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Hintergrund:
Die Wahl der Versorgungsform, stationär oder ambulant, unterliegt im deutschen Gesundheitswesen derzeit einem tiefgreifenden Wandel. Eine neue Qualität erhält die Öffnung der Krankenhäuser mit der Neufassung des § 116b SGB V. Die Studie untersucht die Frage, welches ambulante Potenzial sich aus bisher vollstationär behandelten Fällen in der Rheumatologie ergibt.
Methode:
Die Auswertung basiert auf einem Datensatz für die Jahre 2004 bis 2008. Dieser enthält anonymisiert die Abrechnungsdaten von rund 23,6 Mio. GKV-Versicherten. Die Auswahl von Patienten mit rheumatologischen Erkrankungen erfolgte anhand der in § 116b SGB V angegebenen ICD-10-Diagnosen.
Ergebnisse:
Im untersuchten Zeitraum wurde ein Anstieg der rheumatologischen Fälle um 13,9% beobachtet bei einem Rückgang der durchschnittlichen Verweildauer von 9,46 Tagen auf 8,08 Tage und der behandelnden Krankenhäuser um 3,1%. Der Anteil der rheumatologischen Fälle mit kurzer Verweildauer (≤2 Tage) nahm um 32,3% zu. Als „ambulantes Potenzial“ definieren wir den Anteil dieser Kurzlieger an der Gesamtzahl der vollstationären rheumatologischen Fälle, er stieg von 25,7% auf 29,9%
Diskussion:
Nicht alle Kurzlieger können problemlos in eine ambulante Versorgung überführt werden; diese erfordert spezialisierte Strukturen und Personal. Eine Zentrenbildung findet bisher nicht statt. Die Studie erlaubt keine Aussagen zur Qualität der Versorgung in den betrachteten Krankenhäusern. Eine Verknüpfung von Versorgungsdaten mit Qualitätsdaten wäre sinnvoll.