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Zur Erstellung einer Normwertkurve der mütterlichen Gewichtszunahme während der Schwangerschaft wurden die Daten von 1 763 063 Frauen im Zeitraum von 1995 bis 1997 analysiert. Bei einer Spannbreite der Gewichtsveränderung von - 2 kg bis + 24 kg zeigte sich eine durchschnittliche Gewichtszunahme von 13 kg. Mit diesen Ergebnissen konnten somit erstmals Perzentilkurven der mütterlichen Gewichtszunahme für Deutschland erstellt werden.
Ziel: Ausgehend von der wachsenden Bedeutung der Krankenkassen als Anspruchsgruppe („Stakeholder”) des Krankenhauses steht die Frage nach den Anforderungen und dem Nutzen eines kassenorientierten Krankenhausmanagements im Mittelpunkt dieses Artikels. Methode: Die methodische Herangehensweise nimmt die Perspektive des Stakeholders Krankenkassen zum Ausgangspunkt: Mit 14 leitenden MitarbeiterInnen verschiedener gesetzlicher Krankenversicherungen wurden offene Leitfadeninterviews geführt und in Anlehnung an die von Mayring ausgearbeitete Technik der „zusammenfassenden Inhaltsanalyse” ausgewertet. Ergebnisse: Nach Einschätzung der befragten Kassenakteure bestehen im Rahmen des hoch regulierten Verhältnisses zwischen Krankenkasse und Krankenhaus Spielräume für eine aktive Gestaltung der Austauschbeziehungen. Es werden fünf Anforderungsbereiche - Leistungserbringung, Leistungsentwicklung, Fallführung, Umgang mit strittigen Fällen/Prüfungen und Budgetverhandlungen - unterschieden, welche für die Anspruchsgruppe Krankenkassen von grundlegender Bedeutung sind. Auf der Basis des Interviewmaterials werden für jeden dieser Bereiche zentrale Anforderungsdimensionen identifiziert. Der unternehmerische Nutzen, den ein Krankenhaus durch die Berücksichtigung von Kassenanforderungen erzielen kann, wird von der Mehrzahl der InterviewpartnerInnen positiv beurteilt. Konkrete Nutzenaspekte werden vorgestellt. Schlussfolgerungen: Der Artikel stellt kassenspezifische Anforderungen vor und zeigt Handlungsansätze für das Krankenhausmanagement auf. Das einzelne Krankenhaus ist gefordert, den Nutzen einer kassennahen Gestaltung der Austauschbeziehungen vor dem Hintergrund unternehmensspezifischer Strategien und Ziele abzuwägen.
Die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherungen steigen, die Einnahmen sinken. Gleichzeitig werden die Rufe nach mehr Effizienz, Qualität und Kundenzufriedenheit lauter. Insgesamt ist zu beobachten, dass sich eine Ablösung der Philosophie der Daseinsfürsorge durch die Konzeption des Marktes vollzieht. Die Einführung des DRG-Systems wird diesen Prozess noch beschleunigen. Der 1. Teil dieses Beitrags befasst sich mit den Ursachen und Auswirkungen der derzeitigen Veränderungen im Gesundheitssektor.
Die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherungen steigen, die Einnahmen sinken. Gleichzeitig werden die Rufe nach mehr Effizienz, Qualität und Kundenzufriedenheit lauter. Insgesamt ist zu beobachten, dass sich eine Ablösung der Philosophie der Daseinsfürsorge durch die Konzeption des Marktes vollzieht. Wirtschaftsexperten empfehlen den Ausbau der Integrierten Versorgung als einen Weg, um die Probleme des Gesundheitssystems zu lösen. Diese basiert auf dem in den USA eingeführten Ansatz des Managed Care mit seinen medizinischen Elementen Case Management, Disease Management und dem so genannten Gatekeeper.
TÜV-Plaketten für Arztpraxen
(2005)
Die Macht der Marke
(2005)
Mit dem Urteil vom 12.08.2004 hat der BFH in einem Altfall entschieden, dass die Unterlassung der nach Einkommensteuerrecht vorgeschriebenen gesonderten Aufzeichnungen von Bewirtungsaufwendungen umsatzsteuerlich keine Besteuerung als Eigenverbrauch rechtfertigt. Zugleich bleibt der Vorsteuerabzug in dieser Situation grundsätzlich erhalten. Der BFH bezieht sich in der Urteilsbegründung insbesondere auf das nach Art. 17 der 6. EG-Richtlinie bestehende Recht aus vollständigen Vorsteuerabzug.
Im Rahmen der kontrovers geführten öffentlichen und fachlichen Diskussion über den Wunschkaiserschnitt wird ein Paradigmenwechsel in der Geburtshilfe beschrieben, der weit reichende Konsequenzen zu haben scheint.
Unter diesem Aspekt wurde untersucht, wie viele Erstgebärende den Wunsch nach einem Kaiserschnitt bzw. einer Spontangeburt äußern, welche subjektiven Gründe sie dafür angeben und welchen Geburtsmodus sie tatsächlich erleben.
Häufig berechnen Komplementär-GmbH den KG, an denen sie ohne Einlage beteiligt sind, den Auslagenersatz für die Geschäftsführung oder für Vertretungsleistungen. Hierbei stellt sich die Frage, ob für diese Leistungen USt zu berechnen ist. Mit Urteil vom 6.6.2002 hatte der BFH seine bisherige Rechtsprechung aufgegeben und entschieden, dass diese Leistungen umsatzsteuerbar sind. Nachfolgender Praxisbeitrag fasst die Auswirkungen auf die GmbH & Co. KG als häufigsten Anwendungsfall zusammen.