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Mit Geltung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)1 hat das Datenschutzrecht im Mai 2018 eine umfassende Harmonisierung erfahren. Dies gilt auch für Anforderungen an eine datenschutzrechtliche Einwilligung. Die Anpassungen wirken sich nicht nur auf die spezifischen Datenschutzgesetze der Mitgliedstaaten, sondern ebenso auf weitere nationale Gesetzgebungen aus. Betroffen sind sämtliche Bereiche, die die Verarbeitung personenbezogener Daten zum Gegenstand haben. Dieser Beitrag beschäftigt sich speziell mit den Auswirkungen für die Einwilligung in die Datenverarbeitung im Rahmen des digitalen Strommesswesens (sog. Smart Metering.
Autopilot an, Augen zu?
(2017)
Der vorliegende Beitrag geht der Frage nach, inwieweit Geschäftsmodellentwicklung eine Strategie zur Überwindung von Marktversagen in der Assekuranz darstellt. Insbesondere soll gezeigt werden, dass eine Abkehr von der klassischen Beziehung zwischen Versichertem und Versicherer auf Basis eines bilateralen Vertrags neue Märkte eröffnet und mit neuartigen P2P-Geschäftsmodellen bislang nicht-versicherbare Risiken abgesichert werden können. Als empirisches Feld wurde die Absicherung von Wildschäden gewählt, da es sich aktuell um einen Bereich handelt, in dem Marktversagen vorliegt. Auf Basis von 16 episodischen Interviews mit Vertretern der Gemeinschaft der Jäger werden Bedürfnisstrukturen und relevante Kontextfaktoren aufgedeckt und im Hinblick auf Risikoabsicherung und Schadenmanagement zwischen den Communitymitgliedern analysiert. Dieser Beitrag stellt somit eine Gegenposition zum traditionellen Versicherungsgeschäft dar, bei der die Absicherung auf einem großen und diversifizierten Risikokollektiv beruht.
Die Digitalisierung soll die Energieversorgung effizienter und flexibler machen. Künftige Lösungen müssen vor allem die fluktuierende Erzeugung und den Verbrauch in Einklang bringen – ggf. unter Einbeziehung von Energiespeichern. Ein wichtiger Baustein auf diesem Weg ist nach Ansicht des Gesetzgebers die Einführung einer neuen Mess- und Kommunikationsinfrastruktur. Mit dem Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende ist nun die rechtliche Basis für den verpflichtenden Einbau von intelligenten Messsystemen (Smart Meter) gelegt worden. Diese Geräte sollen Verbraucher präzise über den eigenen Stromverbrauch informieren, variable Tarife ermöglichen und als Kommunikationsplattform im intelligenten Energienetz dienen. Der Beitrag analysiert nach einem kurzen Überblick über die Bedeutung und Entwicklung des Smart Metering (I.) die grundlegenden Neuerungen des Rechtsrahmens zum Messstellenbetrieb (II.). Auf dieser Grundlage werden die Regelungen einer kritischen Würdigung unterzogen (III.). Ein Fazit schließt diesen Beitrag ab (IV.).
Mitursächlich für den schleppenden Übertragungsnetzausbau ist die mangelnde Akzeptanz der betroffenen Bürger, Städte und Gemeinden. Der Gesetzgeber hat daher im Rahmen des Gesetzes zur Beschleunigung des Netzausbaus Elektrizitätsnetze unter anderem die Möglichkeit vorgesehen, dass Netzbetreiber mit den Transitgemeinden pauschale finanzielle Kompensationen ohne konkrete Gegenleistung vereinbaren können, um die Akzeptanz für den Netzausbau zu fördern. Die Kosten dieser Ausgleichszahlungen werden über die Stromnetzentgelte auf die Gesamtheit der Letztverbraucher umgelegt. Der Beitrag setzt sich kritisch mit der Rechtmäßigkeit dieser Regelung auseinander.
Das moderne Auto ist mit der Umwelt, der Infrastruktur und dem Internet vernetzt. Es kommuniziert selbstständig mit seiner Umgebung ohne Zutun des Fahrers. Dies erhöht die Verkehrssicherheit und macht das Autofahren komfortabler und nachhaltiger. Das vernetzte Fahrzeug wirft aber auch fundamentale Rechtsfragen auf. Dazu gehört der Umgang mit personenbezogenen Daten. Hier ist vieles ungeklärt. Die Lebenswirklichkeit ist dem Datenschutzregime weit enteilt. Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung wird mit jedem gefahrenen Kilometer ein Stück weiter ausgehöhlt. Der Beitrag zeigt sowohl Verwerfungen als auch Lösungsvorschläge auf. Er ist zugleich ein Plädoyer für ein schnelles und entschlossenes Handeln des Gesetzgebers.
Die Zeit, in der Nummernschilder nichts können mussten, ist vorbei. Im Ausland werden elektronische Kennzeichen bereits eingesetzt. Nun lernt das Kennzeichen auch in Deutschland dazu. Ab 2015 muss jedes neu zugelassene Fahrzeug einen verdeckten QR-Code auf dem Nummernschild tragen. Wird nun auch das gute alte Blechschild smart?
Das Energiemanagement im Smart Grid steht in der Kritik: Befürchtet wird eine Verletzung der häuslichen Privatsphäre durch die Möglichkeit der Überwachung des Verbrauchsverhaltens von Stromkunden. Rechtliche Gestaltung und technische Realisierung des Energiemanagements müssen beachten, dass der Einsatz eines intelligenten Stromnetzes mit der Akzeptanz und dem Vertrauen der Stromnutzer steht und fällt. Die Autoren stellen einen technischen Lösungsansatz vor, der Sicherheits- und Datenschutzanforderungen erfüllt.