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Die Analyse des Geschäftsberichts (Risikoberichts) zeigt, dass das Risikomanagementsystem der Wirecard AG gravierende Defizite aufwies. Man muss basierend auf den öffentlich verfügbaren Daten davon ausgehen, dass sich aus den gesetzlichen Bestimmungen nach §§ 91 und 93 AktG ergebende Anforderungen nicht erfüllt waren. Wie bei vielen anderen Unternehmen ist z. B. nicht erkennbar, dass eine Risikoaggregation durch eine geeignete Methode stattgefunden hat. Ohne eine solche Risikoaggregation ist die Frühidentifikation von „bestandsgefährdenden Entwicklungen“ aus Kombinationseffekten von Einzelrisiken nicht möglich. Trotz dieser Defizite ist allerdings nicht erkennbar, dass eine kausale Verbindung mit der späteren Insolvenz besteht. Viele der Schwächen sind auch bei anderen börsennotierten Gesellschaften „üblich“ und daher kein Indiz dafür, dass das Unternehmen einem besonderen Insolvenzrisiko, speziell durch Betrug von Vorstandsmitgliedern, ausgesetzt war. Die nach dem „alten“ IDW Prüfungsstandard 340 durchgeführte Prüfung des Risikomanagements durch EY hat bestehende „schwerwiegende Mängel“ offenbar akzeptiert. Solche Schwächen der Abschlussprüfung findet man jedoch auch bei vielen anderen Unternehmen, was empirische Studien belegen. Im vorliegenden Fall bedeutet dies, dass die gravierenden Defizite der Abschlussprüfung durch EY auch im Bereich der Prüfung des Risikofrüherkennungssystems eindeutig erkennbar waren.
Die Logistikbranche ist der drittgrößte Wirtschaftsbereich Deutschlands und besonders häufig von Landnutzungskonflikten betroffen. Gründe für diese Konflikte sind z. B. die knapper werdenden Flächen in Großstädten, die Bevölkerung, die die Lärm- und Schmutzbelastung zunehmend kritisch sieht oder das zunehmend schlechte Image der Logistikbranche hinsichtlich ihres Flächenbedarfs. Die derzeitige Flächeninanspruchnahme der Logistikbranche lässt sich nicht mit der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie bis 2030 in Einklang bringen, nach der die Neuinanspruchnahme von Flächen für Siedlungen und Verkehr auf unter 30 ha/Tag zu verringern ist. In diesem Beitrag werden am Beispiel der Fallstudie Waldbach Fulfillment Logistik e. K. Lösungsansätze für diese Problematik herausgearbeitet, indem – basierend auf einem Interview mit dem Geschäftsführer – Flächenoptimierungen erörtert werden. Dazu zählen insbesondere kooperative und betriebliche Umwelt- und Transportmanagementlösungen, um eine langfristig tragfähige regionale Entwicklung unter Einbeziehung der Interessen der Logistikbranche zu ermöglichen.
Sustainable Brand Washing
(2023)
Studien zeigen, dass die Kommunikation von Unternehmen noch immer nachhaltige Markenversprechen gegenüber den Verbraucher:innen beinhaltet, die einer Überprüfung jedoch oft nicht standhalten. Das europäische Verbraucherschutz-Netzwerk CPC (Consumer Protection Cooperation Network) hat dazu Angaben zur Nachhaltigkeit von Produkten oder Dienstleistungen auf Webseiten in Europa überprüft. Hierbei wurden von den EU-Mitgliedstaaten 344 Aussagen aus unterschiedlichen Branchen (z. B. Kleidung, Kosmetik, Lebensmittel, Haushaltsgeräte und Reisedienstleistungen) dahingehend überprüft, ob sie übertriebene, nicht korrekte oder irreführende Angaben mit Blick auf das EU-Verbraucherschutzrecht tätigen. In 42 % der Fälle wurden vage und/oder irreführende Aussagen zur Nachhaltigkeit identifiziert. Besonders häufig wurden Aussagen wie „umweltfreundlich“ oder „nachhaltig“ verwendet. Auf Basis einer Literaturanalyse (1986–2022) geht der vorliegende Beitrag der Frage nach, welche Auswirkungen dieses Verhalten auf die Marke, den Markt und die Gesellschaft im Allgemeinen hat. Ziel ist es, Ansatzpunkte aufzuzeigen, wie sich mittel- bis langfristig irreführende, nachhaltige Markenkommunikation vermeiden lässt. Im Ergebnis wird der Begriff Sustainable Brand Washing (SBW) als Teil der Markenidentität erstmalig systematisch beschrieben und abgegrenzt. Zu den diskutierten Vermeidungsansätzen des SBW zählen z. B. eine strengere Auslegung des UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb), erweiterte Regularien des Deutschen Werberates oder die Integration unterschiedlicher Stakeholder in die Prozesse der Markenplanung.
Aufgrund veränderter Rahmenbedingungen und Organisationsstrukturen sind die Mitarbeiter im Krankenhaus zunehmend hohen körperlichen und psychischen Belastungen ausgesetzt. Gesunde Mitarbeiter stellen jedoch eine Grundvoraussetzung für die Leistungserstellung im Krankenhaus dar. Mit der Einführung eines Betrieblichen Gesundheitsmanagements wird das Ziel verfolgt, die Gesundheit der Mitarbeiter zu fördern und zu erhalten. Dies kann jedoch nur gelingen in einer Unternehmenskultur, die das Kulturelement der Gesundheit tief in seinem Wertesystem verankert hat. Der folgende Beitrag liefert Grundlagen zur Unternehmenskultur und erläutert die diesbezüglichen Gestaltungsmöglichkeiten des Krankenhausmanagements.
Mit Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) hat der Gesetzgeber im Jahr 2004 ein kooperatives Versorgungskonzept eingeführt, dass Krankenhäusern den Eintritt in den ambulanten Sektor erleichtert. Betreiben Krankenhäuser ein MVZ, sind sie in der Lage, an der vertragsärztlichen Versorgung der gesetzlichen Krankenversicherung teilzunehmen. Zusätzliche Einnahmequellen lassen sich erschließen. Hinzu treten strategische Überlegungen, die aus Sicht eines Krankenhauses für die Gründung eines MVZ sprechen. Der Beitrag systematisiert mögliche Erlösarten eines MVZ und erläutert deren Bedeutung. Zum Einstieg in die Thematik werden Grundlagen und Strukturmerkmale zum Betrieb eines MVZ beschrieben. Da eine reine Erlösbetrachtung aus betriebswirtschaftlicher Sicht zu kurz greifen würde, wird bei der abschließenden Diskussion die Kostenperspektive thematisiert und hier insbesondere auf die Problematik einer adäquaten Kostenverrechnung eingegangen und auf die Notwendigkeit eines sektorenübergreifenden Controllings hingewiesen. (Hinweis: Aus Gründen der Einfachheit wird in der Regel die männliche Form verwendet; es sind aber stets beide Geschlechter gemeint.)
Im Zuge bildungspolitischer Änderungen haben Kindertagesstätten in den letzten Jahrzehnten einen Bedeutungswandel erfahren. Sie sind verstärkt zu Orten von Wissensproduktionen erklärt worden, an die hohe Erwartungen im Hinblick auf die Kompensation von ‚ungünstigen‘ Ausgangsvoraussetzungen von Kindern und ihren Übergang in die Grundschule gestellt werden. Dabei erfährt der Diskurs über ‚Sprachdefizite von Migrantenkindern‘ im Austausch zwischen frühpädagogischen Fachkräften und Lehrkräften eine besondere Gewichtung. Dies verdeutlichen Aussagen von Kindertagesstätten-Leitungskräften, die im Rahmen der Studie „Von Sprachdefiziten und anderen Mythen. Eine Studie zum Nicht-Verbleib von Elementarpädagoginnen und -pädagogen mit Migrationshintergrund“ befragt worden sind.
Der Beitrag setzt sich auf der Grundlage dieser Studie kritisch mit institutionell und strukturell gegebenen diskriminierenden und rassialisierenden Mechanismen und Praxen im Umgang mit Mehrsprachigkeit in der Elementarpädagogik auseinander. Ein Fokus wird auf die Analyse von Differenzkonstruktionen und Interaktionsprozessen zwischen pädagogischen Fachkräften mit und ohne ‚Migrationshintergrund‘ gelegt, die im Rahmen von quantitativen und qualitativen Ansätzen untersucht worden sind. Aus den Analysen lassen sich deutliche Indizien für diskriminierende Gruppenkonstruktionen und für eine fehlende Anerkennung der Mehrsprachigkeit von (angehenden) Fachkräften ableiten. Ausgehend von den Befunden werden Handlungsbedarfe für die elementarpädagogische Praxis formuliert.
Der Artikel greift die Idee eines integrierten Risikomanagement-Konzepts auf. Risikomanagement muss die verschiedenen und durchaus unterschiedlichen Blickwinkel im Bereich des Gesundheitswesens in einer ganzheitlich gestalteten Konzeption berücksichtigen. Die damit verbundenen Schwierigkeiten und entstehenden Spannungsfelder sind bei der Bewältigung von Risiken nicht unerheblich. Zur Verdeutlichung werden die Sichtweise der Ökonomie und der Pflege als zwei wesentliche Perspektiven vorgestellt, die im Bereich des Gesundheitswesens eine wichtige Rolle in der Unternehmung spielen.
Der Beitrag liefert risikotheoretische Grundlagen als Basis für die weiteren Ausführungen. Ursprung und Definition der Begriffe Risiko und Risikomanagement werden zunächst vorgestellt. Im Anschluss werden verschiedene Ansätze aus der Risikoforschung und wissenschaftliche Theorien zum Risikomanagement beschrieben. Die Autoren stellen einen konzeptionellen Rahmen für die systematische Risikobewältigung in Stationären Gesundheitsunternehmungen vor und gehen praxisnah auf die Anforderungen an ein Risikomanagementsystem, die Systematisierung von Risiken und analytische Risikokategorien ein.
Der Beitrag behandelt Gestaltungsansätze des Risikomanagements, die die Erfordernisse von Stationären Gesundheitsunternehmungen berücksichtigen. Die Risikoidentifikation, -bewertung, -handhabung und -kontrolle sind hierbei als Funktionen wesentlich. Das Risikocontrolling leistet durch integrierende und koordinierende Aufgaben Unterstützung. Zur Bewältigung der Risikoanalyse-, bewertungs- und überwachungsaufgaben stehen dem Risikomanagement/-controlling Instrumente zur Verfügung, die im zweiten Abschnitt vorgestellt werden. Aspekte zur organisatorischen Risikomanagementgestaltung werden abschließend vertieft.
Wettbewerbsrisiken frühzeitig erkennen, um Maßnahmen in der strategischen Planung zu berücksichtigen, ist eine originäre Aufgabe des Managements. Die Branchenstrukturanalyse stellt ein methodisches Instrument zur Identifikation von unternehmerischen Risiken dar, die aus der Unternehmungsumwelt Einfluss nehmen. Dabei differenziert die Branchenstrukturanalyse nach Michael E. Porter fünf Herkunftsfelder der Risiken. Eine fehlende Konkretisierung macht eine spezifische Anwendung jedoch schwierig. Der folgende Beitrag greift diese Kritik auf und analysiert den Einfluss der fünf Kräfte am Beispiel der Stationären Altenhilfe, insbesondere des Landkreises Osnabrück.
Digitales Unternehmen im Gesundheitswesen : Harmonisierung von Markt- und Technologieprioritäten
(2018)
Einhergehend mit der Digitalisierung des Gesundheitswesens stehen die involvierten Akteure und Institutionen vor der Herausforderung, diesem Handlungsimperativ unternehmerisch zu begegnen. Waren es in der Vergangenheit häufig pfadbestätigende Innovationen, die im Gesundheitswesen zu einer Verstetigung des kuratorischen Versorgungsparadigmas geführt haben, so ist für die Zukunft ein disruptiver Pfadbruch durch digitales Unternehmertum zu erwarten. Eine grundsolide Bestandsverwaltung führt im dynamischen Gesundheitswesen ebenso zu Wettbewerbsnachnachteilen wie die akribische Befolgung „erfolgsbewährter“ Managementroutinen. Vielmehr gefragt sind innovative Formen eines digitalen Unternehmertums, das Markt- und Technologieprioritäten vorteilschaffend synchronisiert. Therapien und Technologien sind in dieser Diktion als Mittel zum Zweck einer patientenzentrierten Nutzenstiftung zu sehen. Umgekehrt aber fehlt es Markt und Nachfragern oft am Urteilsvermögen und Vorstellungskraft, um unternehmerische Gestaltungspotenziale im Gesundheitswesen zu antizipieren.
Bei Expertenorganisationen handelt es sich um ein aus betriebswirtschaftlicher Sicht relativ junges Realphänomen. Sie stehen in sachlogischer Nähe zu den angelsächsischen Professional Services Firms (PSFs). Bei diesen handelt es sich um wissens- und kompetenzintensive Dienstleistungsorganisationen, deren Wertschöpfungsleistung primär auf der Rekrutierung, Veredelung und Nutzung hochgradig spezialisierten Humankapitals beruht. Im Gegensatz zu Amateuren haben Professionals in der Regel eine langjährige Ausbildungstrajektorie durchlaufen, die im Ergebnis zum Expertenstatus als Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer, Architekt oder Chefarzt führt. Krankenhäuser lassen sich als Expertenorganisationen im weiteren Sinne interpretieren. Während sie einerseits einem relativ rigiden Marktordnungsrahmen unterliegen, folgen sie andererseits – im Gegensatz zu Gemeinschaftspraxen und Medizinischen Versorgungs-Zentren (MVZ) – keiner partnerschaftlichen Corporate-Governance-Logik. Vielmehr wirken unter der Ägide einer oft nicht-medizinischen Geschäftsleitung fachlich weitgehend weisungsungebundene Chefärzte, die primär ihrem Heilversprechen verpflichtet sind. Einhergehend mit ökonomischen Imperativen leiten sich hieraus oftmals Interessenkonflikte im Spannungsfeld von „Ethik und Monetik“ ab. Sollen die limitierten Krankenhausressourcen rendite- oder versorgungsoptimal eingesetzt werden? Wie lässt sich der Interessenkonflikt zwischen Patientenauftrag und Renditeauftrag lösen? Im vorliegenden Beitrag wird der Produktivitätssteigerung vor der Rationierung und Priorisierung eine besondere Bedeutung eingeräumt, weil dadurch im günstigsten Fall keine Abstriche beim Patientennutzen gemacht werden müssen. Trotzdem erweist sich die Realisierung notwendiger Produktivitäts- und Wertsteigerungsreserven in Krankenhäusern als schwierig, wenn Experten ihren Nimbus als unabhängige Kompetenzträger gefährdet sehen. Für den Fall, dass sie zum Wertschöpfungsparameter in einer industrialisierten Servicewertkette degradiert werden, ist mit berufsständischen Widerständen zu rechnen. Ein nachhaltiges Wertschöpfungs- und Produktivitätsmanagement bedarf deshalb adjustierter Führungs- und Steuerungsprinzipien.