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In den USA gibt es auf Bundesebene keine direktdemokratischen Sachentscheidungen. Auf Gliedstaatenebene sind sie jedoch weit verbreitet. Dies hat große Bedeutung, weil die Gliedstaaten umfangreiche Gesetzgebungskompetenzen besitzen, darunter in unterschiedlichem Ausmaß im Steuer- und Umweltweltrecht, Gesundheits- und Sozialrecht, Straf-, Zivil- und Arbeitsrechts. Auch auf kommunaler Ebene ist direkte Demokratie breit verankert.
Mobile Eye Tracking in Landscape Architecture: Discovering a New Application for Research on Site
(2018)
This chapter presents the process of establishing a laboratory for mobile eye tracking focussing
on real-world, open-space environments within the field of landscape architecture at
the Osnabrück University of Applied Sciences (D) as well as the latest results from the feasibility
study ‘Point de Vue’, which defines the basis for qualitative interaction analyses in
landscape architecture. Eye tracking is a tool that has been used extensively in the domains
of psychology, marketing, usability and user experience in remote and mobile applications,
but has rarely been used in real-world open spaces because of technical limitations. To
check the possibilities of mobile eye tracking as a new application in open spaces, several
exploratory tests and a feasibility study with long-term experiments have been carried out
in urban settings as well as in world famous parks such as ‘Grosser Garten’ in Hannover (D)
and ‘Stourhead’ in Wiltshire (GB). These experiments have shown extraordinary results that
enable us to use mobile eye tracking as a new tool in open space research to gain knowledge
about how people act, react and interact in open-space environments. Being able to see and
understand what catches one’s eye and the response to it will be a guide to better design.
Die Langlebigkeit der Gesellschaft führt in Deutschland sowohl quantitativ als auch qualitativ zu veränderten Versorgungsleistungen im Gesundheits-, Sozial- und Pflegewesen. Damit einher geht die Entwicklung neuer Tätigkeitsprofile bei verändertem Alterns- und Krankheitsspektrum und komplexen Versorgungsprozessen. Die Stärkung von einrichtungsübergreifenden Kooperations- und Koordinationsaufgaben wird von Experten seit Langem angehmahnt. Die Herausforderungen der alternden Gesellschaft fordern die Pflegeprofession in unterschiedlichen Settings heraus. Inzwischen liegen eine ganze Reihe vielversprechender Forschungsergebnisse vor, die den bedeutsamen Beitrag der Pflegeprofession zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Sozialraum belegen. Die Gestaltung von lebensweltorientierten, partizipativen und kooperativen Versorgungsprozessen unter Achtung der hohen Variabilität des Alterns ist in Aus- Fort- und Weiterbildung stärker Rechnung zu tragen.
Seit vielen Jahren spielen Motivations- und Erfolgstrainer in der öffentlichen Wahrnehmung dessen, was Erfolg und Zufriedenheit eines Menschen bedingt, eine große Rolle. Nicht wenige, die sich dem Thema allein aus der Perspektive der Ratgeberliteratur oder einschlägiger Medienberichte nähern, werden glauben, dass sich mithilfe der Motivation eines Menschen so ziemlich alles im Leben erreichen lässt. Ob man selbst das notwendige Motivationsniveau erreicht und sich in der Folge alle Wünsche erfüllen kann, scheint dabei allein eine Frage der richtigen „Psychotricks“ zu sein. Im Folgenden werden wir den Fragen nachgehen, welche Thesen selbsternannte Motivationsexperten vertreten, warum sie nicht Recht haben und sich aber dennoch gut vermarkten können. Eine ausführliche Auseinandersetzung mit diesem Thema findet sich bei Kanning (2007).
Exzellente Hochschullehre hat viele Aufgaben zu erfüllen. Sie muss den Nachwuchs für wissenschaftliches Denken und Arbeiten gewinnen, einführen in die Methoden und Erkenntnisse einer wissenschaftlichen Disziplin und sich darüber hinaus für den gesellschaftlichen Nutzen der Forschung einsetzen. Dabei steht sie in einem Spannungsfeld zwischen den Ansprüchen der Scientific Community, den Erwartungen der Gesellschaft und den berufsbezogenen Interessen der Studierenden.
Der folgende Beitrag skizziert zehn Thesen rund um dieses Spannungsfeld. Die Darstellung ist getragen von der Überzeugung, dass herausragende Hochschullehre im Wesentlichen diesen Ansprüchen auch genügen kann, wenn man es denn nur richtig anstellt.
Nationale Expertenstandards in der Pflege : Standortbestimmung und künftige Herausforderungen
(2018)
Recht auf gute Pflege
(2018)
Die rechtliche Grundlage für die Prüfung der Krankenhausabrechnung durch den MDK ergibt sich aus § 275 SGB V und § 17c KHG. Der GKV-Spitzenverband und die deutsche Krankenhausgesellschaft haben sich zur Durchführung der Krankenhausabrechnungsprüfung auf die Prüfverfahrensvereinbarungen geeinigt. Zusätzlich wurden die sogenannten G-AEP Kriterien zur Fehlbelegungsprüfung entwickelt. Des Weiteren zählt der AOP Katalog die ambulant durchführbaren Operationen und sonstige stationsersetzende Eingriffe abschließend auf.
Die Analyse der Unfallchirurgie zeigt, dass die Prüfquote von 2011 bis 2016 durchschnittlich bei 14,50 % liegt. Die in dem untersuchten Zeitraum erfolgten Rechnungskürzungen der Krankenhausabrechnungen, durch die Krankenkassen, liegen bei 1.800.191 EUR. Das entspricht einem prozentualen Fallverlust von 2,57 %. Die Hauptanfragegründe, welche den größten Anteil am Fallverlust tragen, sind die Überschreitung der uGVD und oGVD, sowie die geriatrische Komplexbehandlung.
Die Analyse der Kardiologie zeigt, dass die Prüfquote in den untersuchten Jahren durchschnittlich bei 14,88 % liegt. In diesem Zeitraum wurde, durch die Abrechnungsprüfung, ein Fallverlust von 1.736.142 EUR verursacht. Das entspricht einem prozentualen Fallverlust von 2,56 %. Die Hauptanfragegründe, die den größten Anteil am Fallverlust tragen, sind die Überschreitung der uGVD und oGVD, sowie die Kodierung der Haupt-/ und Nebendiagnosen.
Die Handlungsempfehlungen beinhalten die Implementierung eines MDK-Berichtswesens und die Optimierung des Prozessmanagements, beispielsweise durch Behandlungsleitfäden. Weitere Handlungsempfehlungen sind die Schulung der Kodierkräfte und Ärzte hinsichtlich der Kodierung von Haupt-/Nebendiagnosen und die Vereinfachung beziehungsweise Verbesserung der Dokumentation.
Das Daten- und Zahlenmaterial ist in dieser Studie so aufbereitet worden, dass eine Rückführung oder Herleitung auf die tatsächlich vorgefundenen Daten und Zahlen nicht möglich ist. Deshalb sind die Ausführungen beispielhaft zu verstehen. Die Zahlen sind aber in sich schlüssig, aus dem tatsächlichen Geschehen abgeleitet worden und verdeutlichen so das Vorgehen des MDK-Prüfverfahrens aus der Sicht eines Krankenhaues. Das HELIOS Klinikum Hildesheim hat die Ausgangsdaten zur Verfügung gestellt, die hier – wie oben beschrieben – beispielhaft entwickelt wurden. Frau Indra Schröter, Abteilungsleiterin Medizincontrolling und den beteiligten Mitarbeitern des Helios Klinikum Hildesheims, ist für ihre Unterstützung und Begleitung, für ihre hilfreichen Hinweise und kritischen Anmerkungen zu danken.