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Dieser Beitrag behandelt die Wahrnehmung von Tierschutz- und Tierrechtsorganisationen bei Fleischkonsumenten. Sowohl die Einstellung dieser Personengruppe gegenüber Tieren und Themen wie Tierschutz und Tierschutzorganisationen als auch die Wahrnehmung sowie Wirkung der Kommunikation dieser Organisationen werden thematisiert. Die Erkenntnisse stützen sich auf acht Leitfadeninterviews mit überzeugten Fleischkonsumenten, die Einblicke in die Einstellung und Verhaltensweisen von überzeugten Fleischkonsumenten bieten. Theoretische Grundlage stellen die Theorie der kognitiven Dissonanz und die Theorie der psychologischen Reaktanz dar. Vorrangig soll es darum gehen, zu erläutern, inwiefern Fleischkonsumenten eine kognitive Dissonanz beziehungsweise psychologische Reaktanz verspüren und ob daraus resultierende Effekte sichtbar werden. Besonders die Anregungen von Melanie Joy haben große Bedeutung für die vorliegenden Annahmen und Schlussfolgerungen. Die von ihr entwickelte Karnismus-Theorie spielt für der Interpretation der Ergebnisse eine wichtige Rolle (Joy, 2013).
Die Leitfadeninterviews zeigen, dass Tierschutz als wichtig empfunden wird, allerdings werden Tierschutz- und Tierrechtsorganisationen kritischer betrachtet. Auch die Kommunikationsarbeit der Organisationen stößt auf Kritik. Es können zahlreiche Hinweise darauf gefunden werden, dass Fleischkonsumenten kognitive Dissonanz und psychologische Reaktanz verspüren, die von Tierschutz- und Tierrechtsorganisationen verstärkt beziehungsweise ausgelöst werden. Es zeigt sich allerdings, dass die von vielen Organisationen eingesetzte Kommunikationsstrategie hinterfragt werden sollte. Denn der Einsatz emotionaler Appelle in Form von Schockbildern oder Ähnlichem erweist sich zumeist als wenig sinnvoll. Die Ergebnisse können Anregungen für eine optimierte Kommunikationsarbeit von Tierschutz- und Tierrechtsorganisationen bieten.
Städte schenken ihren vorhandenen Wissensressourcen zunehmende Aufmerksamkeit und binden sie strategisch in kommunale Wachstumsstrategien ein. „Bürgermeister, Kommunalpolitiker sowie Hochschul- und Institutsleiter versuchen durch die Teilnahme an Wettbewerben wie Stadt der Wissenschaft oder durch Aufgreifen von Knowledge City-Strategien, bisher brachliegende Potentiale für die Stärkung der lokalen Wirtschaft in den Dienst zu nehmen.“(Franz 2004, S. 95).
In Berlin wollte die Regierungskoalition aus SPD und CDU eine rechtlich nicht bindende Entscheidung der Berliner Bevölkerung über die Olympia-Bewerbung herbeiführen. Nachdem Hamburg den Zuschlag für die Olympia-Bewerbung bekommen hat, gibt es in Berlin Bestrebungen, konsultative Volksbefragungen auch für andere Projekte zu ermöglichen. In Bayern hat die CSU-Mehrheit vor Kurzem die Möglichkeit solcher konsultativer Volksbefragungen im Rahmen eines einfachen Parlamentsgesetzes beschlossen. Angesichts der die Verfassungsstruktur verändernden Wirkungen solcher Volksbefragungen ist deren Einführung nur durch Verfassungsänderung zulässig. Dies ist in Hamburg zu beachten, wo die Bevölkerung ebenfalls über die Olympia-Bewerbung entscheiden soll. Anderenfalls könnte ein bundesweiter Dammbruch verfassungswidriger Volksbefragungen bevorstehen. Es gilt daher, einer negativen verfassungsrechtlichen Vorbildfunktion für andere Länder und gar den Bund vorzubeugen.
In nahezu jedem Personalauswahlverfahren stellt die Sichtung der Bewerbungsunterlagen den ersten Schritt der Beurteilung der Bewerber dar. Mit Hilfe einer Online-Befragung von 244 Personalverantwortlichen wird erstmals differenziert der Frage nachgegangen, welche Kriterien dabei in der Praxis der Personalauswahl zum Einsatz kommen. Die Ergebnisse werden zum einen mit Empfehlungen der Ratgeberliteratur, zum anderen mit den Befunden der personaldiagnostischen Forschung verglichen. In Übereinstimmung mit der Ratgeberliteratur zeigt sich eine starke Dominanz formaler Kriterien. Ergebnisse der Forschung spielen bei der expliziten Entscheidung für oder gegen bestimmte Kriterien keine Rolle. Vor dem Hintergrund der vorliegenden Befunde zur Validität der Unterlagensichtung kann die Aussagekraft der in der Praxis anzutreffenden Vorgehensweise als wenig valide eingeschätzt werden. Große Unternehmen schneiden dabei geringfügig besser ab als kleinere. Die Befunde werden diskutiert und Empfehlungen für Forschung und Praxis formuliert.
In einem Online-Experiment mit 776 Probanden wird untersucht, inwieweit ein Adelsprädikat im Namen der Bewerber, ihr Geschlecht sowie die Auswahlerfahrung der Beurteiler einen Einfluss auf die Bewertung der Kandidaten nimmt. Als Stimulusmaterial wurde den Beurteilern der Lebenslauf eines fiktiven Bewerbers vorgelegt und in systematischer Weise sowohl das Adelsprädikat als auch das Geschlecht der Bewerber variiert. Im Ergebnis zeigt sich, dass Bewerber mit Adelsprädikat signifikant anders bewertet werden als solche, die über kein Adelsprädikat verfügen (bezogen auf ihre Offensivität sowie die Wahrscheinlichkeit einer späteren Einstellung). Dies gilt in besonderer Weise für weibliche Bewerber mit Adelsprädikat im Hinblick auf die Wahrscheinlichkeit einer Einstellung. Männliche Bewerber werden unabhängig vom Adelsprädikat hinsichtlich ihrer Professionalität negativer bewertet als Frauen. Die Erfahrung der Probanden in der Personalauswahl schützt nicht vor entsprechenden Urteilsverzerrungen.
Ärztliches Handeln in der Geburtshilfe: Kriterien zur Entscheidungsfindung bei Interventionen
(2010)
Fragestellung: Der geburtshilfliche Alltag ist in vielen Kliniken von hohen Interventionsraten geprägt. Geburtshilfliche Expertinnen müssen Entscheidungen treffen und diese verantworten. Beeinflusst wird dieser Prozess durch unterschiedliche Faktoren. Diese Arbeit geht der Frage nach, welche Entscheidungskriterien Ärztinnen[1] nutzen, um sich für oder gegen die Durchführung geburtshilflicher Interventionen (Sectio caesarea, Episiotomie, Geburtseinleitung, CTG-Überwachung) zu entscheiden. Zudem wird untersucht, ob sich diese Kriterien im zeitlichen Verlauf verändern. Material und Methodik: Längsschnittliches qualitatives Design mit 2 Erhebungszeitpunkten. In 2 Kliniken wurden geburtshilflich tätige Ärztinnen (Assistenz-, Ober- und Chefärztinnen) befragt. Zu T1 wurden insgesamt n = 26 und zu T2 n = 23 leitfadengestützte problemzentrierte Interviews nach Witzel unter Berücksichtigung der Experteninterviews nach Meuser und Nagel durchgeführt. Ergebnisse: Es konnten 20 Kategorien zur Entscheidung für oder gegen die Durchführung geburtshilflicher Interventionen identifiziert werden. Die Ergebnisse deuten auf eine Dominanz der medizinischen Indikationen im Entscheidungsprozess hin, wobei häufig eine enge Anlehnung an abteilungsinterne Leitlinien erfolgt. Zudem werden neben mehreren strukturellen und subjektiven Faktoren insbesondere die Berufserfahrung der Expertinnen und die Berücksichtigung maternaler Wünsche als ausschlaggebende Entscheidungskriterien angeführt. Im zeitlichen Verlauf scheinen die meisten Entscheidungskriterien stabil zu sein. Veränderungen lassen sich jedoch mit wachsender Berufserfahrung erkennen. Schlussfolgerung: Geburtshilfliche Entscheidungen sind multifaktoriell und unterliegen medizinischen und nicht medizinischen Einflüssen mit einer gewissen zeitlichen Stabilität. Um den individuellen Bedingungen geburtshilflicher Situationen gerecht zu werden, müssen die getroffenen Entscheidungen stets evaluiert werden. Eine hohe Reflexionsfähigkeit der Expertinnen ist damit unabdingbar, auch für den eigenen Lernprozess und die hohen Anforderungen des Berufs.
Hintergrund:
Die Wahl der Versorgungsform, stationär oder ambulant, unterliegt im deutschen Gesundheitswesen derzeit einem tiefgreifenden Wandel. Eine neue Qualität erhält die Öffnung der Krankenhäuser mit der Neufassung des § 116b SGB V. Die Studie untersucht die Frage, welches ambulante Potenzial sich aus bisher vollstationär behandelten Fällen in der Rheumatologie ergibt.
Methode:
Die Auswertung basiert auf einem Datensatz für die Jahre 2004 bis 2008. Dieser enthält anonymisiert die Abrechnungsdaten von rund 23,6 Mio. GKV-Versicherten. Die Auswahl von Patienten mit rheumatologischen Erkrankungen erfolgte anhand der in § 116b SGB V angegebenen ICD-10-Diagnosen.
Ergebnisse:
Im untersuchten Zeitraum wurde ein Anstieg der rheumatologischen Fälle um 13,9% beobachtet bei einem Rückgang der durchschnittlichen Verweildauer von 9,46 Tagen auf 8,08 Tage und der behandelnden Krankenhäuser um 3,1%. Der Anteil der rheumatologischen Fälle mit kurzer Verweildauer (≤2 Tage) nahm um 32,3% zu. Als „ambulantes Potenzial“ definieren wir den Anteil dieser Kurzlieger an der Gesamtzahl der vollstationären rheumatologischen Fälle, er stieg von 25,7% auf 29,9%
Diskussion:
Nicht alle Kurzlieger können problemlos in eine ambulante Versorgung überführt werden; diese erfordert spezialisierte Strukturen und Personal. Eine Zentrenbildung findet bisher nicht statt. Die Studie erlaubt keine Aussagen zur Qualität der Versorgung in den betrachteten Krankenhäusern. Eine Verknüpfung von Versorgungsdaten mit Qualitätsdaten wäre sinnvoll.
Der vorliegende Aufsatz beschäftigt sich mit der Frage, inwiefern die Corona-Pandemie die interne Kommunikation in Unternehmen verändert. Hierfür wurden im Rahmen einer Masterarbeit zehn Leitfadeninterviews mit ExpertInnen der internen Kommunikation geführt und diese anhand einer qualitativen Inhaltsanalyse ausgewertet. Darauf aufbauend wurden theoretisch wie empirisch fundierte Handlungsempfehlungen entwickelt. Die Ergebnisse der Untersuchung zeigen, dass es im Verlauf der Pandemie zu Veränderungen der internen Kommunikation gekommen ist. Besonders auffallend waren der empfundene Bedeutungsgewinn der internen Kommunikation. Im „New Normal“ hat die Führungskommunikation an Relevanz gewonnen, während eine Kommunikation von internen BotschafterInnen kaum mehr stattfand. Des Weiteren war das „New Normal“ geprägt von Corona bezogenen Themen und – in den meisten Fällen – einer Abwechslung aus einer ernsten Tonalität und einer persönlicheren Ansprache. Digitale Kommunikationskanäle haben zudem nochmals Aufwind erhalten. Hinsichtlich der Bezugsgruppen der internen Kommunikation ließen sich weniger deutliche Veränderungen im „New Normal“ wahrnehmen. Es wurden bei der Mehrzahl der Unternehmen weder spezifische Segmentierungskriterien angewendet noch war ein eindeutiger Professionalisierungsschub für die Führungskräftekommunikation auszumachen. Auch die Erreichbarkeit der Mitarbeitenden war nach wie vor herausfordernd. Auf Basis der Forschungserkenntnisse lässt sich somit festhalten, dass die Corona-Pandemie zu einem „New Normal" der internen Kommunikation geführt hat. Die daraus resultierenden Potenziale, wie beispielsweise Möglichkeiten zur Kanalweiterentwicklung und zur Rollen- und Aufgabenausgestaltung der internen Kommunikation, sollten auf dem Weg „Back to Business“ gezielt gehoben werden.
Der vorliegende Beitrag thematisiert den Umgang mit digitalen Medien im Berufsalltag hinsichtlich Strategien zur reduzierten oder reflektierten Mediennutzung. Konkret wurde folgender Forschungsfrage nachgegangen: Inwiefern erachten Beschäftigte eine Begrenzung der Nutzung von digitalen Medien im Arbeitskontext als sinnvoll? Der bisherige Forschungsstand ist von einer quantitativen Herangehensweise und dem Fokus auf die Unternehmensperspektive geprägt. Zur Annäherung an die Beantwortung der Forschungsfrage wurden im Rahmen einer Masterarbeit sieben qualitative, telefonische Leitfadeninterviews geführt. Befragt wurden Beschäftigte aus verschiedenen Großunternehmen in Deutschland, in denen die genannten Strategien zur Anwendung kommen. Den Antworten ist zu entnehmen, dass unter Arbeitnehmenden grundsätzlich Bedarf und Interesse an Strategien der reduzierten oder reflektierten Nutzung digitaler Medien besteht. Die meisten Befragten kritisieren jedoch insbesondere solche unternehmerischen Vorhaben, durch die ihnen die Autonomie genommen wird, flexibel zu entscheiden, wann und in welcher Form sie ihre Mediennutzung einschränken. Eine klare Handlungsempfehlung für Unternehmen ist deshalb, vorrangig Strategien einzusetzen, welche die Beschäftigten in ihrer individuellen und selbstbestimmten Arbeitsweise nicht behindern und mit denen sie sich daher identifizieren können.