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Das Business Model Canvas erfreut sich in der Praxis großer Beliebtheit. Esunterstützt bei der Entwicklung von innovativen Geschäftsmodellen beiNeugründung, kann aber auch zur Evaluation bestehender Geschäftsmodelleeingesetzt werden. Durch das Business Model Canvas ist esmöglich, dieSchlüsselfaktoren eines Geschäftsmodells auf intuitive Weise strukturiert zuvisualisieren. Der vorliegende Beitrag erläutert das Business Model Canvasund nimmt eine kritische Würdigung vor.
Am 16.12.2020 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarktintegrität beschlossen. Dies ist eine Reaktion auf den Bilanzskandal beim ehemaligen DAX-Konzern Wirecard. Mit dem Gesetzentwurf werden eine Reduzierung von Schwachstellen bei der Kontrolle von Bilanzen, eine Stärkung der Unabhängigkeit der Abschlussprüfer sowie eine Verbesserung von internen Kontrollen in Unternehmen angestrebt. So sollen der Finanzplatz Deutschland an Integrität sowie Attraktivität gewinnen und verlorenes Vertrauen wieder aufgebaut werden. Der nachfolgende Beitrag beschäftigt sich mit der Entstehung und ausgewählten Inhalten des Gesetzentwurfs und gibt anschließend einen Überblick über die aktuelle Diskussion der Reformpläne in der Literatur.
Seit Jahren ist die steuerliche Behandlung von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer ein immer wiederkehrendes Thema in der Fachliteratur. Auch zahlreiche Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt resultieren aus der (Nicht-)Berücksichtigung dieser Aufwendungen. In der Vergangenheit wurden bereits etliche Gerichtsurteile zu unterschiedlichen Fallkonstruktionen aus diesem Bereich gesprochen. Momentan hat das Thema erneut an Aktualität gewonnen. So arbeitet aufgrund der derzeit herrschenden Pandemie eine große Anzahl an Steuerpflichtigen (erstmals) im Homeoffice und wendet sich ratsuchend mit Fragen zu den entsprechenden steuerlichen Folgen an ihre steuerlichen Berater. Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich unter Heranziehung einschlägiger Urteile mit der steuerlichen Behandlung von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer, nimmt Stellung zu den Möglichkeiten der steuerlichen Abzugsfähigkeit in der aktuellen besonderen Situation, analysiert diese kritisch und formuliert konkrete Handlungsempfehlungen.
Steuergestaltung bei multinationalen Konzernen: kritische Diskussion der deutschen Lizenzschranke
(2017)
Im Rahmen des Gesetzes gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen vom 27.6.2017 (BGBl. I 2017, 2074) wurde die sog. Lizenzschranke eingeführt. Diese schränkt den Betriebsausgabenabzug von Lizenzaufwendungen und anderen Aufwendungen für Rechteüberlassungen stark ein, sofern diese beim Empfänger nicht bzw. nur niedrig besteuert werden und der Gläubiger eine dem Schuldner nahestehende Person i.S.d. § 1 Abs. 2 AStG ist. Die Regelung des neuen § 4j EStG ist auf Aufwendungen anzuwenden, die nach dem 31.12.2017 entstehen und betrifft insbesondere multinationale Konzerne, die sog. "Lizenzboxen' zur systematischen Steueroptimierung nutzen.
In seinem am 15.6.2016 veröffentlichten Urteil vom 8.3.2016[2] hat der BFH klargestellt, dass ein Damnum oder Disagio sofort als Werbungskosten abziehbar ist, sofern der Rahmen des am Kreditmarkt Üblichen eingehalten wird. Wird eine Damnums- oder Disagio-Vereinbarung mit einer Geschäftsbank wie unter fremden Dritten geschlossen, ist das ein Indiz für die Marktüblichkeit. Falls der Rahmen des Marktüblichen überschritten wird, entfällt die sofortige Berücksichtigung als Werbungskosten. Es ist durch tatrichterliche Würdigung zu bestimmen, wann dies gegeben ist.
In seinem jüngst veröffentlichtem Urteil vom 17.10.2013 – III R 27/12 hat der BFH entschieden, dass bei einer Photovoltaikanlage, die auf dem Dach eines sonst privat genutzten Gebäudes installiert ist, die anteiligen Gebäudekosten nicht als Betriebsausgaben im Rahmen der Ermittlung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb steuerlich beachtlich sind. Nachfolgend werden das Urteil und seine Praxisfolgen erläutert, die für betroffene Steuerpflichtige auf den ersten Blick nachteilig wirken.