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Landwirtschaftliche Wertschöpfungsprozesse werden häufig nur isoliert betrachtet. Eine ganzheitliche Betrachtung der vorhandenen Wertschöpfungskette mit ihren Material-, Informationsund Finanzflu?ssen findet jedoch selten statt. Dies hat zur Folge, dass singuläre Optima erzeugt werden, die in ihrer Summe geringer ausfallen als eine globale Optimierung der gesamten Wertschöpfungskette. Aus diesem Grund muss eine effiziente essourcenallokation entlang der gesamten Wertschöpfungskette angestrebt werden. Die hier vorgestellte „MaisApp“ kann als herstellerunabhängiges Instrument eingesetzt werden, um die Einsatzsteuerung moderner, kapitalintensiver Arbeitsmaschinen zu verbessern.
Mit Beschluss vom 27.9.2012 hat der BFH das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz dem BVerfG zu einer verfassungsrechtlichen Überprüfung vorgelegt.[2] Das BVerfG hat nunmehr die Frage zu entscheiden, ob § 19 Abs. 1 ErbStG i.d.F. des Jahres 2009 i.V.m. §§ 13a und 13b ErbStG einer leistungsfähigkeitsgerechten Besteuerung widerspricht. Damit steht das ErbStG in jüngster Vergangenheit abermals auf dem verfassungsrechtlichen Prüfstand.
Die OFD Magdeburg weist in ihrer in jüngster Vergangenheit ergangenen Verfügung darauf hin, dass die Finanzverwaltung die neue Rechtsprechung bezüglich der taggenauen Abrechnung von Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit einem Firmenwagen ausschließlich auf Arbeitnehmer anwendet. Die Grundsätze eines einschlägigen BMF-Schreibens vom 1.4.2011 und der diesem zugrundeliegenden BFH-Urteile gelten dahingegen nicht für Steuerpflichtige mit Gewinneinkünften.
Corporate Social Responsibility (CSR) gewinnt auch in Europa weiter an Bedeutung. So hat die Europäische Kommission kürzlich eine CSR-Strategie vorgelegt. Ihr liegt eine neue Definition zugrunde, nach der CSR „die Verantwortung von Unternehmen für ihre Auswirkungen auf die Gesellschaft“ ist (Europäische Kommission 2011: 7). Die Auswirkungen gefährlicher Industriechemikalien auf Mensch und Umwelt sind Gegenstand der EU-Chemikalienverordnung REACH (Verordnung [EG] Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe). Die 2007 in Kraft getretene REACH-Verordnung sieht für die Unternehmen weitreichende Verpflichtungen vor, für einen sicheren Umgang mit Stoffen zu sorgen und Risiken für Verbraucher, Arbeitnehmer und die Umwelt zu minimieren. Dies betrifft sowohl Hersteller von chemischen Stoffen als auch Unternehmen in zahlreichen anderen Branchen (z. B. Hersteller und Händler von Verbraucherprodukten wie Spielwaren oder Textilien).
In der Diskussion zu den ökonomischen Auswirkungen von REACH steht häufig der Bürokratie- und Ressourcenaufwand in den Unternehmen im Vordergrund, der durch neue Pflichten (z. B. Registrierungs- und Meldepflichten) verursacht wird. Der positive Beitrag, den die REACH-Erfüllung zur Verbesserung der Corporate Social Performance leisten kann, wird hingegen noch wenig erkannt. Dabei zeigt sich, dass dem CSR-Konzept und REACH in Bereichen wie der Nachhaltigkeitsorientierung, der Wahrnehmung von Produkt- und Umweltverantwortung u. a. gemeinsame Ziele und Ansätze zugrunde liegen. Der vorliegende Beitrag zeigt beispielhaft auf, wo Gemeinsamkeiten liegen und wie diese von Unternehmen im Rahmen der CSR-Strategie aufgegriffen werden können.
Diskursanalyse-Diskursive Ergotherapie: Was leistet die Forschungsmethode in der Ergotherapie
(2012)
Städte schenken ihren vorhandenen Wissensressourcen zunehmende Aufmerksamkeit und binden sie strategisch in kommunale Wachstumsstrategien ein. „Bürgermeister, Kommunalpolitiker sowie Hochschul- und Institutsleiter versuchen durch die Teilnahme an Wettbewerben wie Stadt der Wissenschaft oder durch Aufgreifen von Knowledge City-Strategien, bisher brachliegende Potentiale für die Stärkung der lokalen Wirtschaft in den Dienst zu nehmen.“(Franz 2004, S. 95).
In der Praxis wird bei der Sichtung von Bewerbungsunterlagen häufig der Hinweis auf sportliche Aktivitäten als ein Indikator für soziale Kompetenzen der Bewerber interpretiert. Empirische Studien zur Überprüfung dieser Heuristik liegen bislang kaum vor. In einer Online-Befragung mit 377 Personen wird der Frage nachgegangen, ob sich Nicht-Sportler und Sportler – bzw. Nicht-Sportler, Individualsportler, Mannschaftssportler und Personen, die sowohl Individual- als auch Mannschaftssport betreiben – hinsichtlich ihrer sozialen Kompetenzen unterscheiden. Betrachtet werden 17 Primär- und 4 Sekundärfaktoren sozialer Kompetenzen. Zudem wird untersucht, ob die Intensität sportlicher Betätigung (Anzahl der Tage pro Woche, an denen Sport betrieben wird und Anzahl sportlicher Wettkämpfe pro Jahr) in einem Zusammenhang zu den sozialen Kompetenzen der Probanden steht. Die Ergebnisse zeigen, dass sich Sportler und Nicht-Sportler in keiner einzigen sozialen Kompetenz voneinander unterscheiden. Zwischen den verschiedenen Sportlergruppen ergeben sich vereinzelt signifikante Unterschiede, die jedoch so gering sind, dass sie keine praktische Relevanz für die Personalauswahl besitzen. Bezogen auf die Intensität lassen sich vereinzelt sowohl positive (Häufigkeit sportlicher Aktivitäten pro Woche) als auch negative Zusammenhänge (Anzahl der Wettkämpfe pro Jahr) belegen. Auch diese fallen in der Regel sehr gering aus. Insgesamt sprechen die Befunde dagegen, bei der Sichtung von Bewerbungsunterlagen sportliche Aktivitäten als Indikator sozialer Kompetenzen zu interpretieren.