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Am 16.12.2020 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarktintegrität beschlossen. Dies ist eine Reaktion auf den Bilanzskandal beim ehemaligen DAX-Konzern Wirecard. Mit dem Gesetzentwurf werden eine Reduzierung von Schwachstellen bei der Kontrolle von Bilanzen, eine Stärkung der Unabhängigkeit der Abschlussprüfer sowie eine Verbesserung von internen Kontrollen in Unternehmen angestrebt. So sollen der Finanzplatz Deutschland an Integrität sowie Attraktivität gewinnen und verlorenes Vertrauen wieder aufgebaut werden. Der nachfolgende Beitrag beschäftigt sich mit der Entstehung und ausgewählten Inhalten des Gesetzentwurfs und gibt anschließend einen Überblick über die aktuelle Diskussion der Reformpläne in der Literatur.
Das Forschungsprojekt „Dorfgemeinschaft 2.0“ hat zum Ziel, dem Bedürfnis der Bürger_innen nachzukommen, auch im Alter zu Hause wohnen bleiben zu können. Die Gesundheitsversorgung im ländlichen Raum steht im Mittelpunkt. Hierfür werden regional angepasste Lösungsstrategien anhand des Design Science Ansatzes entworfen und individuelle Wünsche und Bedarfe multiperspektivisch in den Blick genommen. Vier der so entstandenen Versorgungskonzepte werden als nutzerorientierte alltags und gesundheitsbezogene Ansätze vorgestellt. Zudem werden die angedachten Kommunikationsstrukturen und das Zusammenwirken der Konzepte als Versorgungsnetz auf dem virtuellen Dorfmarktplatz beschrieben.
Seit Jahren ist die steuerliche Behandlung von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer ein immer wiederkehrendes Thema in der Fachliteratur. Auch zahlreiche Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt resultieren aus der (Nicht-)Berücksichtigung dieser Aufwendungen. In der Vergangenheit wurden bereits etliche Gerichtsurteile zu unterschiedlichen Fallkonstruktionen aus diesem Bereich gesprochen. Momentan hat das Thema erneut an Aktualität gewonnen. So arbeitet aufgrund der derzeit herrschenden Pandemie eine große Anzahl an Steuerpflichtigen (erstmals) im Homeoffice und wendet sich ratsuchend mit Fragen zu den entsprechenden steuerlichen Folgen an ihre steuerlichen Berater. Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich unter Heranziehung einschlägiger Urteile mit der steuerlichen Behandlung von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer, nimmt Stellung zu den Möglichkeiten der steuerlichen Abzugsfähigkeit in der aktuellen besonderen Situation, analysiert diese kritisch und formuliert konkrete Handlungsempfehlungen.
Smart Glasses haben das Potenzial, die Einarbeitungsphase von Mitarbeitern durch eine kontextsensitive Informationsversorgung und Kommunikation direkt im Blickfeld des Nutzers zu erweitern und zu verbessern. Im Rahmen eines gestaltungsorientierten Ansatzes wird das Einsatzszenario mit Hilfe von Experteninterviews analysiert und durch fachbezogene Literatur strukturiert. Als Resultat liefert dieser Beitrag spezifische Anforderungen an Smart-Glasses-basierte Assistenzsysteme in der Einarbeitungsphase von Mitarbeitern am Beispiel der Logistik-Branche aus Sicht der Praxis. Zusätzlich werden eine entsprechende Konzeption mit anschließender Evaluation eines korrespondierenden Systems sowie die dafür spezifizierten Kollaborationsfunktionen vorgestellt. Die Meta-Anforderungen, die Evaluation des vorgeschlagenen Konzeptes und die identifizierten Kollaborationsfunktionen erweitern die Wissensbasis der Wirtschaftsinformatik hinsichtlich des wenig erforschten Gestaltungswissens für Smart-Glasses-basierte Applikationen. Der Einsatz von Smart Glasses in der Einarbeitung stellt einen nutzenstiftenden Anwendungsfall für diese aktuell noch wenig verbreitete Technologie, sowie eine neue Interaktionsebene und zugehörige Kollaborationsfunktionen in der Einarbeitungsphase von Mitarbeitern dar und ist somit von hoher Relevanz sowohl für die Praxis als auch Wissenschaft.
Die Realisierung ökonomischer Gleichgewichte wird möglich sein, wenn eine einfache Regel zur Berechnung des Gleichgewichts gegeben ist und einige Grundlagen des Rechungswesens geändert werden. Erstens ist es besser, den Namen des betriebliches Rechnungswesen in Unternehmensrechnung zu ändern. Unternehmensrechnung sollte zwei Teile haben: interne und externe Unternehmensrechnung. Die interne Rechnungslegung sollte aus drei Teilen bestehen: Betriebsrechnung, Geschäftsrechnung und Führungsrechnung. Die Teile der Unternehmensrechnung sind also gleich den Teilen eines Unternehmens. Zweitens ist es notwendig, eine gute Definition der Kosten zu finden. Diese Definition gibt es bereits. Das einzige Problem ist die Definition von betriebsfremdem, periodenfremdem und außerordentlichem Aufwand als neutraler Aufwand. Dieser Aufwand sollte als Kosten bezeichnet werden und in der Kosten- und Leistungsrechnung verbucht werden. Drittens ist es wichtig, eine gleichwertige Lösung für die Berechnung des Einkommens des Unternehmers für alle Arten von Unternehmen zu finden. Viertens muss eine Methode gefunden werden, die eine genaue Berechnung der Gemeinkosten sicherstellt. Fünftens müssen interne und externe Rechnungslegung integriert werden, da die Berechnung ökonomischer Gleichgewichte mit unterschiedlichen Bewertungsregeln nicht möglich ist. Und nicht zuletzt muss die Unternehmensrechnung muss schlanker gemacht werden (lean accounting). Andernfalls haben Kleinunternehmen Probleme Gleichgewichte herzustellen.