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Der Fixkostendegressionsabschlag ist als Abschlag für Mehrleistungen im Krankenhausentgeltgesetz, der Vergütungsordnung der Krankenhäuser in Deutschland, verankert und findet ab dem 1. Januar 2017 Anwendung. Im Rahmen der Budgetvereinbarung soll dieser Abschlag von mindestens 25 Prozent Höhe für Leistungen des DRG-Fallpauschalen-Systems vereinbart werden, die im Gegensatz zum Vorjahr als Mehrleistungen einzustufen sind.
In dieser Arbeit wird analysiert, wie sich der Abschlag in den Budgets der Krankenhäuser bemerkbar machen wird, und ob er die Leistungsplanung in den Einrichtungen beeinflussen wird. Dazu wird für ein Modellkrankenhaus eine Beispielrechnung durchgeführt. Unter verschiedenen Annahmen werden diverse Krankenhausbudgets entwickelt, aus denen hervorgeht, dass sich das Budget nach Umsetzung verschiedenster Maßnahmen sehr unterschiedlich entwickeln wird.
Ergebnis der Berechnungen ist, dass das Modellhaus trotz verhandelter Mehrleistungen hohe Abschlagszahlungen einsparen kann, wenn eine effektive Leistungssteigerung nur in einem Bereich oder einer Abteilung erfolgt. Der Fixkostendegressionsabschlag wird deshalb bei der zukünftigen Leistungsplanung der Krankenhäuser definitiv eine Rolle spielen.