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Hintergrund: Sozial benachteiligte Schwangere sind in besonderem Maße vulnerabel. Sie befinden sich wie alle Schwangeren in einer biographischen Übergangssituation und tragen zusätzlich die mit ihrem sozialen Status assoziierten Gesundheitsrisiken. In diesem Zusammenhang stellt insbesondere die Geburtsvorbereitung als gesundheitsfördernde Maßnahme ein wichtiges niedrigschwelliges Angebot der Gesundheitsförderung dar. Denn durch diese kann bereits vor der Geburt die Unterstützung, Beratung und Vernetzung der betroffenen Mädchen und Frauen erfolgen. Die Verbesserung der Inanspruchnahme von Unterstützungsangeboten wie der Hebammenbetreuung setzt Detailwissen um die Bedürfnisse der angesprochenen Personengruppe voraus. Deren Erfassung ist daher ein wesentlicher Schwerpunkt dieser Studie.
Methode: In der qualitativen Studie werden sowohl Frauen und Mädchen in schwierigen Lebenssituationen (n=19) zu ihren Bedürfnissen und Erfahrungen in der Schwangerschaft als auch Expertinnen, Familienhebammen und ein Sozialpädagoge retrospektiv teilstrukturiert befragt (n=7). Ergänzt werden die Aussagen durch Angebotsanalysen aus ausgewählten Städten und Gemeinden (n=7). Die Auswertung der Studie ist angelehnt an die Technik der Grounded Theory.
Ergebnisse: Die Bedürfnisse der befragten Frauen und Mädchen in der Schwangerschaft sind komplex und weisen in ihren speziellen Ausprägungen besondere thematische Schwerpunkte auf. Durch die meist prekären Lebensverhältnisse stehen Sicherheitsbedürfnisse im Vordergrund. Soziale Beziehungen und die Rollenfindung als Mutter sind gleichfalls wichtige Themen, weil die Frauen von Diskriminierung betroffen sind oder diese befürchten. Das Informationsbedürfnis bezieht sich schwerpunktmäßig auf gegenwärtige Phänomene und Erfahrungen. Viele der geäußerten Bedürfnisse werden sowohl an die Menschen des sozialen Umfelds als auch an Mitarbeiter der Beratungsstellen oder Akteure des Gesundheitswesens adressiert. Hebammen bieten sich durch ihre spezielle Arbeitsstruktur insbesondere dann als Ansprechpartner an, wenn die Kontakte zu Familienmitgliedern oder den Menschen des direkten sozialen Umfelds unsicher sind. Übliche Geburtsvorbereitungskurse treffen nur bedingt die Interessen der Befragten und bringen das Risiko einer Ausgrenzung durch die Gruppe mit sich. Die Interviews mit den Expertinnen sowie die Angebotsanalysen zeigen außerdem, dass die Vernetzung der Professionen des Gesundheits- und Sozialwesens und eine Überweisung zu passgenauen Angeboten nur unzureichend realisiert sind.
Ausgewählte Empfehlungen: Die speziellen Bedürfnisse der schwangeren Frauen und Mädchen in besonderen Lebenssituationen bedürfen einer inhaltlich abgestimmten Vernetzung von Ärzten, Hebammen und Beratern. Geburtsvorbereitungskurse sollten neben den üblichen curricularen Inhalten die Chance berücksichtigen, dass Frauen eine neue soziale Rolle im unkomplizierten Beisammensein mit anderen neu definieren und erproben können. Die thematischen Schwerpunkte sollten das Wachstum des Kindes und zeitnahe Erfahrungen in den Vordergrund stellen.
Geburtshilfe durch Hebammen
(2011)
Mit drei Urteilen vom 11. 11. 2010[1] hat der BFH seine bisherige Rechtsprechung hinsichtlich einer möglichen Anwendung der Sachbezugsfreigrenze des § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG auf zweckgebundene Geldleistungen des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer aufgegeben.[2] Nach dieser gesetzlichen Regelung bleiben Sachbezüge steuerlich unberücksichtigt, falls die sich nach Anrechnung der vom Steuerpflichtigen gezahlten Entgelte ergebenden Vorteile insgesamt 44 € im Kalendermonat nicht überschreiten. Nach aktueller BFH-Rechtsprechung können nunmehr bestimmte Arbeitgeberzulagen wie z. B. Tank- und Geschenkgutscheine steuer- und sozialabgabefreie Sachbezüge sein. Mit seiner Entscheidung hat der BFH erstmals Grundsätze zur Unterscheidung von Barlohn und einem nach dem Einkommensteuergesetz bis zur Höhe von monatlich 44 € steuerfreiem Sachlohn formuliert,[3] die den Unternehmen als Rechtsanwender neue Möglichkeiten eröffnen. Der nachfolgende Beitrag fokussiert die alte und neue Rechtslage und gibt Praxisempfehlungen.
Bei der Abgabe von Speisen und Getränken stellt sich die Frage nach dem richtigen Umsatzsteuersatz. Der EuGH hat dazu in vier Vorabentscheidungsersuchen Stellung genommen. Wie der vorliegende Beitrag aufzeigt, besteht für den Steuerpflichtigen mehr Spielraum, in den Genuss des ermäßigten Steuersatzes zu kommen. Außerdem hat der EuGH für mehr Rechtssicherheit bei der Rechtsanwendung gesorgt.
Scientific Entrepreneurship: Raising A wareness of Entrepreneurship - Strategies ans Experiences
(2011)