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Digitales Unternehmen im Gesundheitswesen : Harmonisierung von Markt- und Technologieprioritäten
(2018)
Einhergehend mit der Digitalisierung des Gesundheitswesens stehen die involvierten Akteure und Institutionen vor der Herausforderung, diesem Handlungsimperativ unternehmerisch zu begegnen. Waren es in der Vergangenheit häufig pfadbestätigende Innovationen, die im Gesundheitswesen zu einer Verstetigung des kuratorischen Versorgungsparadigmas geführt haben, so ist für die Zukunft ein disruptiver Pfadbruch durch digitales Unternehmertum zu erwarten. Eine grundsolide Bestandsverwaltung führt im dynamischen Gesundheitswesen ebenso zu Wettbewerbsnachnachteilen wie die akribische Befolgung „erfolgsbewährter“ Managementroutinen. Vielmehr gefragt sind innovative Formen eines digitalen Unternehmertums, das Markt- und Technologieprioritäten vorteilschaffend synchronisiert. Therapien und Technologien sind in dieser Diktion als Mittel zum Zweck einer patientenzentrierten Nutzenstiftung zu sehen. Umgekehrt aber fehlt es Markt und Nachfragern oft am Urteilsvermögen und Vorstellungskraft, um unternehmerische Gestaltungspotenziale im Gesundheitswesen zu antizipieren.
Die rechtliche Grundlage für die Prüfung der Krankenhausabrechnung durch den MDK ergibt sich aus § 275 SGB V und § 17c KHG. Der GKV-Spitzenverband und die deutsche Krankenhausgesellschaft haben sich zur Durchführung der Krankenhausabrechnungsprüfung auf die Prüfverfahrensvereinbarungen geeinigt. Zusätzlich wurden die sogenannten G-AEP Kriterien zur Fehlbelegungsprüfung entwickelt. Des Weiteren zählt der AOP Katalog die ambulant durchführbaren Operationen und sonstige stationsersetzende Eingriffe abschließend auf.
Die Analyse der Unfallchirurgie zeigt, dass die Prüfquote von 2011 bis 2016 durchschnittlich bei 14,50 % liegt. Die in dem untersuchten Zeitraum erfolgten Rechnungskürzungen der Krankenhausabrechnungen, durch die Krankenkassen, liegen bei 1.800.191 EUR. Das entspricht einem prozentualen Fallverlust von 2,57 %. Die Hauptanfragegründe, welche den größten Anteil am Fallverlust tragen, sind die Überschreitung der uGVD und oGVD, sowie die geriatrische Komplexbehandlung.
Die Analyse der Kardiologie zeigt, dass die Prüfquote in den untersuchten Jahren durchschnittlich bei 14,88 % liegt. In diesem Zeitraum wurde, durch die Abrechnungsprüfung, ein Fallverlust von 1.736.142 EUR verursacht. Das entspricht einem prozentualen Fallverlust von 2,56 %. Die Hauptanfragegründe, die den größten Anteil am Fallverlust tragen, sind die Überschreitung der uGVD und oGVD, sowie die Kodierung der Haupt-/ und Nebendiagnosen.
Die Handlungsempfehlungen beinhalten die Implementierung eines MDK-Berichtswesens und die Optimierung des Prozessmanagements, beispielsweise durch Behandlungsleitfäden. Weitere Handlungsempfehlungen sind die Schulung der Kodierkräfte und Ärzte hinsichtlich der Kodierung von Haupt-/Nebendiagnosen und die Vereinfachung beziehungsweise Verbesserung der Dokumentation.
Das Daten- und Zahlenmaterial ist in dieser Studie so aufbereitet worden, dass eine Rückführung oder Herleitung auf die tatsächlich vorgefundenen Daten und Zahlen nicht möglich ist. Deshalb sind die Ausführungen beispielhaft zu verstehen. Die Zahlen sind aber in sich schlüssig, aus dem tatsächlichen Geschehen abgeleitet worden und verdeutlichen so das Vorgehen des MDK-Prüfverfahrens aus der Sicht eines Krankenhaues. Das HELIOS Klinikum Hildesheim hat die Ausgangsdaten zur Verfügung gestellt, die hier – wie oben beschrieben – beispielhaft entwickelt wurden. Frau Indra Schröter, Abteilungsleiterin Medizincontrolling und den beteiligten Mitarbeitern des Helios Klinikum Hildesheims, ist für ihre Unterstützung und Begleitung, für ihre hilfreichen Hinweise und kritischen Anmerkungen zu danken.
Das Deutsche Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP) entwickelt seit etwa 20 Jahren Expertenstandards für die Pflege. Expertenstandards sind innerhalb der Berufsgruppe abgestimmte Leistungsniveaus für die professionelle Pflege und Instrumente zur internen Qualitätsentwicklung in unterschiedlichen Settings der pflegerischen Versorgung. Durch die Aufbereitung verfügbarer Evidenz und die Orientierung am Pflegeprozess leisten Expertenstandards einen wichtigen Beitrag zum Theorie/Praxis-Transfer. Für die Einführung und Verstetigung neuer Vorgehensweisen im Praxisalltag wurde ein Implementierungskonzept entwickelt und es wird ein Audit-Instrument zur Verfügung gestellt. Erfahrungen aus den Praxisprojekten der letzten 15 Jahre verdeutlichen, dass nachhaltige Qualitätsentwicklung in erster Linie durch verbesserte Prozesse innerhalb der Krankenhäuser, Pflegeheime und ambulanten Pflegedienste erfolgt.
Kommentierung der Regelungen zur Datenkommunikation in intelligenten Energienetzen (§§ 49-54 MsbG)
(2018)
Mit Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) hat der Gesetzgeber im Jahr 2004 ein kooperatives Versorgungskonzept eingeführt, dass Krankenhäusern den Eintritt in den ambulanten Sektor erleichtert. Betreiben Krankenhäuser ein MVZ, sind sie in der Lage, an der vertragsärztlichen Versorgung der gesetzlichen Krankenversicherung teilzunehmen. Zusätzliche Einnahmequellen lassen sich erschließen. Hinzu treten strategische Überlegungen, die aus Sicht eines Krankenhauses für die Gründung eines MVZ sprechen. Der Beitrag systematisiert mögliche Erlösarten eines MVZ und erläutert deren Bedeutung. Zum Einstieg in die Thematik werden Grundlagen und Strukturmerkmale zum Betrieb eines MVZ beschrieben. Da eine reine Erlösbetrachtung aus betriebswirtschaftlicher Sicht zu kurz greifen würde, wird bei der abschließenden Diskussion die Kostenperspektive thematisiert und hier insbesondere auf die Problematik einer adäquaten Kostenverrechnung eingegangen und auf die Notwendigkeit eines sektorenübergreifenden Controllings hingewiesen. (Hinweis: Aus Gründen der Einfachheit wird in der Regel die männliche Form verwendet; es sind aber stets beide Geschlechter gemeint.)
Nationale Expertenstandards in der Pflege : Standortbestimmung und künftige Herausforderungen
(2018)
Die Entwicklung und Sicherstellung pflegerischer Qualität wird nicht erst seit der Einführung der Pflegeversicherung intensiv diskutiert. Im Zuge dieser Auseinandersetzung zeigt sich, dass insbesondere in der ambulanten Versorgung unterschiedliche Ansichten darüber bestehen, wie Pflegequalität zu definieren, zu entwickeln und zu sichern ist. Dieser Beitrag stellt daher zentrale Merkmale sowie Rahmenbedingungen ambulanter Pflege dar, zeigt auf, welche unterschiedlichen Formen der Pflege und Unterstützung in der häuslichen Versorgung zum Tragen kommen und wie die Diskussion um die Qualität der ambulanten Pflege durch die unterschiedlichen Perspektiven der beteiligten Akteure bestimmt wird. Daran anschließend werden Ansatzpunkte für eine weitere Diskussion um die Qualität in der ambulanten Pflege aufgezeigt.
Recht auf gute Pflege
(2018)
Aufgrund veränderter Rahmenbedingungen und Organisationsstrukturen sind die Mitarbeiter im Krankenhaus zunehmend hohen körperlichen und psychischen Belastungen ausgesetzt. Gesunde Mitarbeiter stellen jedoch eine Grundvoraussetzung für die Leistungserstellung im Krankenhaus dar. Mit der Einführung eines Betrieblichen Gesundheitsmanagements wird das Ziel verfolgt, die Gesundheit der Mitarbeiter zu fördern und zu erhalten. Dies kann jedoch nur gelingen in einer Unternehmenskultur, die das Kulturelement der Gesundheit tief in seinem Wertesystem verankert hat. Der folgende Beitrag liefert Grundlagen zur Unternehmenskultur und erläutert die diesbezüglichen Gestaltungsmöglichkeiten des Krankenhausmanagements.
In den USA gibt es auf Bundesebene keine direktdemokratischen Sachentscheidungen. Auf Gliedstaatenebene sind sie jedoch weit verbreitet. Dies hat große Bedeutung, weil die Gliedstaaten umfangreiche Gesetzgebungskompetenzen besitzen, darunter in unterschiedlichem Ausmaß im Steuer- und Umweltweltrecht, Gesundheits- und Sozialrecht, Straf-, Zivil- und Arbeitsrechts. Auch auf kommunaler Ebene ist direkte Demokratie breit verankert.
Seit Einführung der Pflegeversicherung wird intensiv zu Fragen der Qualitätssicherung der Pflege diskutiert und es hat vielfältige gesetzgeberische Aktivitäten gegeben, um Verfahren zu entwickeln, durch die ein Schutz pflegebedürftiger Menschen vor unsachgemäßer Pflege gewährleistet und eine Verbesserung der Pflegequalität erreicht werden kann. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über diese Aktivitäten und ihre Hintergründe. Im Fokus stehen dabei insbesondere die durch das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz (PflWEG) und die Pflegestärkungsgesetze (PSG I und II) angestoßenen Entwicklungen.
Seit vielen Jahren spielen Motivations- und Erfolgstrainer in der öffentlichen Wahrnehmung dessen, was Erfolg und Zufriedenheit eines Menschen bedingt, eine große Rolle. Nicht wenige, die sich dem Thema allein aus der Perspektive der Ratgeberliteratur oder einschlägiger Medienberichte nähern, werden glauben, dass sich mithilfe der Motivation eines Menschen so ziemlich alles im Leben erreichen lässt. Ob man selbst das notwendige Motivationsniveau erreicht und sich in der Folge alle Wünsche erfüllen kann, scheint dabei allein eine Frage der richtigen „Psychotricks“ zu sein. Im Folgenden werden wir den Fragen nachgehen, welche Thesen selbsternannte Motivationsexperten vertreten, warum sie nicht Recht haben und sich aber dennoch gut vermarkten können. Eine ausführliche Auseinandersetzung mit diesem Thema findet sich bei Kanning (2007).
Exzellente Hochschullehre hat viele Aufgaben zu erfüllen. Sie muss den Nachwuchs für wissenschaftliches Denken und Arbeiten gewinnen, einführen in die Methoden und Erkenntnisse einer wissenschaftlichen Disziplin und sich darüber hinaus für den gesellschaftlichen Nutzen der Forschung einsetzen. Dabei steht sie in einem Spannungsfeld zwischen den Ansprüchen der Scientific Community, den Erwartungen der Gesellschaft und den berufsbezogenen Interessen der Studierenden.
Der folgende Beitrag skizziert zehn Thesen rund um dieses Spannungsfeld. Die Darstellung ist getragen von der Überzeugung, dass herausragende Hochschullehre im Wesentlichen diesen Ansprüchen auch genügen kann, wenn man es denn nur richtig anstellt.