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Der Kunde als Dienstleister: Akzeptanz und Gebrauchstauglichkeit von Smart Glasses im Self-Service
(2017)
Die Ökonomie ist eine Wissenschaft mit sehr vielen Schulen, die unterschiedliche Lehrmeinungen vertreten. Die vielen Schulen und Lehrmeinungen sind nicht förderlich für die erfolgreiche Beratung der Politik durch die Ökonomie. Die Ökonomie kann vor allem keine optimale Beratung leisten, wenn sie sehr stark von einer anspruchsvollen Mathematik geprägt ist. Die Ratsuchenden verstehen die Ratschläge nicht und akzeptieren sie daher nicht. Es kommt folglich auch nicht zur Umsetzung der Ratschläge. Aus diesem Grund wird hier ein neuer, einfacher Ansatz der Ökonomie vorgestellt, für dessen Verständnis nicht mehr mathematische Kenntnisse erforderlich sind, als für das Arbeiten mit dem betrieblichen Rechnungswesen.
Bei langfristigen radikalen technologischen Veränderungen werden neue und etablierte Geschäftsmodelle oftmalig parallel ausgeübt. Proff und andere definieren Geschäftsmodelle als Kombination von fünf Wahlentscheidungen, die wiederum fünf Geschäftsmodellkomponenten abbilden. Die Entscheidung über die Ressourcenallokation ist eine dieser Entscheidungen. Bei langfristigen radikalen technologischen Veränderungen spielt diese Ressourcenallokation eine besondere Bedeutung, da etablierte und neue Geschäftsmodelle häufig um begrenzte liquide Mittel konkurrieren. Mit Blick auf organisationale Trägheit sowie den teilweise emergenten Charakter von Strategien sind bewusste, strategisch geprägte Geschäftsmodellentscheidungen gerade zu Beginn radikaler technologischer Veränderungen in der Unternehmenspraxis wahrscheinlich weniger bedeutend. Demgegenüber ist zu vermuten, dass die Prozesse der Unternehmen zur Auswahl von Innovationsprojekten die Entscheidungen zur Ressourcenallokation bei neuen und etablierten Geschäftsmodellen oftmals implizit bedingen. Die Entscheidungsgrundlage der Wahl von Innovationsprojekten bilden häufig Kapitalwertvergleiche. Solche einfachen Kapitalwertmethoden haben allerdings „the potential to severely undervalue a development project’s contribution to the firm”. Der Beitrag diskutiert daher verschiedene Alternativen zu einfachen Kapitalwertmethoden bezüglich ihrer Eignung zur Unterstützung der Ressourcenallokation bei radikalen technologischen Veränderungen.
Am 16.12.2020 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarktintegrität beschlossen. Dies ist eine Reaktion auf den Bilanzskandal beim ehemaligen DAX-Konzern Wirecard. Mit dem Gesetzentwurf werden eine Reduzierung von Schwachstellen bei der Kontrolle von Bilanzen, eine Stärkung der Unabhängigkeit der Abschlussprüfer sowie eine Verbesserung von internen Kontrollen in Unternehmen angestrebt. So sollen der Finanzplatz Deutschland an Integrität sowie Attraktivität gewinnen und verlorenes Vertrauen wieder aufgebaut werden. Der nachfolgende Beitrag beschäftigt sich mit der Entstehung und ausgewählten Inhalten des Gesetzentwurfs und gibt anschließend einen Überblick über die aktuelle Diskussion der Reformpläne in der Literatur.
Mit Beschluss vom 27.9.2012 hat der BFH das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz dem BVerfG zu einer verfassungsrechtlichen Überprüfung vorgelegt.[2] Das BVerfG hat nunmehr die Frage zu entscheiden, ob § 19 Abs. 1 ErbStG i.d.F. des Jahres 2009 i.V.m. §§ 13a und 13b ErbStG einer leistungsfähigkeitsgerechten Besteuerung widerspricht. Damit steht das ErbStG in jüngster Vergangenheit abermals auf dem verfassungsrechtlichen Prüfstand.