den Nutzen einer kassennahen Gestaltung der Austauschbeziehungen vor dem Hintergrund unternehmensspezifischer Strategien und Ziele abzuwägen.
Die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherungen steigen, die Einnahmen sinken. Gleichzeitig werden die Rufe nach mehr Effizienz, Qualität und Kundenzufriedenheit lauter. Insgesamt ist zu beobachten, dass sich eine Ablösung der Philosophie der Daseinsfürsorge durch die Konzeption des Marktes vollzieht. Die Einführung des DRG-Systems wird diesen Prozess noch beschleunigen. Der 1. Teil dieses Beitrags befasst sich mit den Ursachen und Auswirkungen der derzeitigen Veränderungen im Gesundheitssektor.
Die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherungen steigen, die Einnahmen sinken. Gleichzeitig werden die Rufe nach mehr Effizienz, Qualität und Kundenzufriedenheit lauter. Insgesamt ist zu beobachten, dass sich eine Ablösung der Philosophie der Daseinsfürsorge durch die Konzeption des Marktes vollzieht. Wirtschaftsexperten empfehlen den Ausbau der Integrierten Versorgung als einen Weg, um die Probleme des Gesundheitssystems zu lösen. Diese basiert auf dem in den USA eingeführten Ansatz des Managed Care mit seinen medizinischen Elementen Case Management, Disease Management und dem so genannten Gatekeeper.
TÜV-Plaketten für Arztpraxen
(2005)
Die Macht der Marke
(2005)
Mit dem Urteil vom 12.08.2004 hat der BFH in einem Altfall entschieden, dass die Unterlassung der nach Einkommensteuerrecht vorgeschriebenen gesonderten Aufzeichnungen von Bewirtungsaufwendungen umsatzsteuerlich keine Besteuerung als Eigenverbrauch rechtfertigt. Zugleich bleibt der Vorsteuerabzug in dieser Situation grundsätzlich erhalten. Der BFH bezieht sich in der Urteilsbegründung insbesondere auf das nach Art. 17 der 6. EG-Richtlinie bestehende Recht aus vollständigen Vorsteuerabzug.
Im Rahmen der kontrovers geführten öffentlichen und fachlichen Diskussion über den Wunschkaiserschnitt wird ein Paradigmenwechsel in der Geburtshilfe beschrieben, der weit reichende Konsequenzen zu haben scheint.
Unter diesem Aspekt wurde untersucht, wie viele Erstgebärende den Wunsch nach einem Kaiserschnitt bzw. einer Spontangeburt äußern, welche subjektiven Gründe sie dafür angeben und welchen Geburtsmodus sie tatsächlich erleben.
Häufig berechnen Komplementär-GmbH den KG, an denen sie ohne Einlage beteiligt sind, den Auslagenersatz für die Geschäftsführung oder für Vertretungsleistungen. Hierbei stellt sich die Frage, ob für diese Leistungen USt zu berechnen ist. Mit Urteil vom 6.6.2002 hatte der BFH seine bisherige Rechtsprechung aufgegeben und entschieden, dass diese Leistungen umsatzsteuerbar sind. Nachfolgender Praxisbeitrag fasst die Auswirkungen auf die GmbH & Co. KG als häufigsten Anwendungsfall zusammen.
Die demokratische Gesellschaft ist als eine Kommunikationsgemeinschaft gleichberechtigter und mündiger Menschen angelegt. Das spiegelt sich gleichermaßen in der Verfassung wie in den Institutionen unseres Staates wider. Der Ausgleich der Interessen soll als offener und fairer Streit erfolgen. Das notwendige Wissen und damit die Urteilskraft, um die Argumente in diesem Streit bewerten zu können, beziehen wir vor allem aus den Massenmedien. Sie haben die Aufgabe, eine öffentlich zugängliche Sprache für eine hochkomplexe Welt und die darin auftretenden Probleme und Konflikte zu finden. Zugleich dienen sie den politisch Herrschenden als Plattform ihrer Legitimation und damit zur Loyalitätsbeschaffung.
Neue Vielfalt
(2006)
Im Unterschied zu Kapitalgesellschaften existieren für Personengesellschaften international unterschiedliche Besteuerungskonzepte, die sie entweder als transparentes oder als intransparentes Unternehmen qualifizieren. Die daraus oftmals entstehende ungleiche Besteuerung von Personen- und Kapitalgesellschaften ist wegen der nicht rechtsformneutralen Ausgestaltung der Unternehmensbesteuerung kritisch zu beurteilen. Der folgende Beitrag stellt zunächst die europaweite Vielfalt bei der Besteuerung von Personengesellschaften dar und untersucht anschließend die bestehenden Besteuerungsmodelle im Hinblick auf das betriebswirtschaftliche Kriterium der Rechtsformneutralität. In diesem Zusammenhang ist insbesondere zu untersuchen, ob die in einigen EU-Mitgliedstaaten bestehenden Misch- und Optionsmodelle Ansatzpunkte zur Erfüllung des Kriteriums bieten.
Zum 1.5.2004 haben sich zehn weitere Staaten der Europäischen Union angeschlossen, so dass der Staatenbund nun mehr 25 Mitgliedsländer umfasst. Der Beitritt bewirkte eine erneute Verschärfung der bereits bestehenden Harmonisierungsprobleme im Bereich der direkten Steuern. Vor diesem Hintergrund beschäftigte sich die in englischer Sprache abgehaltene Tagung unter der Leitung von Dr. Mara Pilar Nu´ez Ruiz (ERA) mit den praktischen Auswirkungen der Koexistenz von 25 verschiedenen Steuersystemen in der EU,dem aktuellen Stand der Koordinierung der direkten Steuern und dem Steuerwettbewerb. Dem beschriebenen Problemkreis widmete sich eine sowohl auf Referenten- als auch auf Teilnehmerseite international geprägte Tagung, die den angereisten Experten aus Finanzverwaltung, europäischen Institutionen,Wissenschaft und Wirtschaft ein anregendes Diskussionsforum bot.
Um das Potenzial eines umfassenden Gesundheitsangebotes durch Hebammen auch in Deutschland zu sichern und eine internationale Anschluss-fähigkeit zu erreichen, bedarf es einer Neubestimmung der beruflichen Ausbildungswege im Sinne einer Anhebung auf akademisches Niveau.
In diesem Kontext entwickelt der Pädagogische Fachbeirat (PFB) des Bundes Deutscher Hebammen derzeit ein modularisiertes Kerncurriculum für die deutsche Hebammenausbildung. Hierfür wurde die Definition von Berufskompetenzen für die Berufausübung von Hebammen notwendig.
Bereits zum sechsten Mal fand die IStR-Jahrestagung in Berlin mit prominenten Referenten des Fachs statt. In seiner Begrüßungsrede unterstrich Prof. Dr. Franz Wassermeyer die wachsende Bedeutung des Internationalen Steuerrechts und den Einfluss des EuGH auf das nationale Steuerrecht. Dies zeige sich auch an der steigenden Teilnehmerzahl der Tagung und der zunehmenden Abonnentenzahl der IStR. Ziel der Tagung sei es deshalb, die sachliche Auseinandersetzung mit der Thematik grenzüberschreitender Aktivitäten
voranzutreiben und alle Seiten (Verwaltung, Rechtsprechung, Beratung und Wissenschaft) zu Wort kommen zu lassen.