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Wirtschaftsinformatik und Medizinische Informatik gehören zu den sogenannten Bindestrich-Informatik-Fächern, die sich mit der Anwendung der Methoden und Erkenntnisse der Informatik, aber auch mit der Weiterentwicklung solcher Methoden und Erkenntnisse für gewisse Anwendungsgebiete befassen. Auf einer Podiumsdiskussion der Jahrestagung 2018 der Deutschen Gesellschaft für Medizinische Informatik, Biometrie und Epidemiologie (GMDS) wurde für Wirtschaftsinformatik, Medizinische Informatik und Informatik analysiert wie sie zueinander stehen. Die Analyse erfolgte anhand von fünf Fragen:
1. Welche grundlegenden Ziele bestimmen die jeweilige wissenschaftliche Arbeit?
2. Wie ist der Praxisbezug ausgeprägt?
3. Inwieweit sind Besonderheiten von Medizin bzw. Ökonomie prägend für die jeweilige wissenschaftliche Arbeit?
4. Welche Rolle spielen Theoriefundierung und Evidenz?
5. Was können Wirtschaftsinformatik und Informatik von Medizinischer Informatik und Medizin lernen – und umgekehrt?
Die Analyse zeigt, dass die drei Disziplinen von einem systematischen wechselseitigen Austausch profitieren können. Das „Lernende Gesundheitssystem“ bietet Ansätze für einen entsprechenden Rahmen.
Der zunehmende Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologie im Gesundheitswesen verlangt auch von Angehörigen der Pflegeberufe Kompetenzen zur Nutzung der entsprechenden Systeme und Verfahren. Vor diesem Hintergrund haben sich die AG „Informationsverarbeitung in der Pflege“ der Deutschen Gesellschaft für Medizinische Informatik, Biometrie und Epidemiologie (GMDS), die Österreichische Gesellschaft für Pflegeinformatik (ÖGPI) und die Schweizerische Interessensgruppe Pflegeinformatik (IGPI) innerhalb des Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner (SBK) entschlossen, gemeinsame Empfehlungen für benötigte Kernkompetenzfelder in Pflegeinformatik zu erarbeiten. Auf Basis einer iterativen multimethodischen Vorgehensweise unter Einbeziehung von einer großen Anzahl von Fachexperten aus Deutschland, Österreich und der Schweiz (D-A-CH) wurden 24 notwendige Felder von Kernkompetenzen definiert und deren Relevanz für fünf typische Berufsfelder in der Pflege bewertet. Damit liegt erstmalig eine wissenschaftlich fundierte Empfehlung für zu vermittelnde Kernkompetenzfelder in der Pflegeinformatik für verschiedene pflegerische Berufsfelder vor. Sie richtet sich an alle Personen mit Verantwortung für die Planung von Studium, Lehre, Aus- und Weiterbildung in der Pflege.
Der Beitrag geht der Frage nach, wie eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Ausgestaltung interprofessioneller Kooperationen von Lehr- und Fachkräften in Grundschulteams zusammenhängt. Zunächst wird die Bedeutung von Vertrauen in der Zusammenarbeit als Voraussetzung für interprofessionelle Kooperation behandelt und anschließend durch die Darstellung und Diskussion quantitativer Ergebnisse eines Forschungs- und Entwicklungsprojektes zur interprofessionellen Kooperation in inklusiven Grundschulen konkretisiert. Die Studienergebnisse zeigen, dass die befragten Lehr- und Fachkräfte (n=208) enger und intensiver zusammenarbeiten, je stärker das Vertrauensniveau im Kollegium ausgeprägt ist. Schlussfolgernd sollten Fort- und Weiterbildungsangebote für Lehr- und Fachkräfte inklusiver Grundschulen auch die Entwicklung, Aufrechterhaltung und Intensivierung einer vertrauensvollen interprofessionellen Kooperation unterstützen.
Mit der Akademisierung von praktischen Gesundheitsberufen stehen die Hochschulen und Universitäten gleichermaßen vor der Herausforderung, Pflege- und Therapiekräfte für ein noch nicht definiertes Berufsfeld zu qualifizieren. Die Wissenschaft hat die Fragen nach den genauen Inhalten und der Abgrenzung akademisierter Gesundheitsberufe zu anderen, seit langem etablierten Tätigkeitsbereichen in der Patientenversorgung zu beantworten und weiterführend zukünftigen Entwicklungen aufzuzeigen. Hier erwächst der Bedarf nach einer weitergehenden Arbeitsforschung in den akademisierten, praktischen Gesundheitsberufen. Der in diesem Beitrag vorgestellte Ansatz kombiniert die Weiterqualifizierung mit der Arbeitsforschung im Berufsfeld. Ziel ist es, Weiterbildungsmodule zu konzipieren, bei denen das praktische Arbeitsfeld mit den jeweiligen Inhalten der Module systematisch in Bezug gesetzt wird. Grundlage hierzu sind didaktische Ansätze der Theorie-Praxis-Relation aus dualen Studiengängen. Zentrales Instrument ist eine reflexionsorientierte Fallstudie, die von den Teilnehmern der Weiterbildung für jedes Modul erstellt wird, in der die Teilnehmer theoriebasierte Inhalte des Moduls aufgreifen und dazu nutzen, ihr jeweiliges praktisches Arbeitsfeld mit der fachlichen Perspektive des Moduls zu reflektieren. Die Teilnehmer werden so zu Praxisforschern und die Weiterbildung gleichzeitig zu einer wissenschaftlichen Berufsfeldreflexion, aus der die Praxis Impulse zur Weiterentwicklung erhält.
Studiengänge zur Versorgungsforschung in Deutschland : aktueller Stand und zukünftige Perspektiven
(2020)
Ziel der Studie: Ziel dieser Untersuchung war es, die derzeit akkreditierten Versorgungsforschungsstudiengänge in Deutschland im Hinblick auf ihre Strukturdaten und Inhalte zu analysieren.
Methodik: Im Rahmen eines deskriptiven qualitativen Designs wurden die aktuellen Studienverlaufspläne, die Modulhandbücher und die Steckbriefe akkreditierter Masterstudiengänge der Versorgungsforschung inhaltsanalytisch ausgewertet.
Ergebnisse: Die 6 analysierten Studiengänge zeigen sich hinsichtlich ihrer strukturellen Merkmale und lehr-lerninhaltlichen Ausrichtung in den wesentlichen Punkten als homogen. Ziel aller Studiengänge ist es, fach- und disziplinübergreifende personale und soziale Kompetenzen zu fördern, um Versorgungsbedarfe im Gesundheitswesen zu identifizieren, Innovationen der Versorgung zu entwickeln, zu initiieren, zu evaluieren und kritisch zu reflektieren.
Schlussfolgerungen: Trotz ähnlicher Lehr-Lerninhalte bestehen spezifische Ausrichtungen, für die sich die Studierenden vor dem Hintergrund ihrer individuellen Präferenzen entscheiden können. Diese Ergebnisse könnten unter Berücksichtigung aktueller Diskurse und weiterer Erkenntnisse als Grundlage für Empfehlungen zur Entwicklung eines Kerncurriculums dienen.
Hintergrund:
Wenn freiberufliche Hebammen die Geburtshilfe aufgeben hat dies in Bayern drastische Konsequenzen. Fast drei Viertel der bayerischen Kreißsäle arbeiten im Belegsystem, d.h. mit freiberuflichen Hebammen im Schichtdienst. Die wissenschaftliche Aufbereitung von Stress bei der Arbeit kann dazu beitragen, die Abwanderung freiberuflicher Hebammen aus der Geburtshilfe zu erklären.
Ziel:
Das Ziel war die Messung der Prävalenz von Gratifikationskrisen nach Siegrist als Prädiktor für zukünftige Berufsausstiege freiberuflicher Hebammen in Bayern.
Methodik:
Das Modell der Effort-Reward Imbalance (ERI) misst die Ratio aus beruflicher Verausgabung und dafür erhaltener Belohnung. Erhöhte ERI-Ratio Werte (≥1) weisen auf Gratifikationskrisen hin, welche als Prädiktor für Arbeitsstress und daraus resultierende Berufsausstiege gewertet werden können. Die Prävalenz solcher Gratifikationskrisen wurde in einer onlinebasierten Querschnittstudie an einer Stichprobe von 107 freiberuflichen Hebammen in Bayern gemessen.
Ergebnisse:
Die befragten Hebammen (N=45) hatten im Jahr 2013 im Median 50 Geburten betreut (SD 54,6) und hatten 10 Jahre Berufserfahrung (SD 9,7). Die Prävalenz von Gratifikationskrisen betrug in der Gesamtstichprobe 73% (n=33), im Median 1.2 (SD 0,3). Als belastend gaben die befragten Hebammen ihre finanzielle Entlohnung an und dass sie eine Verschlechterung ihrer beruflichen Situation erwarteten. Freiberufliche Hebammen im Kreisssaal-Schichtdienst gaben außerdem den Faktor „Zeitdruck“ als besonders belastend an. Als Belohnungsfaktor nannten die befragten Hebammen die Anerkennung von Kolleginnen und Kollegen und anderen beruflich wichtigen Personen.
Schlussfolgerung:
Für die Mehrheit der befragten Hebammen in der Geburtshilfe stehen berufliche Verausgabung und dafür erhaltene Gegenleistungen nicht im Verhältnis. Die hohe Prävalenz von Gratifikationskrisen in der Stichprobe kann als Prädiktor für zukünftige Berufsausstiege interpretiert werden. Dies ist ein deutlicher Hinweis auf zukünftige Leistungseinschränkungen in der Geburtshilfe in Bayern.
Hintergrund: Im Zuge der weltweiten Flüchtlingsbewegungen ist in den letzten Jahren eine hohe Anzahl an geflüchteten Personen nach Deutschland gekommen. Laut amtlicher Statistik lebten Ende 2018 ca. 1.780.000 Schutzsuchende in Deutschland (Statistisches Bundesamt 2019). Der Anteil weiblicher Schutzsuchender beträgt ca. 37,4 Prozent. Zirka 51 Prozent der geflüchteten Frauen, die in Deutschland ankommen und Asyl beantragen, befinden sich im gebärfähigen Alter zwischen 15 und 45 Jahren (Statistisches Bundesamt 2019a; _b). Darüber, wie viele schutzsuchende Frauen schwanger eingereist sind oder zum Zeitpunkt ihres Aufenthaltes in der Erstaufnahmeeinrichtung schwanger geworden sind, liegen keine Daten vor. Ebenso fehlen bisher in Deutschland repräsentative gesundheitsbezogene Daten von Schutzsuchenden (Frank, Yesil-Jürgens & Razum et al. 2017). Insbesondere zu den gesundheitlichen Problemlagen und Bedürfnissen von schutzsuchenden Frauen im Bereich Schwangerschaft, Geburt und postpartaler Phase liegen keine Erkenntnisse vor (Bozorgmehr, Mohsenpour & Saure et al. 2016; Heslehurst, Brown & Pemu et al. 2018). Internationale Studien deuten allerdings darauf hin, dass die gesundheitsbezogene Bedarfslage schutzsuchender Frauen komplex ist (Gagnon, Zimbeck & Zeitlin et al. 2009;van den Akker & van Roosmalen 2016). Die systematische Identifizierung von Versorgungsbedarfen und eine bedarfsgerechte Versorgungsplanung sind deshalb derzeit kaum möglich (Mörath 2019). Aus rechtlicher Perspektive ist diese unbefriedigende Situation ebenfalls problematisch (Klotz 2018). Die Umsetzung des völkerrechtlich bindenden internationalen Rechts auf ein für sie [Anmerk. d. V. : die Person] erreichbares Höchstmaß an körperlicher und geistiger Gesundheit (BGBI. 1976), welches von Deutschland 1976 ratifiziert wurde, sowie des UN-Übereinkommens zur Beseitigung jeder Diskriminierung der Frau von 1979 (BGBI. 1985) und der in der EU-Richtlinie 2013/33/EU in Kapitel IV aufgeführten Bestimmungen für schutzbedürftige Personen erfordert für diese spezifische Personengruppe vielfache Bemühungen. Denn die Förderung und Verbesserung der sexuellen und reproduktiven Gesundheit bzw. Rechte von schutzsuchenden Frauen kann einen Beitrag zu ihrer gesellschaftlichen Integration nach sich ziehen (Janssens, Bosmans & Temmerman 2005). Zuzüglich zur rechtlichen Situation schutzsuchender Frauen gilt das Recht ihrer Kinder auf Gesundheit. Im Artikel 24 der UN-Kinderrechtskonvention (UN, Committee on the Rights of the Child 2013) ist dieses verankert und unterstreicht u. a. für die Vor- und Nachsorge relevante Versorgungsbereiche wie z. B. prä- und postnatale Versorgung der Mütter, Aufklärung über Gesundheit und Ernährung u. w. m. (Deutsches Institut für Menschenrechte 2017).