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In view of the rapid depletion of natural resources and the associated overloading of the biological ecosystem, the concept of circular business models (CBMs) is increasingly discussed in the literature as well as in business practice. CBMs have the potential to significantly reduce the demand for natural resources. Despite their increasing relevance, the diffusion of CBMs in business practice is largely unexplored. Consequently, this article investigates the extent to which CBMs have already been adopted by large German companies. To answer this question, the annual and sustainability reports of the members of the DAX40 are analyzed for the presence of five specific types of CBMs. Data was gathered for the years 2015 and 2020 in order to describe the development over time. The results show an increasing prevalence of CBMs in the DAX companies. In addition, it is noticeable that CBM types that serve to close material cycles are implemented more frequently than those that decelerate material cycles. In particular Sharing Platforms and Product as a Service stand out due to comparatively low adoption. Potential reasons for these findings are discussed and managerial as well as policy implications suggested.
Die Analyse des Geschäftsberichts (Risikoberichts) zeigt, dass das Risikomanagementsystem der Wirecard AG gravierende Defizite aufwies. Man muss basierend auf den öffentlich verfügbaren Daten davon ausgehen, dass sich aus den gesetzlichen Bestimmungen nach §§ 91 und 93 AktG ergebende Anforderungen nicht erfüllt waren. Wie bei vielen anderen Unternehmen ist z. B. nicht erkennbar, dass eine Risikoaggregation durch eine geeignete Methode stattgefunden hat. Ohne eine solche Risikoaggregation ist die Frühidentifikation von „bestandsgefährdenden Entwicklungen“ aus Kombinationseffekten von Einzelrisiken nicht möglich. Trotz dieser Defizite ist allerdings nicht erkennbar, dass eine kausale Verbindung mit der späteren Insolvenz besteht. Viele der Schwächen sind auch bei anderen börsennotierten Gesellschaften „üblich“ und daher kein Indiz dafür, dass das Unternehmen einem besonderen Insolvenzrisiko, speziell durch Betrug von Vorstandsmitgliedern, ausgesetzt war. Die nach dem „alten“ IDW Prüfungsstandard 340 durchgeführte Prüfung des Risikomanagements durch EY hat bestehende „schwerwiegende Mängel“ offenbar akzeptiert. Solche Schwächen der Abschlussprüfung findet man jedoch auch bei vielen anderen Unternehmen, was empirische Studien belegen. Im vorliegenden Fall bedeutet dies, dass die gravierenden Defizite der Abschlussprüfung durch EY auch im Bereich der Prüfung des Risikofrüherkennungssystems eindeutig erkennbar waren.
Co-financing arrangements in which investors from outside the motion picture industry become co-owners of the completed films are a common phenomenon in Hollywood. Kay H. Hofmann analyzes the conflicts of interest and the organizational problems that may arise between the experienced major studios and investors with comparably low industry expertise. Guided by principal agent theory, the empirical analysis provides evidence for adverse selection and moral hazard. Based on his findings, the author develops solutions that are not only relevant for investors but also for film producers who rely on the long-term availability of external funds.
Die Prüfung des Risikofrüherkennungssystems sollte einen klaren Fokus auf Vorgehensweisen und Methoden der Unternehmensetzen, die genutzt werden,um mögliche „bestandsgefährdende Entwicklungen“ (§91 Abs. 2 AktG) rechtzeitigzu erkennen. Sie ergeben sichaus schwerwiegenden Einzelrisiken aber vor allemauch aus Kombinationseffekten von Risiken. Wir empfehlen insbesondere, die dadurch erforderlichenmethodischen Anforderungen im Prüfungsstandard klarer als bisher zu formulieren, die Verwendung dieser Methoden eindeutig vorzuschreiben und den Einsatz offensichtlich ungeeigneter Verfahren konsequent als schwerwiegenden Mangel eines Risikofrüherkennungssystems darzustellen (z.B. Verfahren einer „qualitativen Risikoaggregation“ statt einer Monte-Carlo-Simulation). Eine Prüfung nach IDW PS 340 muss zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen beispielsweiseuntersuchen, ob die finanziellen Auswirkungen aller gravierenden Risiken quantifiziert wurden, Kombinationseffekte von Einzelrisiken mittels Monte-Carlo-Simulation und unter Bezug zur Unternehmensplanung (und damit dem Risikodeckungspotenzial) aggregiert wurden und die Möglichkeit bestandsgefährdender Entwicklungen umfassend untersucht wurde (z.B. speziell auch eine Bestandsgefährdung durch eine (drohende) Illiquidität, die durch das Verletzen der Regeln überMindestanforderungen an das zukünftige Finanzrating oder von Covenants, die zu Kreditkündigungen führen können, ausgelöst werden). Um dies zu gewährleisten, muss speziell auch geprüft werden, inwieweit das Unternehmen den Begriff der „bestandsgefährdenden Entwicklung“ überhaupt adäquat und hinreichend umfassend definiert hat. Neben diesen Kernpunkten aus gesetzlicher Perspektive bietet die Stellungnahme eine Reihe weiterer Verbesserungsvorschläge und Empfehlungen zur Anpassung der Formulierungen.
The ability of film stars to attract viewers is a widely accepted rationale for hiring expensive actors. However, the precise mechanisms behind this ‘drawing power’ remain unclear. By reviewing the existing literature, six possible antecedents of drawing power are identified. Artists with high acting abilities (i) increase a film’s artistic appeal, (ii) function as markers of quality and (iii) facilitate the matching process with the right audiences. Widely popular, commonly perceived as beautiful/handsome but often less talented actors, on the other hand, rather (iv) facilitate the marketing campaigns of films, (v) offer entertaining interactions with famous personalities and (vi) provide manifold opportunities for gossiping. Based on a discussion of the implications for theory and a preliminary analysis of a sample of Hollywood actors, managerial recommendations for those who have and those who depend on star drawing power are developed.
Die meisten börsennotierten Gesellschaften haben ein Risikofrüherkennungssystem, das vom Abschlussprüfer ohne den Verweis auf schwerwiegende Mängel testiert wird. Tatsächlich zeigen Studien, dass die in der Praxis implementierten Systeme häufig ungeeignet sind, um an sich erkennbare bestandsgefährdende Entwicklungen zu identifizieren. Dies liegt an methodischen Schwächen, z. B. an einer fehlenden Betrachtung der Liquiditätswirkung von Risiken, einer vernachlässigten Analyse von Extremrisiken und insb. am Fehlen einer Risikoaggregation, die auch Kombinationseffekte berücksichtigt. Bei Insolvenzen, wie hier im Beispiel von Gerry Weber, lässt sich bei Betrachtung des dokumentierten Risikomanagementsystems erkennen, dass die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllt wurden. Um solche „überraschenden Insolvenzen“ zu vermeiden, ist es erforderlich, bessere Verfahren zu implementieren und durch Prüfer testieren zu lassen, was bisher nicht konsequent geschieht. Der Beitrag schlägt ein einfaches aber umfassendes Prüfschema für Risikofrüherkennungssysteme vor, das sowohl intern als auch von externen Prüfern verwendet werden kann.
Eine Klappe geht noch!
(2017)