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Hintergrund:
Wenn freiberufliche Hebammen die Geburtshilfe aufgeben hat dies in Bayern drastische Konsequenzen. Fast drei Viertel der bayerischen Kreißsäle arbeiten im Belegsystem, d.h. mit freiberuflichen Hebammen im Schichtdienst. Die wissenschaftliche Aufbereitung von Stress bei der Arbeit kann dazu beitragen, die Abwanderung freiberuflicher Hebammen aus der Geburtshilfe zu erklären.
Ziel:
Das Ziel war die Messung der Prävalenz von Gratifikationskrisen nach Siegrist als Prädiktor für zukünftige Berufsausstiege freiberuflicher Hebammen in Bayern.
Methodik:
Das Modell der Effort-Reward Imbalance (ERI) misst die Ratio aus beruflicher Verausgabung und dafür erhaltener Belohnung. Erhöhte ERI-Ratio Werte (≥1) weisen auf Gratifikationskrisen hin, welche als Prädiktor für Arbeitsstress und daraus resultierende Berufsausstiege gewertet werden können. Die Prävalenz solcher Gratifikationskrisen wurde in einer onlinebasierten Querschnittstudie an einer Stichprobe von 107 freiberuflichen Hebammen in Bayern gemessen.
Ergebnisse:
Die befragten Hebammen (N=45) hatten im Jahr 2013 im Median 50 Geburten betreut (SD 54,6) und hatten 10 Jahre Berufserfahrung (SD 9,7). Die Prävalenz von Gratifikationskrisen betrug in der Gesamtstichprobe 73% (n=33), im Median 1.2 (SD 0,3). Als belastend gaben die befragten Hebammen ihre finanzielle Entlohnung an und dass sie eine Verschlechterung ihrer beruflichen Situation erwarteten. Freiberufliche Hebammen im Kreisssaal-Schichtdienst gaben außerdem den Faktor „Zeitdruck“ als besonders belastend an. Als Belohnungsfaktor nannten die befragten Hebammen die Anerkennung von Kolleginnen und Kollegen und anderen beruflich wichtigen Personen.
Schlussfolgerung:
Für die Mehrheit der befragten Hebammen in der Geburtshilfe stehen berufliche Verausgabung und dafür erhaltene Gegenleistungen nicht im Verhältnis. Die hohe Prävalenz von Gratifikationskrisen in der Stichprobe kann als Prädiktor für zukünftige Berufsausstiege interpretiert werden. Dies ist ein deutlicher Hinweis auf zukünftige Leistungseinschränkungen in der Geburtshilfe in Bayern.
Hintergrund: Im Zuge der weltweiten Flüchtlingsbewegungen ist in den letzten Jahren eine hohe Anzahl an geflüchteten Personen nach Deutschland gekommen. Laut amtlicher Statistik lebten Ende 2018 ca. 1.780.000 Schutzsuchende in Deutschland (Statistisches Bundesamt 2019). Der Anteil weiblicher Schutzsuchender beträgt ca. 37,4 Prozent. Zirka 51 Prozent der geflüchteten Frauen, die in Deutschland ankommen und Asyl beantragen, befinden sich im gebärfähigen Alter zwischen 15 und 45 Jahren (Statistisches Bundesamt 2019a; _b). Darüber, wie viele schutzsuchende Frauen schwanger eingereist sind oder zum Zeitpunkt ihres Aufenthaltes in der Erstaufnahmeeinrichtung schwanger geworden sind, liegen keine Daten vor. Ebenso fehlen bisher in Deutschland repräsentative gesundheitsbezogene Daten von Schutzsuchenden (Frank, Yesil-Jürgens & Razum et al. 2017). Insbesondere zu den gesundheitlichen Problemlagen und Bedürfnissen von schutzsuchenden Frauen im Bereich Schwangerschaft, Geburt und postpartaler Phase liegen keine Erkenntnisse vor (Bozorgmehr, Mohsenpour & Saure et al. 2016; Heslehurst, Brown & Pemu et al. 2018). Internationale Studien deuten allerdings darauf hin, dass die gesundheitsbezogene Bedarfslage schutzsuchender Frauen komplex ist (Gagnon, Zimbeck & Zeitlin et al. 2009;van den Akker & van Roosmalen 2016). Die systematische Identifizierung von Versorgungsbedarfen und eine bedarfsgerechte Versorgungsplanung sind deshalb derzeit kaum möglich (Mörath 2019). Aus rechtlicher Perspektive ist diese unbefriedigende Situation ebenfalls problematisch (Klotz 2018). Die Umsetzung des völkerrechtlich bindenden internationalen Rechts auf ein für sie [Anmerk. d. V. : die Person] erreichbares Höchstmaß an körperlicher und geistiger Gesundheit (BGBI. 1976), welches von Deutschland 1976 ratifiziert wurde, sowie des UN-Übereinkommens zur Beseitigung jeder Diskriminierung der Frau von 1979 (BGBI. 1985) und der in der EU-Richtlinie 2013/33/EU in Kapitel IV aufgeführten Bestimmungen für schutzbedürftige Personen erfordert für diese spezifische Personengruppe vielfache Bemühungen. Denn die Förderung und Verbesserung der sexuellen und reproduktiven Gesundheit bzw. Rechte von schutzsuchenden Frauen kann einen Beitrag zu ihrer gesellschaftlichen Integration nach sich ziehen (Janssens, Bosmans & Temmerman 2005). Zuzüglich zur rechtlichen Situation schutzsuchender Frauen gilt das Recht ihrer Kinder auf Gesundheit. Im Artikel 24 der UN-Kinderrechtskonvention (UN, Committee on the Rights of the Child 2013) ist dieses verankert und unterstreicht u. a. für die Vor- und Nachsorge relevante Versorgungsbereiche wie z. B. prä- und postnatale Versorgung der Mütter, Aufklärung über Gesundheit und Ernährung u. w. m. (Deutsches Institut für Menschenrechte 2017).
Hintergrund: Geburtshilfliche Interventionen nehmen weltweit zu, auch in Deutschland. Um deren Zahl zu reduzieren entstehen verschiedene Ansätze zur Förderung der normalen Geburt, so auch der deutsche „Expertinnenstandard Förderung der physiologischen Geburt“. Unter anderem wird darin eine Hebammensprechstunde gefordert. Inwieweit Hebammensprechstunden in Einrichtungen, die den Expertinnenstandard eingeführt haben, implementiert sind und ob sie in ihrer Ausgestaltung den Empfehlungen, so wie sie von den Entwicklerinnen intendiert waren (Adhärenz), folgen, ist bisher nicht bekannt. Ziel dieser Studie ist es, Analysemerkmale für die Hebammensprechstunde zu entwickeln, die Zielgruppe und Inhalte zu identifizieren und die Adhärenz zu untersuchen.
Methode: Eine Delphi-Befragung zur Entwicklung von Analysemerkmalen mit 3 Entwicklerinnen und eine quantitative Dokumentenanalyse der Dokumente der Hebammensprechstunden zweier Krankenhäuser wurde durchgeführt (Krankenhaus 1: n=92; Krankenhaus 2: n=62).
Ergebnisse: Sechs Merkmale (Dokumentation von „Sorgen und Ängste“, „Absprachen“, „Beratungsthemen“, „Themen, die besprochen wurden“, „Nachvollziehbarkeit der Möglichkeiten der Geburtsplanung“ und „Optionen der Geburtsplanung) wurden aus dem Expertinnenstandard identifiziert. Vor allem Erstgebärende (77,2%) nehmen die Hebammensprechstunde in Anspruch. Es zeigt sich ein breites Spektrum an Themen, die im Rahmen der Hebammensprechstunde angesprochen werden. Die Dokumente von Krankenhaus 2 belegen eine hohe Adhärenz, während die Dokumente von Krankenhaus 1 eine mittlere Adhärenz zeigen.
Schlussfolgerungen: Die Untersuchung der Adhärenz ermöglicht es Krankenhäusern, die Hebammensprechstunde auf ihre Umsetzung hin einzuschätzen. Auf Grundlage der hier vorgestellten Analyse können Anpassungen, z. B. an der Dokumentenstruktur oder den Beratungsinhalten vorgenommen werden. Im Kontext der Hebammensprechstunde besteht weiterer Forschungsbedarf zu den Implementierungsprozessen, um vorhandene Unterschiede in der Adhärenz besser zu erklären.