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Ein Zusammenspiel von Lebensräumen, Gesellschaftlichkeit und Partizipation steht im Mittelpunkt jeder pädagogischen Praxis in den Kommunen. Die Entwicklung junger Menschen bei diesem Zusammenspiel zu unterstützen ist das Anliegen der Jugendarbeit. Das ist die Ausgangsthese von Stephan Maykus im dritten Beitrag. Er umreißt eine kommunale Sozialpädagogik, welche die konzeptionelle Basis von Kinder- und Jugendbildung in Stadtteilen und Gemeinden ist. Maykus reflektiert die pädagogische Qualität von sozialen Räumen, so wie sie von Jugendlichen wahrgenommen werden. Im Anschluss daran denkt er über eine Pädagogik demokratischer Partizipation als Subjekt- und Gesellschaftsbildung nach und verdeutlicht sie mit dem Beispiel eines Jugendhauses. Dieses folgt der Grundannahme, dass Kinder und Jugendliche für ihre Identitätsentwicklung Gelegenheiten der sozialen und individuellen Entfaltung benötigen, die nicht einfach nur gegeben sind, sondern besonderer Orte in ihrem Stadtteil bedürfen. Das Jugendhaus ist ein solcher Ort, der im Sinne einer kommunalen Sozialpädagogik Erfahrungen der Partizipation, der individuellen Urteils-, Entscheidungs- und Handlungsfähigkeit als Ausdruck von Selbstwirksamkeit und Gemeinwirksamkeit in Gruppen unterstützt.
Im Rahmen des Forschungsschwerpunktes „Inklusive Bildung“ der Hochschule Osnabrück wurde eine quantitative Erhebung mittels eines schriftlichen Fragebogens durchgeführt.Die Ergebnisse verweisen in vergleichender Perspektive auf unterschiedliche Handlungs- und Sichtweisen der Berufsgruppen hin. Damit ergeben sich verschiedene Chancen sowie Herausforderungen in der Kooperation der Bildungsbereiche – und die Notwendigkeit einer Systematisierung dieser Prozesse.
Jugend ermöglichen – diese Leitformel steht im Mittelpunkt des 15. Kinder- und Jugendberichtes der Bundesregierung, der die Lebenslage Jugend in ihren gegenwärtigen Bedingungen für die Qualifizierung, Verselbstständigung und Selbstpositionierung beschreibt. Es wird für eine neue Jugendorientierung plädiert: Inwiefern betrifft es auch die Kooperation von Schule und Jugendhilfe?
Die Forderung nach Inklusion, deren rechtliche Ausgestaltung und ihre kommunale Umsetzung müssen als einer der bedeutsamsten Paradigmenwechsel der letzten Jahre in der internationalen und nationalen Politik verstanden werden, die auch in der Kinder- und Jugendhilfe Fragen nach Ausgrenzungsmechanismen, Teilhabemöglichkeiten, strukturellen Ressourcen und persönlichen Einstellungen aufwirft.
Mit der Ausgestaltung von Ganztagsschulen korrespondieren organisatorische und pädagogische Merkmale, die einen Rahmen schaffen können, um eine neue individualisierende sowie unterrichtliche Bildung und außerunterrichtliche Erziehung zusammenführende Praxis zu etablieren. Insbesondere erweiterte Kompetenzanforderungen sowie neue Formen der intra- und interprofessionellen Kooperation zeigen sich hierbei als Merkmal professioneller Förderung. Im Beitrag interessiert uns daher die Frage, inwieweit die fachliche Maxime der individuellen Förderung im Schulalltag anschlussfähig an das pädagogische Handeln der in den Ganztag eingebunden Akteure ist. Hier zeigen die berichteten Ergebnisse unserer Studie eine kaum operationalisierbare und differenzierbare Matrix von solchen Handlungsprozessen, die auf einer systematischen methodischen Grundlage basieren. Es dominiert ein eher situatives, den alltäglichen Ausprägungen von Förderbedarfen gerecht werdendes Handeln, das jedoch kaum in Bezug zu einem Meta-Wissen, einem Verweisungs- und Analysewissen gesetzt wird. Gegenwärtig zeigen sich auf Seiten der Ganztagsakteure unterschiedliche Interventionssituationen und Rollenerwartungen im Kontext der Förderung, die es nicht anzugleichen, aber dennoch professionstheoretisch und -praktisch in ihrer Komplementarität zu verorten gilt.
In diesem Beitrag werden zentrale Forschungsergebnisse, die in dem vom Landesjugendamt des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVSJ) in den Jahren 2010 bis 2013 geförderten Forschungsvorhaben "Auswirkungen des Ausbaus der Ganztags-schulen auf die Strukturen und Arbeitsweisen der Kinder- und Jugendhilfe" erhoben worden sind, in einer die Einzelbefunde übergreifenden und diskursiven Skizze dargestellt, um weiter-führende Fragestellungen und Gestaltungsbereiche insbesondere für die Hilfen zur Erziehung aufzuzeigen.
Die entstehenden Netzwerke der Bildung werden um Schule als Netzwerkmittelpunkt gedacht und von ihren Akteuren sowie entlang ihrer systemspezifischen Kriterien wesentlich gesteuert. Dadurch entsteht eine Schräglage, was die adäquate Bearbeitung aktueller Problemfelder betrifft, auf die aktuelle empirische Befunde zur Ganztagsschulentwicklung und Kooperation mit der Kinder- und Jugendhilfe aufmerksam machen.
Stephan Maykus, ebenfalls Mitglied der Expertenkommission, kommentiert in diesem Beitrag den Teil des 15. Kinder- und Jugendberichts, der eine der zentralen Lebenswelten Jugendlicher in den Blick nimmt: die zuletzt sehr expansive Schule in Form der Ganztagsschule. Die Sachverständigenkommission kommt bei ihrer Bestandsaufnahme zur Ganztagsschule zu einer relativ bescheidenen Bilanz. Allerdings hatte die zunehmende Verschulung des Jugendalters weitreichende Auswirkungen auf die generationale Lage der Jugend insgesamt. Der Autor verweist darauf, dass mit dem neuesten Kinder- und Jugendbericht erstmalig eine dezidiert alters- und lebensphasenbezogene Bilanz der Ganztagsschulentwicklung vorgenommen wurde, die gerade auch für die Jugendarbeit vielfältige Herausforderungen offenbart. Die Ganztagsschule sei bisher kaum hinsichtlich ihrer Zielgruppe Jugend diskutiert und konzipiert worden, stellt Maykus fest. Er fragt, wie die Ganztagsschule so ausgestaltet werden könne, dass sie den Entwicklungsprozessen im Jugendalter pädagogisch gerecht werde. Der Autor belegt das Auseinanderklaffen von Wunsch und Wirklichkeit der Ganztagsschulen und betont, dass auch in der Forschung das Verhältnis von Ganztagsschule und Jugend kaum genauer untersucht worden sei. Er entwickelt schließlich vier Leitfragen zur Bewertung der Ganztagsschulentwicklung aus jugendpädagogischer Sicht.