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Die planungsrechtliche Zulässigkeit von Betrieben der Urbanen Produktion unterscheidet sich je nach ihrem Störgrad deutlich zwischen den Baugebietstypen der Baunutzungsverordnung (BauNVO). Während Betriebe, die das Wohnen nicht wesentlichen stören, auch in gemischten Baugebieten zulässig sind, kommen für Betriebe mit höheren Störgraden nur Gewerbe- und ggf. auch Industriegebiete infrage. Über die Ausweisung von Gewerbegebieten kann jedoch innerhalb eines Quartiers eine grobkörnige Nutzungsmischung erreicht werden. Betriebe, die das Wohnen nicht wesentlich stören, können über die Ausweisung gemischter Baugebiete wie dem Urbanen Gebiet zusätzlich in einer feinkörnigen Nutzungsmischung realisiert werden. Dabei kann die Verdrängung von Betrieben der Urbanen Produktion durch zahlungskräftigere Nutzungen mithilfe des Planungsrechts nur begrenzt beeinflusst werden. Insbesondere in Urbanen Gebieten besteht die Gefahr, dass sie von anderen Nutzungen wie dem Wohnen verdrängt werden.
Die Analyse der kommunalen Planungspraxis zur Auswahl und Bewertung von Siedlungsflächen in der Flächennutzungsplanung zeigt auf, welchen Einfluss Forschungsergebnisse auf die aktuelle Planungspraxis haben. Aufbauend auf einer Analyse des Forschungsstandes und der rechtlichen Rahmenbedingungen wird die Bewertung von Siedlungsflächen in 29 verschiedenen Flächennutzungsplänen untersucht. Als Ergebnis wurde ermittelt, dass in der Planungspraxis die Anzahl der Bewertungskriterien und die Komplexität der Bewertung in den letzten Jahren stark zugenommen hat. Außerdem kann gezeigt werden, dass und wie stark sich die Planungsmethodik und die verwendeten Kriterien zur Auswahl und Bewertung von Siedlungsflächen zwischen den einzelnen Gemeinden unterscheiden. Trotz umfangreicher anwendungsorientierter Forschung seit den 1990er Jahren zur Bewertung und Auswahl von Siedlungsflächen lassen sich jedoch nur indirekte Einflüsse der Forschungsergebnisse auf die Planungspraxis identifizieren. Teilweise wurde allerdings festgestellt, dass auch von den Gemeinden selbst neue Kriterien und Vorgehensweisen entwickelt werden.