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Hintergrund: Im Zuge der weltweiten Flüchtlingsbewegungen ist in den letzten Jahren eine hohe Anzahl an geflüchteten Personen nach Deutschland gekommen. Laut amtlicher Statistik lebten Ende 2018 ca. 1.780.000 Schutzsuchende in Deutschland (Statistisches Bundesamt 2019). Der Anteil weiblicher Schutzsuchender beträgt ca. 37,4 Prozent. Zirka 51 Prozent der geflüchteten Frauen, die in Deutschland ankommen und Asyl beantragen, befinden sich im gebärfähigen Alter zwischen 15 und 45 Jahren (Statistisches Bundesamt 2019a; _b). Darüber, wie viele schutzsuchende Frauen schwanger eingereist sind oder zum Zeitpunkt ihres Aufenthaltes in der Erstaufnahmeeinrichtung schwanger geworden sind, liegen keine Daten vor. Ebenso fehlen bisher in Deutschland repräsentative gesundheitsbezogene Daten von Schutzsuchenden (Frank, Yesil-Jürgens & Razum et al. 2017). Insbesondere zu den gesundheitlichen Problemlagen und Bedürfnissen von schutzsuchenden Frauen im Bereich Schwangerschaft, Geburt und postpartaler Phase liegen keine Erkenntnisse vor (Bozorgmehr, Mohsenpour & Saure et al. 2016; Heslehurst, Brown & Pemu et al. 2018). Internationale Studien deuten allerdings darauf hin, dass die gesundheitsbezogene Bedarfslage schutzsuchender Frauen komplex ist (Gagnon, Zimbeck & Zeitlin et al. 2009;van den Akker & van Roosmalen 2016). Die systematische Identifizierung von Versorgungsbedarfen und eine bedarfsgerechte Versorgungsplanung sind deshalb derzeit kaum möglich (Mörath 2019). Aus rechtlicher Perspektive ist diese unbefriedigende Situation ebenfalls problematisch (Klotz 2018). Die Umsetzung des völkerrechtlich bindenden internationalen Rechts auf ein für sie [Anmerk. d. V. : die Person] erreichbares Höchstmaß an körperlicher und geistiger Gesundheit (BGBI. 1976), welches von Deutschland 1976 ratifiziert wurde, sowie des UN-Übereinkommens zur Beseitigung jeder Diskriminierung der Frau von 1979 (BGBI. 1985) und der in der EU-Richtlinie 2013/33/EU in Kapitel IV aufgeführten Bestimmungen für schutzbedürftige Personen erfordert für diese spezifische Personengruppe vielfache Bemühungen. Denn die Förderung und Verbesserung der sexuellen und reproduktiven Gesundheit bzw. Rechte von schutzsuchenden Frauen kann einen Beitrag zu ihrer gesellschaftlichen Integration nach sich ziehen (Janssens, Bosmans & Temmerman 2005). Zuzüglich zur rechtlichen Situation schutzsuchender Frauen gilt das Recht ihrer Kinder auf Gesundheit. Im Artikel 24 der UN-Kinderrechtskonvention (UN, Committee on the Rights of the Child 2013) ist dieses verankert und unterstreicht u. a. für die Vor- und Nachsorge relevante Versorgungsbereiche wie z. B. prä- und postnatale Versorgung der Mütter, Aufklärung über Gesundheit und Ernährung u. w. m. (Deutsches Institut für Menschenrechte 2017).
Background
This study describes a low-cost and time-efficient clinical sensory test (CST) battery and evaluates its concurrent validity as a screening tool to detect somatosensory dysfunction as determined using quantitative sensory testing (QST).
Method
Three patient cohorts with carpal tunnel syndrome (CTS, n = 76), non-specific neck and arm pain (NSNAP, n = 40) and lumbar radicular pain/radiculopathy (LR, n = 26) were included. The CST consisted of 13 tests, each corresponding to a QST parameter and evaluating a broad spectrum of sensory functions using thermal (coins, ice cube, hot test tube) and mechanical (cotton wool, von Frey hairs, tuning fork, toothpicks, thumb and eraser pressure) detection and pain thresholds testing both loss and gain of function. Agreement rate, statistical significance and strength of correlation (phi coefficient) between CST and QST parameters were calculated.
Results
Several CST parameters (cold, warm and mechanical detection thresholds as well as cold and pressure pain thresholds) were significantly correlated with QST, with a majority demonstrating >60% agreement rates and moderate to relatively strong correlations. However, agreement varied among cohorts. Gain of function parameters showed stronger agreement in the CTS and LR cohorts, whereas loss of function parameters had better agreement in the NSNAP cohort. Other CST parameters (16 mN von Frey tests, vibration detection, heat and mechanical pain thresholds, wind-up ratio) did not significantly correlate with QST.
Conclusion
Some of the tests in the CST could help detect somatosensory dysfunction as determined with QST. Parts of the CST could therefore be used as a low-cost screening tool in a clinical setting.
Significance
Quantitative sensory testing, albeit considered the gold standard to evaluate somatosensory dysfunction, requires expensive equipment, specialized examiner training and substantial time commitment which challenges its use in a clinical setting. Our study describes a CST as a low-cost and time-efficient alternative. Some of the CST tools (cold, warm, mechanical detection thresholds; pressure pain thresholds) significantly correlated with the respective QST parameters, suggesting that they may be useful in a clinical setting to detect sensory dysfunction.
Das Gesundheitswesen steht vor zahlreichen Veränderungen. Dazu zählen auch sich wandelnde Kompetenzprofile. Auf Seiten der Hochschulen stellt sich neben den fachlichen Aspekten zukünftiger Kompetenzprofile verstärkt die Frage nach einer höheren systemischen Durchlässigkeit und damit auch nach einer optimalen Vernetzung hochschulischer und außerhochschulisch erworbener Kompetenzen. Insbesondere in den Gesundheitsfachberufen nehmen non-formal und informell erworbene Kompetenzen einen hohen Stellenwert ein. Somit stellt sich die Herausforderung, wie die Ausgestaltung eines hochschulischen Zertifikatsprogrammes erfolgen kann, das zum einen eine Qualifizierung auf akademischem Niveau bietet und gleichzeitig die bestehenden non-formal bzw. informell im Berufsfeld erworbenen Kompetenzen der Lernenden erfassen, bewerten und entsprechend zertifizieren kann. Zielstellung ist es letztendlich, die Gesamtkompetenz einer Person in einem klar umgrenzten thematischen Umfeld zu erfassen, wertzuschätzen“ bzw. zu bewerten und gezielt weiter zu entwickeln, wobei außerhochschulische Kompetenzen eine wichtige Rolle spielen. Die in diesem Rahmen zertifizierten Kompetenzen stehen in einem möglichen Folgeprozess für eine entsprechende Anrechnung zur Verfügung. Vorgestellt wird ein erster Prototyp, der sich insbesondere als eine Erweiterung bestehender Denkmodelle im Bereich der Anrechnung versteht.
Dienstleistungslogistik
(2004)
Hintergrund
Die Anämie hat eine hohe Prävalenz bei Patienten vor Hüftgelenkrevisionsoperation und ist mit einer erhöhten Komplikationsrate assoziiert. Die vorliegende Arbeit untersucht erstmals den Zusammenhang von Kosten, realen DRG-Erlösen und Falldeckung der präoperativen Anämie bei elektiven Hüftgelenkrevisionsoperationen.
Methoden
Für alle Patienten, die sich von 2010 bis 2017 an 2 Campi der Charité – Universitätsmedizin Berlin einer Hüftgelenkrevisionsoperation unterzogen, wurden Daten zu Patienten sowie Transfusionen, Kosten und Erlösen gesammelt. Subgruppen- und lineare Regressionsanalysen untersuchten die Falldeckung anämischer und nichtanämischer Patienten.
Ergebnisse
Von 1187 eingeschlossenen Patienten waren 354 (29,8 %) präoperativ anämisch. Insgesamt wurden 565 (47,6 %) Patienten, mit einem deutlichen Überwiegen anämischer Patienten (72,6 % vs. 37,0 %, p < 0,001), transfundiert. Kosten (12.318 € [9027;20.044 €] vs. 8948 € [7501;11.339 €], p < 0,001) und Erlöse (11.788 € [8992;16.298 €] vs. 9611 € [8332;10.719 €], p < 0,001) waren für anämische Patienten höher, die Fallkostendeckung defizitär (−1170 € [−4467;1238 €] vs. 591 € [−1441;2103 €] €, p < 0,001). Bei anämischen Patienten nahm die Falldeckung mit zunehmender Transfusionsrate ab (p ≤ 0,001). Komorbiditäten hatten keinen signifikanten ökonomischen Einfluss.
Schlussfolgerung
Die präoperative Anämie und perioperative Transfusionen bei Hüftgelenkrevisionsoperationen sind mit erhöhten Behandlungskosten und einer finanziellen Unterdeckung für Kostenträger im Gesundheitswesen verbunden. Konzepte zur Behandlung der präoperativen Anämie (z. B. Patient Blood Management) könnten mittelfristig Behandlungskosten senken.
Hintergrund
Die Anämie hat eine hohe Prävalenz bei Patienten vor Hüftgelenkrevisionsoperation und ist mit einer erhöhten Komplikationsrate assoziiert. Die vorliegende Arbeit untersucht erstmals den Zusammenhang von Kosten, realen DRG-Erlösen und Falldeckung der präoperativen Anämie bei elektiven Hüftgelenkrevisionsoperationen.
Methoden
Für alle Patienten, die sich von 2010 bis 2017 an 2 Campi der Charité – Universitätsmedizin Berlin einer Hüftgelenkrevisionsoperation unterzogen, wurden Daten zu Patienten sowie Transfusionen, Kosten und Erlösen gesammelt. Subgruppen- und lineare Regressionsanalysen untersuchten die Falldeckung anämischer und nichtanämischer Patienten.
Ergebnisse
Von 1187 eingeschlossenen Patienten waren 354 (29,8 %) präoperativ anämisch. Insgesamt wurden 565 (47,6 %) Patienten, mit einem deutlichen Überwiegen anämischer Patienten (72,6 % vs. 37,0 %, p < 0,001), transfundiert. Kosten (12.318 € [9027;20.044 €] vs. 8948 € [7501;11.339 €], p < 0,001) und Erlöse (11.788 € [8992;16.298 €] vs. 9611 € [8332;10.719 €], p < 0,001) waren für anämische Patienten höher, die Fallkostendeckung defizitär (−1170 € [−4467;1238 €] vs. 591 € [−1441;2103 €] €, p < 0,001). Bei anämischen Patienten nahm die Falldeckung mit zunehmender Transfusionsrate ab (p ≤ 0,001). Komorbiditäten hatten keinen signifikanten ökonomischen Einfluss.
Schlussfolgerung
Die präoperative Anämie und perioperative Transfusionen bei Hüftgelenkrevisionsoperationen sind mit erhöhten Behandlungskosten und einer finanziellen Unterdeckung für Kostenträger im Gesundheitswesen verbunden. Konzepte zur Behandlung der präoperativen Anämie (z. B. Patient Blood Management) könnten mittelfristig Behandlungskosten senken.
Hintergrund
Schmerz hat einen entscheidenden Einfluss auf die humane Lebensqualität. Allein eine Wissensvergrößerung über neurobiologische Vorgänge kann das subjektive Schmerzempfinden sowie psychometrische Variablen positiv beeinflussen. Es gibt verschiedene Formen der präoperativen Patientenedukation, welche u. a. zum Ziel haben, den postoperativen Schmerz zu erklären. Laut der aktuellen Literatur liegt einer präoperativen biomedizinischen Edukation eine geringe Evidenz zugrunde. Sie kann das präoperative Angst- und Stresslevel der Patienten steigern, was sich negativ auf das postoperative Outcome auswirkt. Im Gegensatz zur biomedizinischen Edukation betrachtet das neurobiologische Verständnis den postoperativen Schmerz unter den Gesichtspunkten der Plastizität des Nervensystems und bezieht Sensibilisierungsprozesse im zentralen und peripheren Nervensystem mit ein.
Ziel
Systematische Untersuchung von Kurz- und Langzeiteffekten einer neurobiologischen (Schmerz‑)Edukation bei Patienten vor einer Wirbelsäulenoperation
Material und Methoden
Bei der Literaturrecherche wurde nach dem PI(C)O(Population Intervention Comparison Outcome)‑Schema in den medizinischen Datenbanken gesucht. 83 Artikel kamen in die engere Auswahl. Entsprechend den Ein- und Ausschlusskriterien konnten letztendlich neun Artikel eingeschlossen werden.
Ergebnisse
Durch eine präoperative neurobiologische (Schmerz‑)Edukation können postoperative Katastrophisierungstendenzen sowie die postoperative Kinesiophobie positiv beeinflusst werden. Keinen Einfluss hat eine präoperative neurobiologische Edukation auf postoperativen Schmerz und Funktion. Inkonsistenz besteht bislang in der Herangehensweise der PNE (Pain Neuroscience Education).
Schlussfolgerung
Eine präoperative Reduktion von Angst und schmerzaufrechterhaltenden Faktoren v. a. auf psychologischer und sozialer Ebene hat einen positiven Effekt auf die postoperative subjektive Schmerzbewertung, was sich in einer Reduktion von Angst, Katastrophisierungstendenzen und einer geringeren Inanspruchnahme von postoperativen Leistungen im Gesundheitswesen widerspiegelt.
Gegenseitige Verständigung ist die Grundlage strategischer Risikokommunikation. Ein gemeinsames Verständnis der Interessen- und Wahrnehmungskonflikte zwischen den an der Kommunikation beteiligten Akteuren steht im Zusammenhang mit effektiver und effizienter Kommunikation sowie vertrauensvollen Beziehungen. Bisherige Forschung vernachlässigt jedoch oft die gegenseitige Wahrnehmung. Einseitige Untersuchungen schlagen statische Risikokommunikationsziele und –mittel vor basierend auf politischen und wirtschaftlichen Zielen sowie psychologischen und soziokulturellen Eigenschaften von Zielgruppen (vgl. Boholm, 2009). Im Kern herrscht oft ein Sender-Empfänger-Modell von Risikokommunikation vor, das die Dynamik und die Wechselwirkungen sozialer Interaktionen nicht abdeckt. Solche Forschung wird der Kontextualität, Akteursvielfalt und den daraus folgenden Konflikten bei der Risikokommunikation nicht gerecht. An dieser Stelle setzt das in diesem Beitrag vorgestellte Forschungsprojekt Net Future Niedersachsen an der Hochschule Osnabrück an. Mit Hilfe des Symbolischen Interaktionismus (vgl. Mead, 1934) und des Koorientierungsmodells (vgl. Broom, 1977) werden Interessen- und Wahrnehmungskonflikte sowie ihre Wahrnehmung bei beteiligten Akteuren untersucht. Zusammenhänge zwischen gegenseitiger Wahrnehmung und einem effektiven/effizienten Handeln, einer vertrauensvollen Beziehung sowie einem gesellschaftspolitischen Diskurs werden erforscht. Praktiker erhalten Hinweise, wie sie ihre Selbst- und Fremdbilder anpassen können, um ihre Kommunikation und Beziehungen zu verbessern. Die Risikokommunikation wird anhand des Übertragungsnetzausbaus in Deutschland untersucht. Es werden Leitfadengespräche mit zentralen Akteuren wie Vertretern der Vorhabenträger, der Planungsbehörden sowie aus der Kommunalpolitik geführt. Erste Ergebnisse verdeutlichen die Bedeutung gegenseitiger Verständigung bei der Risikokommunikation.
In seinem Urteil vom 19.9.2012 – IV R 45/09 hatte der BFH über die Bilanzierung von Gutscheinen, die einen Anspruch auf eine Preisermäßigung im folgenden Jahr beinhalten, zu entscheiden. Nach der Entscheidung des BFH vom 19.9.2012 – IV R 45/09 sind für Gutscheine, die einen Anspruch auf eine Preisermäßigung im folgenden Jahr beinhalten, im Jahr der Ausgabe keine Rückstellungen zu passivieren. Ebenfalls darf keine Verbindlichkeit bilanziert werden. Auch die Bilanzierung eines passiven Rechnungsabgrenzungspostens ist nicht möglich.
Während Deutschland seine Regelungen zur Erbschaft und Schenkungsteuer zum Jahresbeginn reformiert hat, sind in Österreich die Erbschaft- und Schenkungsteuer mit Wirkung zum 1.8.2008 entfallen. Stattdessen gilt dort seitdem eine Anzeigepflicht für Schenkungen. Nach dieser müssen unter anderem Schenkungen von Kapitalvermögen, Bargeld oder Anteilen an Kapitalgesellschaften bei der Finanzverwaltung gemeldet werden, sofern sie bestimmte Grenzen überschreiten. Die Vorschriften des neuen Schenkungsmeldegesetzes 2008 dienen dazu,dass Verschiebungen von Vermögen nachvollziehbar bleiben. Sie gelten, sofern der Erwerber oder der Zuwender zum Zuwendungszeitpunkt einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich hat; ein Zweitwohnsitz in der Alpenrepublik ist bereits ausreichend. Durch den vorliegenden Beitrag, in dem die Neuregelungen vorgestellt und eingehend diskutiert werden, soll die in Deutschland nicht umfangreiche Literatur zu dieser Thematik ergänzt werden.
Im Unterschied zu Kapitalgesellschaften existieren für Personengesellschaften international unterschiedliche Besteuerungskonzepte, die sie entweder als transparentes oder als intransparentes Unternehmen qualifizieren. Die daraus oftmals entstehende ungleiche Besteuerung von Personen- und Kapitalgesellschaften ist wegen der nicht rechtsformneutralen Ausgestaltung der Unternehmensbesteuerung kritisch zu beurteilen. Der folgende Beitrag stellt zunächst die europaweite Vielfalt bei der Besteuerung von Personengesellschaften dar und untersucht anschließend die bestehenden Besteuerungsmodelle im Hinblick auf das betriebswirtschaftliche Kriterium der Rechtsformneutralität. In diesem Zusammenhang ist insbesondere zu untersuchen, ob die in einigen EU-Mitgliedstaaten bestehenden Misch- und Optionsmodelle Ansatzpunkte zur Erfüllung des Kriteriums bieten.
In seinem jüngst veröffentlichtem Urteil vom 17.10.2013 – III R 27/12 hat der BFH entschieden, dass bei einer Photovoltaikanlage, die auf dem Dach eines sonst privat genutzten Gebäudes installiert ist, die anteiligen Gebäudekosten nicht als Betriebsausgaben im Rahmen der Ermittlung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb steuerlich beachtlich sind. Nachfolgend werden das Urteil und seine Praxisfolgen erläutert, die für betroffene Steuerpflichtige auf den ersten Blick nachteilig wirken.
Mit dem Urteil vom 12.08.2004 hat der BFH in einem Altfall entschieden, dass die Unterlassung der nach Einkommensteuerrecht vorgeschriebenen gesonderten Aufzeichnungen von Bewirtungsaufwendungen umsatzsteuerlich keine Besteuerung als Eigenverbrauch rechtfertigt. Zugleich bleibt der Vorsteuerabzug in dieser Situation grundsätzlich erhalten. Der BFH bezieht sich in der Urteilsbegründung insbesondere auf das nach Art. 17 der 6. EG-Richtlinie bestehende Recht aus vollständigen Vorsteuerabzug.