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§ 5a Unternehmergesellschaft
(2020)
§ 100 Fehlerhafte Gründung
(2019)
Die Langlebigkeit der Gesellschaft führt in Deutschland sowohl quantitativ als auch qualitativ zu veränderten Versorgungsleistungen im Gesundheits-, Sozial- und Pflegewesen. Damit einher geht die Entwicklung neuer Tätigkeitsprofile bei verändertem Alterns- und Krankheitsspektrum und komplexen Versorgungsprozessen. Die Stärkung von einrichtungsübergreifenden Kooperations- und Koordinationsaufgaben wird von Experten seit Langem angehmahnt. Die Herausforderungen der alternden Gesellschaft fordern die Pflegeprofession in unterschiedlichen Settings heraus. Inzwischen liegen eine ganze Reihe vielversprechender Forschungsergebnisse vor, die den bedeutsamen Beitrag der Pflegeprofession zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Sozialraum belegen. Die Gestaltung von lebensweltorientierten, partizipativen und kooperativen Versorgungsprozessen unter Achtung der hohen Variabilität des Alterns ist in Aus- Fort- und Weiterbildung stärker Rechnung zu tragen.
Der zentrale Referenzrahmen für die Überlegungen zu einer Ganztagsbildung, wie sie in diesem Handbuch entfaltet werden, ist ein erweitertes Bildungsverständnis. Dieses erweiterte Bildungsverständnis integriert die unterschiedlichen Bildungsund Lernorte sowie Akteure der Bildungsförderung zu einer gemeinsamen Perspektive: Junge Menschen lernen immer und überall, an unterschiedlichen Orten und in einem Zusammenspiel von formellen, informellen sowie non-formalen Bildungsqualitäten. Ein derart sozialpädagogisiertes Bildungsverständnis, die Maxime einer ‚Alltags- und Lebensbildung‘ (Rauschenbach, 2009), regt eine neue Qualität der Kooperation von Jugendhilfe und Schule an, eine Neujustierung beider Systeme, die weit über Fragen der Entwicklung von Kooperationspraxis in einzelnen Schulen hinausgeht und nachhaltige, strukturelle Verzahnungen in Form von Bildungslandschaften anstrebt (Maykus, 2015).
Kommunale Bildungsplanung
(2020)
Damit Bildungs- und Befähigungsgerechtigkeit unterstützt wird, wie es bereits im 13. Kinder- und Jugendbericht heißt (BMFSFJ, 2009, S. 250), wird eine interprofessionelle Vernetzung gefordert, die nicht nur die Etablierung von Gesundheitsförderung durch die Kinder- und Jugendhilfe im Bereich der Ganztagsbetreuung und Schulen allgemein meint (als institutionelle Verankerung der Kooperation), sondern Netzwerkbildung explizit in einen räumlich sowie kommunal zu verantwortenden Zusammenhang stellt und unmittelbar Bezüge zu Überlegungen einer Bildungslandschaft aufweist (ebd., S. 259). Diese Perspektive ist einerseits Inbegriff kommunal vernetzter Infrastruktur von sozialen Angeboten und andererseits eines Miteinanders, von Integration und Vielfalt, von Engagement und Partizipation der Bürger/innen in einer Kommune. Den Kommunen wird in diesem Zuge abverlangt, den eigenen Anteil an der Gestaltung von Lebensbedingungen, durch entsprechende Prioritätensetzungen in der kommunalen Sozialpolitik, zu stärken und eine Gesamtstrategie zu entwickeln, die anhand verbindlicher Leitorientierungen, auf der Grundlage planerischer Prozesse und ressortübergreifend, das Aufwachsen junger Menschen gezielt befördert (Maykus, 2010).
Kinder- und Jugendarbeit wird in diesem Beitrag als spezifischer Ort der Kommunikation, demokratisch strukturierten Partizipation, Anerkennung sowie Selbst- und Gemeinwirksamkeit verstanden. Das sind die Annahmen einer kommunalen Sozialpädagogik, die raum- und gesellschaftstheoretische Bezüge vereint, um daraus sozialpädagogische Grundsätze, theoretische Kategorien sowie Handlungsprinzipien einer Unterstützung von Subjektbildung abzuleiten. Lebensweltliche und institutionelle Öffentlichkeiten der Verständigung sowie Teilnahmeerfahrungen sind Ziele einer solchen Pädagogik des Sozialen im Stadtteil. Im Ergebnis dieses Beitrags wird davon ausgehend eine konzeptionelle Entwicklungsmatrix für die Offene Kinder- und Jugendarbeit entworfen – als Theorie (in) ihrer Praxis.