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Ausgehend vom Begriff der Bildungslandschaft und einem veränderten Management zwischen Bildungsorganisationen wird in diesem Beitrag ein theoretisches Modell entwickelt. Dieses Modell beleuchtet die Bestimmung eines konzeptionellen Kerns im Bereich vernetzter Bildung, um Zielperspektiven bewertbar zu machen. Dabei werden Entkoppelungen beschrieben, die den konzeptionellen Kern von Bildungslandschaft als erziehungswissenschaftlicher Kategorie ausmachen. Zudem wird eine mögliche Heuristik zum Modell der ‚signifikanten Raumbildungserlebnisse‘ dargestellt. Bildungslandschaften können, als operatives Netzwerkkonzept verstanden, günstige Rahmenbedingungen für die Gestaltung von Bildungsinfrastrukturen bieten, wenn in den Organisationen und den kommunalen Verwaltungs- und Planungszusammenhängen Voraussetzungen dafür geschaffen werden.
Mit der Ausgestaltung von Ganztagsschulen korrespondieren organisatorische und pädagogische Merkmale, die einen Rahmen schaffen können, um eine neue individualisierende sowie unterrichtliche Bildung und außerunterrichtliche Erziehung zusammenführende Praxis zu etablieren. Insbesondere erweiterte Kompetenzanforderungen sowie neue Formen der intra- und interprofessionellen Kooperation zeigen sich hierbei als Merkmal professioneller Förderung. Im Beitrag interessiert uns daher die Frage, inwieweit die fachliche Maxime der individuellen Förderung im Schulalltag anschlussfähig an das pädagogische Handeln der in den Ganztag eingebunden Akteure ist. Hier zeigen die berichteten Ergebnisse unserer Studie eine kaum operationalisierbare und differenzierbare Matrix von solchen Handlungsprozessen, die auf einer systematischen methodischen Grundlage basieren. Es dominiert ein eher situatives, den alltäglichen Ausprägungen von Förderbedarfen gerecht werdendes Handeln, das jedoch kaum in Bezug zu einem Meta-Wissen, einem Verweisungs- und Analysewissen gesetzt wird. Gegenwärtig zeigen sich auf Seiten der Ganztagsakteure unterschiedliche Interventionssituationen und Rollenerwartungen im Kontext der Förderung, die es nicht anzugleichen, aber dennoch professionstheoretisch und -praktisch in ihrer Komplementarität zu verorten gilt.