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Seit Einführung der Pflegeversicherung wird intensiv zu Fragen der Qualitätssicherung der Pflege diskutiert und es hat vielfältige gesetzgeberische Aktivitäten gegeben, um Verfahren zu entwickeln, durch die ein Schutz pflegebedürftiger Menschen vor unsachgemäßer Pflege gewährleistet und eine Verbesserung der Pflegequalität erreicht werden kann. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über diese Aktivitäten und ihre Hintergründe. Im Fokus stehen dabei insbesondere die durch das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz (PflWEG) und die Pflegestärkungsgesetze (PSG I und II) angestoßenen Entwicklungen.
Die Aufgaben der Gesundheitsversorgung wurden mit dem zunehmenden Alter der Patienten, dem gewandelten Krankheitsspektrum, aber auch durch die geänderten Bedürfnisse der Nutzer sowie den verstärkten Einsatz von Medizintechnik immer aufwändiger und komplexer. Arbeitsteilung, Fragmentierung und Spezialisierung waren über viele Jahre unsere Antworten auf solche Herausforderungen. Den Effekt dieses vermeintlichen Fortschritts formulierte Hans Georg Gadamer (1994) in einem Aufsatz zum Thema „Über die Verborgenheit der Gesundheit“: „So viel ist jedenfalls klar“, schreibt er, der Begriff der „Ganzheit“ ist ein kunstvoller Ausdruck – der durch seinen Gegenbegriff, die „Spezialisierung“, überhaupt erst „notwendig […] geworden ist“. Hier setzt unser Memorandum an, es will einen Beitrag auf dem Weg zurück in die Zukunft einer neuen Ganzheit der Gesundheitsversorgung leisten.