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Motorradfahrer/innen sind mechanischen Schwingungen ausgesetzt, die über Lenker, Fußrasten und Sitzbank übertragen werden. Mehr als drei Viertel der Motorradfahrer/innen berichtet in einer Umfrage über körperliche Symptome, die auf mechanische Schwingungen zurückgeführt werden können, aber über zwei Drittel der Fahrer/innen empfindet die Motorradvibrationen als nicht oder nur wenig störend. Messungen an verschiedensten in Deutschland und Europa üblichen Motorrädern zeigen im Hand-Arm- und Ganzkörperbereich Schwingungswerte, die zum Teil deutlich oberhalb des auf 8 h bezogenen Grenzwerts der Richtlinie 2002/44EG liegen. Vergleichsmessungen an einem Pkw führen bei gleichen Bedingungen zu erheblich geringeren Schwingungswerten. Motorräder im Dienstgebrauch bei Polizei und Johanniter Unfallhilfe können zu Tagesexpositionswerten oberhalb der Auslösewerte führen.
Für eine sichere, nachhaltige und wirtschaftliche Energieversorgung der Zukunft sowie das Erreichen der Pariser Klimaziele, ist eine Umstellung des Energiesystems in Deutschland auf 100 % erneuerbare Energien erforderlich. Dies ist bis zum Jahr 2050 realisierbar. Insbesondere Unternehmen der Energiebranche, wie der Windkraftanlagenhersteller GE Wind Energy GmbH, sollen sich mit den zukünftigen Änderungen des Energiesystems auseinandersetzen. Vor diesem Hintergrund beschäftigt sich die Bachelorarbeit mit Deutschlands Energiesystem der Zukunft aus 100 % erneuerbaren Energien und der damit verbundenen Rolle der Onshore-Windenergie. Dazu erfolgt eine Ermittlung von Deutschlands zukünftigem Energieverbrauch und der Voraussetzungen für die Energieversorgung im Jahr 2050 mit Hilfe des Simulations-Tools 100prosim. Der zukünftige Beitrag der Onshore-Wind-energie wird unter Berücksichtigung der technischen Entwicklung dieser Energiequelle untersucht sowie mit klimapolitischen und gesellschaftlichen Ansichten verglichen. Als Ergebnisse der Bachelorarbeit kann Deutschlands Energieverbrauch im Jahr 2050, in Folge von umfassenden Gebäudesanierungen sowie der Verlagerung, Vermeidung und Verbesserung des Verkehrs, Substitution von Brennstoffen und weiteren Effizienzsteigerungen, um 41,84 % reduziert werden gegenüber 2016. Für die Deckung des Energiebedarfs müssen Energiespeicher, intelligente Stromnetze sowie alle erneuerbaren Energiequellen ausgebaut und technisch verbessert werden. Zukünftig sind Onshore-WKA mit durchschnittlich 5,5 MW Nenn-leistung, 2870 Volllaststunden und 7,94 ha/MW Flächenbedarf zu erwarten. Folglich wird Onshore-Windenergie die Hauptrolle in der zukünftigen Energieversor-gung übernehmen. Durch einen Ausbau von Onshore-WKA, der die klimapolitischen Ziele deutlich übersteigt, auf 4,15 % (187.028 MW) bis 5,3 % (238.629 MW) der Landesfläche, wird die Energiewende zu einem Energiesystem mit 100 % erneuerbaren Energien bis 2050 ermöglicht.
Das Forschungsprojekt „Dorfgemeinschaft 2.0“ hat zum Ziel, dem Bedürfnis der Bürger_innen nachzukommen, auch im Alter zu Hause wohnen bleiben zu können. Die Gesundheitsversorgung im ländlichen Raum steht im Mittelpunkt. Hierfür werden regional angepasste Lösungsstrategien anhand des Design Science Ansatzes entworfen und individuelle Wünsche und Bedarfe multiperspektivisch in den Blick genommen. Vier der so entstandenen Versorgungskonzepte werden als nutzerorientierte alltags und gesundheitsbezogene Ansätze vorgestellt. Zudem werden die angedachten Kommunikationsstrukturen und das Zusammenwirken der Konzepte als Versorgungsnetz auf dem virtuellen Dorfmarktplatz beschrieben.
Mit immer größerer Dringlichkeit beim globalen Klimaschutz gewinnt auch die CO2-Bilanzierung von Unternehmen und Organisationen an Bedeutung. Drei Handlungsempfehlungen gewährleisten, dass aus einer einfachen CO2-Bilanzierung eine systematische CO2-Beratung wird, die im Unternehmen einen effektiven Beitrag zum Klimaschutz leistet.
Für die Erreichung der Pariser Klimaziele ist die Umstellung des Energiesystems Deutschlands auf 100 % erneuerbare Energien notwendig. Darüber hinaus muss der Energieverbrauch durch Effizienzsteigerungen sinken. Da Ballungsräume zu wenig Flächen für eine eigene erneuerbare Energieerzeugung besitzen, müssen diese durch ländliche Gebiete mit großem Potenzial für erneuerbare Energieerzeugung wie dem Emsland mit versorgt werden.
Vor diesem Hintergrund setzt sich diese Masterarbeit mit dem zukünftigen, vollständig erneuerbaren Energiesystem des Emslandes auseinander. Da zukünftige Entwicklungen nicht genau vorhergesagt werden können und es verschiedene Prognosen für Effizienzsteigerungen und andere relevante Technologieentwicklungen gibt, bestehen verschiedene Möglichkeiten, wie das Energiesystem der Zukunft aussehen kann. Diese Möglichkeiten werden als Ergebnis dieser Arbeit dargestellt.
Demnach kann der Energieverbrauch des Emslandes und der mitversorgten Region mindestens um 17,1 % und maximal um 37,7 % bis 2040 gegenüber 2016 reduziert werden. Dieses kann durch umfassende Effizienzsteigerungen und Gebäudesanierungen, durch die Elektrifizierung des Verkehrs, durch die Substitution von fossilen Brennstoffen und durch die Implementierung von Möglichkeiten zur Sektorkopplung erreicht werden. Zur Deckung des Verbrauchs müssen die Onshore-Windkraft und Photovoltaik von 871 MW gesamter installierter Leistung in 2016 mindestens auf 7.456 MW und maximal auf 16.721 MW bis 2040 ausgebaut werden. Neben dem Ausbau anderer erneuerbarer Energiequellen müssen zusätzlich Speichermöglichkeiten auf eine Kapazität zwischen 3.118 GWh und 9.267 GWh sowie das Stromnetz ausgebaut werden.
Den größten Einfluss auf den Energieverbrauch haben die Pro-Kopf-Wohnfläche, die Prozesseffizienz in der Industrie und dem Gewerbe, der Materialverbrauch pro Person und die Entwicklung der gesamten Verkehrsleistung. Zur Optimierung dieser Aspekte müssen hierzu dementsprechend wirksame Anreize und Maßnahmen von der Politik und ein gesellschaftliches Bewusstsein in der Bevölkerung geschaffen werden.
Der Kunde als Dienstleister: Akzeptanz und Gebrauchstauglichkeit von Smart Glasses im Self-Service
(2017)
Augmented Reality ermöglicht das Einblenden von visuellen Informationen oder Objekten in das Sichtfeld des Nutzers. Im betrieblichen Kontext haben sich hierfür Datenbrillen, sogenannte Smart Glasses, durchgesetzt. Durch das Tragen der Datenbrille am Kopf hat der Anwender beide Hände frei, so dass ablaufrelevante Informationen ohne Unterbrechung der Arbeitsprozesse direkt abgerufen werden können.
Dieses Buch gibt einen Überblick über die Konzeption und Entwicklung von Smart-Glasses-basierten Anwendungen für die Logistik. Diese haben das Ziel, verschiedenste Anwendungsfälle entlang der logistischen Wertschöpfungskette, vom Wareneingang bis hin zum Warenausgang, zu unterstützen. Anschaulich wird gezeigt, dass der Einsatz von Smart Glasses neue Arbeitsprozesse, eine durchgehende Prozess- und Datenaufbereitung sowie die Hebung von bisher nicht ausgeschöpften Dienstleistungspotenzialen ermöglicht.
Bei langfristigen radikalen technologischen Veränderungen werden neue und etablierte Geschäftsmodelle oftmalig parallel ausgeübt. Proff und andere definieren Geschäftsmodelle als Kombination von fünf Wahlentscheidungen, die wiederum fünf Geschäftsmodellkomponenten abbilden. Die Entscheidung über die Ressourcenallokation ist eine dieser Entscheidungen. Bei langfristigen radikalen technologischen Veränderungen spielt diese Ressourcenallokation eine besondere Bedeutung, da etablierte und neue Geschäftsmodelle häufig um begrenzte liquide Mittel konkurrieren. Mit Blick auf organisationale Trägheit sowie den teilweise emergenten Charakter von Strategien sind bewusste, strategisch geprägte Geschäftsmodellentscheidungen gerade zu Beginn radikaler technologischer Veränderungen in der Unternehmenspraxis wahrscheinlich weniger bedeutend. Demgegenüber ist zu vermuten, dass die Prozesse der Unternehmen zur Auswahl von Innovationsprojekten die Entscheidungen zur Ressourcenallokation bei neuen und etablierten Geschäftsmodellen oftmals implizit bedingen. Die Entscheidungsgrundlage der Wahl von Innovationsprojekten bilden häufig Kapitalwertvergleiche. Solche einfachen Kapitalwertmethoden haben allerdings „the potential to severely undervalue a development project’s contribution to the firm”. Der Beitrag diskutiert daher verschiedene Alternativen zu einfachen Kapitalwertmethoden bezüglich ihrer Eignung zur Unterstützung der Ressourcenallokation bei radikalen technologischen Veränderungen.
Ziel des Beitrags ist die Identifikation von Problemen, Meta-Anforderungen und Designprinzipien für den Einsatz von Mixed und Virtual Reality Brillen zur Unterstützung nicht-ärztlichen Fachpersonals bei zahnmedizinischen Hausbesuchen. Im Rahmen von zwei Gruppendiskussionen und einem Experteninterview wurden zunächst mögliche Einsatzszenarien identifiziert. Anschließend wurde eine systematische Literaturrecherche in den Datenbanken CINAHL, Business Source Premier und MEDLINE durchgeführt. In der gefundenen Literatur konnten 14 Probleme bei der Anwendung von Mixed und Virtual Reality Brillen identifiziert werden. Darauf basierend wurden 14 Meta-Anforderungen abgeleitet und in fünf Designprinzipien zusammengefasst. Abschließend wurden die Ergebnisse mit den Spezifikationen der Microsoft HoloLens 2 abgeglichen, um eine Eignung für die Unterstützung der geplanten Hausbesuche festzustellen. Zudem wurde ein Umsetzungskonzept skizziert. Die Ergebnisse dienen als wichtige Empfehlungen für die praxisnahe Umsetzung zukünftiger Konzepte bezüglich der Anwendung von Mixed und Virtual Reality Brillen im (zahn-)medizinischen Kontext. Die Literaturrecherche zeigt eine Forschungslücke im Bereich zahnmedizinischer Hausbesuche auf. Die Ergebnisse dieses Beitrags schaffen daher eine solide Basis für die zukünftige Forschung.
Der Einsatz von Augmented-Reality-Headsets eröffnet vielfältige Anwendungsmöglichkeiten und könnte auch in der Wundversorgung zur Anwendung kommen. Das Zusammenspiel mit der Nutzungsumgebung sowie die erweiterten Möglichkeiten der Interaktion erhöhen die Komplexität der Parameter, die bei der Gestaltung geeigneter Applikationen beachtet werden müssen. Daher verfolgt dieser Beitrag zwei Ziele. Als erstes werden Gestaltungsempfehlungen für Augmented-Reality-Applikationen für Headsets formuliert. Als zweites werden die zuvor formulierten Gestaltungsempfehlungen anhand eines Konzepts für eine Nutzeroberfläche zur Dokumentation chronischer Wunden demonstriert. Es wurde eine systematische Literaturrecherche durchgeführt. Von den 629 gefundenen Publikationen konnten 15 als relevant identifiziert werden. Die Inhalte der Publikationen wurden mithilfe einer qualitativen Inhaltsanalyse nach Mayring (2015) analysiert. Insgesamt konnten zehn Gestaltungsempfehlungen für Augmented-Reality-Applikationen generiert und anhand des Anwendungsfalls, der Dokumentation chronischer Wunden, demonstriert werden. Die präsentierten Gestaltungsempfehlungen können als Basis für die Entwicklung von Augmented-Reality-Applikationen insbesondere mit dem Fokus auf Headsets genutzt werden.
Adoptionsfaktoren : empirische Analyse am Beispiel eines innovativen Telekommunikationsdienstes
(2000)
Adoption und Diffusion
(2001)
Fallstudien zur Vorabausschüttung eines KMU - Bilanzielle, rechtliche und steuerliche Besonderheiten
(2012)
Ab dem Jahr 2017 müssen bestimmte große Unternehmen eine nichtfinanzielle
Erklärung veröffentlichen, die berichtspflichtige Aspekte zu Umwelt-, Arbeitnehmer-, und
Sozialbelange sowie Aspekte zur Achtung der Menschenrechte und der Bekämpfung von Korruption
und Bestechung beinhaltet. Dies erweitert die Berichtsanforderungen vor allem mit dem Ziel, die
Informationsbedürfnisse der Interessengruppen zu erfüllen und die Wirtschaft auf eine nachhaltige
Orientierung zu lenken. Ziel dieses Aufsatzes ist es, ausgewählte Osnabrücker Unternehmen
hinsichtlich der Veröffentlichung von MD&As hinsichtlich einer nichtfinanziellen Erklärung zu untersuchen.
Den Schwerpunkt stellt die Analyse der Lageberichte der Unternehmen im Berichtsjahr
2015 dar, um die Frage zu beantworten, ob die Unternehmen bereits in den Jahresabschlüssen
nichtfinanzielle Aspekte veröffentlichen. Dies soll einen Beitrag zur Zukunftssicherung leisten und
als Grundlage für Forschungsarbeiten nach Erstanwendung der neuen Regelungen dienen. Es wird
festgestellt, dass einige der Aspekte bereits in der Berichterstattung angesprochen werden, während
andere Aspekte nicht angegeben sind. Zudem wurde herausgefunden, dass alle analysierten Unternehmen
zumindest spezifische nichtfinanzieller Aspekte angeben. Eine eingehendere Analyse listet
diese Aspekte der einzelnen Unternehmen gesondert auf.
Die Einführung von Smart Glasses eröffnet neue Chancen für die Gestaltung zukünftiger Arbeitsprozesse. Bisher sind diese Technologien wenig erforscht und werden nur experimentell hinsichtlich einzelner Aspekte untersucht. Zur Priorisierung zukünftiger Forschungsthemen und Identifikation relevanter Problemstellungen für den Bereich der Wirtschaftsinformatik wurden daher explorative Fallstudien mit zwei Logistikdienstleistern durchgeführt. Zur Ermittlung relevanter Einsatzszenarien wurde eine Triangulation aus Experteninterviews, Beobachtungen und Fokusgruppen gewählt und durch eine systematische Literaturrecherche ergänzt. Die 36 resultierenden Anwendungsfälle wurden mithilfe einer Umfrage priorisiert und auf Basis ihrer qualitativen Aussagen bzgl. der Herausforderungen analysiert. Die Ergebnisse des Beitrags sind (1) Einsatzszenarien für Smart Glasses in der Logistik sowie (2) daraus abgeleitete Forschungsthemen für die Wirtschaftsinformatik. Somit leistet diese Studie einen Beitrag zur Forschung im Bereich des ganzheitlichen Designs von Dienstleistungssystemen und zukünftiger Aufgaben digitaler Arbeit.
SeniorenCampus 1
(2018)
In diesem Weißbuch stellen wir Methoden und Maßnahmen vor, die Unternehmen dabei unterstützen, ihre Energieversorgung auf erneuerbare Energien umzustellen, sich von den Preisschwankungen an den fossilen Weltmärkten unabhängiger zu machen und Entscheidungen für eine Klimastrategie für die nächsten Jahrzehnte zu treffen. Es werden drei mögliche Energiewelten der Zukunft skizziert. Informationen zum Thema Eigenstromerzeugung und zu Effizienzmaßnahmen werden anschaulich dargestellt sowie Links zu Fördermöglichkeiten genannt. Wir zeigen drei verschiedene Szenarien für die Energieversorgung von Unternehmen in der Zukunft auf. Sie geben Unternehmen eine Entscheidungshilfe für die eigene Klimastrategie. Die drei Szenarien haben Unterschiede, aber auch Gemeinsamkeiten.
Die EU hat im „Green Deal“ Maßnahmen festgelegt, damit Europa im Jahr 2050 klimaneutral ist. Deutschland hat seine Klimaziele zuletzt noch einmal verschärft und sich als Ziel die Klimaneutralität bis 2045 gesetzt. Um diese Ziele zu erreichen, stehen Industrie und Gewerbe vor der Herausforderung, ihre Energieversorgung auf erneuerbare Energien umzustellen und in Zukunft fossile Brenn- und Kraftstoffe zu ersetzen. Dies gilt für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ebenso wie für die Großindustrie. Es stellt sich also die Frage, wie Unternehmen sich mit Strom, Wärme, Dampf, Kälte und weiteren Energieformen versorgen. Welches ist dabei aus heutiger Sicht die günstigste Technologie? Zentrale Rollen hierbei spielen Energieeffizienzmaßnahmen und die Substitution fossiler durch regenerative Energieträger. Lösungen müssen sowohl technisch als auch ökonomisch realisiert werden können. Im Vorteil ist, wer heute schon eine unternehmensinterne Klimaschutzstrategie verfolgt und die ersten Schritte in Richtung Klimaneutralität unternimmt.
Im Rahmen dieser Untersuchung sollen folgende Fragen beantwortet werden:
- Was sind die entscheidenden Aspekte in der zukünftigen Entwicklung der Energieversorgung und des -verbrauchs im Landkreis Emsland?
- Welche Annahmen können für den Energieverbrauch im Zieljahr 2040 getroffen werden?
- Wie kann ein angemessener Beitrag des Landkreises Emslands zur klimaneutralen Energieversorgung Deutschlands quantifiziert werden?
- Welche Energieszenarien sind für den Landkreis Emsland im Jahr 2040 denkbar?
- Welche Empfehlungen lassen sich aus diesen Szenarien für Unternehmen, Politik und Verwaltung ableiten?
Grundlagen
(2022)
„Mathe – kann ich“ – ein Satz, den die Mehrheit der Studierenden zu Beginn eines ingenieurwissenschaftlichen Studiengangs sicher nicht mit sich in Verbindung bringt. Die Buchreihe „Mathe – kann ich“ zielt darauf ab, dies schnell und einfach zu ändern.
Der erste Band der Reihe befasst sich mit Grundlagenstoff. Er umfasst 14 Kapitel, von Arithmetik, Algebra, Polynome, Funktionen, Folgen über Ableitung und Integrationsrechnung bis hin zu Beweisen und Mengen. Jedes Kapitel führt in das Thema kurz ein, die verwendeten Begriffe werden definiert. Viele einfache Abbildungen tragen zur Veranschaulichung bei.
Ausformulierte Lernziele, die jeweils mit „Ich kann …“ beginnen, helfen, sich die benötigte Mathematik zu erschließen. Sie folgen dem aktuell gültigem Curriculum der Europäischen Gesellschaft für die Ingenieur-Ausbildung (SEFI).
Jedes Kapitel bietet zusätzlich eine Vielzahl an Aufgaben und schließlich ausführlichen Lösungen. Zu jeder Aufgabe gibt es eine Zeitangabe, die den Studierenden bei der Auswahl zum Anfang hilft. Die Aufgaben selbst sind unterschiedlich, teils auf Anwendung bezogen, teils zum Rechnen, teils zur Klärung der Begrifflichkeiten.
Das Arbeiten mit Kann-Listen macht den eigenen Lernerfolg für Studierende sichtbar: einfach Abhaken! Darüber hinaus verbindet es das zu Lernende mit der Meta-Ebene des Stoffs, was für nachhaltiges Erinnern entscheidend ist. Der innovative didaktische Ansatz hat sich in der Praxis bewährt.
Zusatzmaterialien zum Buch, wie computerunterstützte Lösungen zu den Aufgaben oder einige der Visualisierungen, werden auf plus.hanser-fachbuch.de bereitgestellt.
Geometrie und Funktionen
(2024)
Im Band 2 werden die Themen aus dem "Core Curriculum" der Europäischen Gesellschaft für Ingenieurausbildung (SEFI) fortgesetzt, in dem die wesentlichen Inhalte und Ziele der Mathematikausbildung für Ingenieure berücksichtigt werden:
- Differentialrechnung,
- Integralrechnung,
- Differentialgleichungen,
- Geometrie und Trigonometrie,
- Diskrete Mathematik,
- Vektoren,
- Wahrscheinlichkeitsrechnung und Statistik.
Jedes Kapitel führt in das Thema kurz ein, die verwendeten Begriffe werden definiert. Viele einfache Abbildungen tragen zur Veranschaulichung bei. Ausformulierte Lernziele, die jeweils mit "Ich kann ..." beginnen, helfen, sich die benötigte Mathematik zu erschließen. Das Arbeiten mit Kann-Listen macht den eigenen Lernerfolg für Studierende sichtbar: einfach Abhaken! Darüber hinaus verbindet es das zu Lernende mit der Meta-Ebene des Stoffs, was für nachhaltiges Erinnern entscheidend ist. Der innovative didaktische Ansatz hat sich in der Praxis bewährt.
Jedes Kapitel bietet zusätzlich eine Vielzahl an Aufgaben und schließlich ausführlichen Lösungen. Zu jeder Aufgabe gibt es eine Zeitangabe, die den Studierenden bei der Auswahl zum Anfang hilft. Die Aufgaben selbst sind unterschiedlich, teils auf Anwendung bezogen, teils zum Rechnen, teils zur Klärung der Begrifflichkeiten.
Die UN-Mitgliedsstaaten beschlossen im Jahr 2015 mit der Agenda 2030 insgesamt 17 Ziele für eine nachhaltige Entwicklung. Dem Verkehr sowie der Verkehrsinfrastruktur wird hierbei eine besondere Bedeutung beigemessen. Anhand ökologischer und sozioökonomischer Indikatoren wird die Verkehrsinfrastruktur in Bezug auf die nachhaltige Entwicklung von drei ausgewählten Region in Deutschland analysiert. Unter Beachtung der Ergebnisse sind Maßnahmen dargelegt, mit denen die Verkehrsinfrastruktur einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung einer Region leisten kann.
Sustainability Research 2021
(2022)
Die Nachhaltigkeit ist ein aktueller Aspekt in derpolitischen und wissenschaftlichen Diskussion. In diesemBand werden ausgewählte Themen der Nachhaltigkeitsforschungvorgestellt, um sie einem breiten Publikum bekannt zu machenund damit aus dem "Elfenbeinturm der Wissenschaft" zu"befreien". Die Themen stammen bewusst ausunterschiedlichen Bereichen der Nachhaltigkeitsforschung, umeinen Überblick über das weite Feld derForschungsaktivitäten zu geben. Ausgangspunkt sind dieNachhaltigkeitsindikatoren der bundesdeutschenNachhaltigkeitsstrategie. Nach der EU Taxonomie und demökologischen Fußabdruck werden schließlichbetriebswirtschaftliche Aspekte der Nachhaltigkeitsforschungbehandelt.
Sustainability Research 2020
(2021)
Die Vereinten Nationen propagieren seit der Veröffentlichung des Brundtland-Berichts im Jahr 1987 die Verwirklichung eines weltweiten nachhaltigen Entwicklungsprozesses. Zur Durchsetzung der drei Komponenten der Nachhaltigkeit, der sozialen, der ökologischen und der ökonomischen Nachhaltigkeit, hat sich eine intensive Forschungsaktivität entwickelt. Eine kleine Auswahl der Forschungserkenntnisse, die im Einflussbereich der Herausgeber der Schriftenreihe "Lingener Studien zu Management und Technik" im Jahr 2020 entstand, wird im vorliegenden Sammelband präsentiert. Die Forschungsergebnisse, deren Diskussion oft nur im Kreise der Wissenschaft erfolgt, wird somit der interessierten Öffentlichkeit zugängig gemacht.
Dr. habil. Michael Ryba, Professor für Wirtschaftsinformatik, insbes. Softwaretechnik und Internettechnologien, Studiendekan Institut für Management und Technik, Hochschule Osnabrück, Campus Lingen (University of Applied Sciences).
Am 16.12.2020 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarktintegrität beschlossen. Dies ist eine Reaktion auf den Bilanzskandal beim ehemaligen DAX-Konzern Wirecard. Mit dem Gesetzentwurf werden eine Reduzierung von Schwachstellen bei der Kontrolle von Bilanzen, eine Stärkung der Unabhängigkeit der Abschlussprüfer sowie eine Verbesserung von internen Kontrollen in Unternehmen angestrebt. So sollen der Finanzplatz Deutschland an Integrität sowie Attraktivität gewinnen und verlorenes Vertrauen wieder aufgebaut werden. Der nachfolgende Beitrag beschäftigt sich mit der Entstehung und ausgewählten Inhalten des Gesetzentwurfs und gibt anschließend einen Überblick über die aktuelle Diskussion der Reformpläne in der Literatur.
Der BFH hat in seinem Urteil vom 19.6.2008 - VI R 33/07, entschieden, dass Aufwendungen eines leitenden Angestellten im Zusammenhang mit der Bewirtung von Mitarbeitern unter bestimmten Voraussetzungen in voller Höhe als Werbungskosten abziehbar sind. Das Gericht stellt dabei auf zwei Indizien ab, die maßgeblich dafür sind, ob Bewirtungsaufwendungen für Mitarbeiter einer Führungskraft privat oder beruflich veranlasst sind. Dies ist zum einen der Anlass der Feier, zum anderen stellt die Zusammensetzung der Bezüge des Bewirtenden einen wichtigen Faktor dar. Im folgenden Beitrag werden das einschlägige BFH-Urteil vorgestellt und seine Folgen für die Praxis beleuchtet.
Akademische Unternehmensgründungen besitzen für Wirtschaftswachstum und Beschäftigung
unzweifelhaft eine besondere Bedeutung. Grundlage hierfür ist eine nachhaltige Sensibilisierung für
den Gründungsgedanken und das Unternehmertum. Hinsichtlich der Anforderungen an die
Sensibilisierungsmaßnahmen besteht allerdings noch eine Forschungslücke. Der vorliegende Beitrag
beleuchtet auf Basis empirischer Untersuchungen die Frage der Sensibilisierung von
Hochschulangehörigen zum Thema „Unternehmensgründung“. Der Fokus der Betrachtungen liegt
auf den Sensibilisierungsinstrumenten, dem Zeitpunkt der Maßnahmen und den Auswirkungen auf
die Zahl der akademischen Gründungen.
In seinem Urteil vom 19.9.2012 – IV R 45/09 hatte der BFH über die Bilanzierung von Gutscheinen, die einen Anspruch auf eine Preisermäßigung im folgenden Jahr beinhalten, zu entscheiden. Nach der Entscheidung des BFH vom 19.9.2012 – IV R 45/09 sind für Gutscheine, die einen Anspruch auf eine Preisermäßigung im folgenden Jahr beinhalten, im Jahr der Ausgabe keine Rückstellungen zu passivieren. Ebenfalls darf keine Verbindlichkeit bilanziert werden. Auch die Bilanzierung eines passiven Rechnungsabgrenzungspostens ist nicht möglich.
Während Deutschland seine Regelungen zur Erbschaft und Schenkungsteuer zum Jahresbeginn reformiert hat, sind in Österreich die Erbschaft- und Schenkungsteuer mit Wirkung zum 1.8.2008 entfallen. Stattdessen gilt dort seitdem eine Anzeigepflicht für Schenkungen. Nach dieser müssen unter anderem Schenkungen von Kapitalvermögen, Bargeld oder Anteilen an Kapitalgesellschaften bei der Finanzverwaltung gemeldet werden, sofern sie bestimmte Grenzen überschreiten. Die Vorschriften des neuen Schenkungsmeldegesetzes 2008 dienen dazu,dass Verschiebungen von Vermögen nachvollziehbar bleiben. Sie gelten, sofern der Erwerber oder der Zuwender zum Zuwendungszeitpunkt einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich hat; ein Zweitwohnsitz in der Alpenrepublik ist bereits ausreichend. Durch den vorliegenden Beitrag, in dem die Neuregelungen vorgestellt und eingehend diskutiert werden, soll die in Deutschland nicht umfangreiche Literatur zu dieser Thematik ergänzt werden.
Im Unterschied zu Kapitalgesellschaften existieren für Personengesellschaften international unterschiedliche Besteuerungskonzepte, die sie entweder als transparentes oder als intransparentes Unternehmen qualifizieren. Die daraus oftmals entstehende ungleiche Besteuerung von Personen- und Kapitalgesellschaften ist wegen der nicht rechtsformneutralen Ausgestaltung der Unternehmensbesteuerung kritisch zu beurteilen. Der folgende Beitrag stellt zunächst die europaweite Vielfalt bei der Besteuerung von Personengesellschaften dar und untersucht anschließend die bestehenden Besteuerungsmodelle im Hinblick auf das betriebswirtschaftliche Kriterium der Rechtsformneutralität. In diesem Zusammenhang ist insbesondere zu untersuchen, ob die in einigen EU-Mitgliedstaaten bestehenden Misch- und Optionsmodelle Ansatzpunkte zur Erfüllung des Kriteriums bieten.
In seinem jüngst veröffentlichtem Urteil vom 17.10.2013 – III R 27/12 hat der BFH entschieden, dass bei einer Photovoltaikanlage, die auf dem Dach eines sonst privat genutzten Gebäudes installiert ist, die anteiligen Gebäudekosten nicht als Betriebsausgaben im Rahmen der Ermittlung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb steuerlich beachtlich sind. Nachfolgend werden das Urteil und seine Praxisfolgen erläutert, die für betroffene Steuerpflichtige auf den ersten Blick nachteilig wirken.
Mit dem Urteil vom 12.08.2004 hat der BFH in einem Altfall entschieden, dass die Unterlassung der nach Einkommensteuerrecht vorgeschriebenen gesonderten Aufzeichnungen von Bewirtungsaufwendungen umsatzsteuerlich keine Besteuerung als Eigenverbrauch rechtfertigt. Zugleich bleibt der Vorsteuerabzug in dieser Situation grundsätzlich erhalten. Der BFH bezieht sich in der Urteilsbegründung insbesondere auf das nach Art. 17 der 6. EG-Richtlinie bestehende Recht aus vollständigen Vorsteuerabzug.
Zum 1.5.2004 haben sich zehn weitere Staaten der Europäischen Union angeschlossen, so dass der Staatenbund nun mehr 25 Mitgliedsländer umfasst. Der Beitritt bewirkte eine erneute Verschärfung der bereits bestehenden Harmonisierungsprobleme im Bereich der direkten Steuern. Vor diesem Hintergrund beschäftigte sich die in englischer Sprache abgehaltene Tagung unter der Leitung von Dr. Mara Pilar Nu´ez Ruiz (ERA) mit den praktischen Auswirkungen der Koexistenz von 25 verschiedenen Steuersystemen in der EU,dem aktuellen Stand der Koordinierung der direkten Steuern und dem Steuerwettbewerb. Dem beschriebenen Problemkreis widmete sich eine sowohl auf Referenten- als auch auf Teilnehmerseite international geprägte Tagung, die den angereisten Experten aus Finanzverwaltung, europäischen Institutionen,Wissenschaft und Wirtschaft ein anregendes Diskussionsforum bot.
Bereits seit jeher existiert in Deutschland ein Disput hinsichtlich der Frage, ob und ggf. wie Zinsen besteuert werden sollen. Im Hintergrund steht hierbei stets die steuersystematische Diskussion um die Alternativen der Besteuerung des Einkommens einerseits und des Konsums andererseits. Marion Titgemeyer analysiert die steuerliche Behandlung von nationalen und grenzüberschreitenden Zinsen in unterschiedlich ausgerichteten Besteuerungssystemen aus dem Blickwinkel des Leistungsfähigkeitsprinzips, des europäischen Gemeinschaftsrechts und der Entscheidungsneutralität der Besteuerung. Die Autorin entwickelt Vorschläge zur Reform der deutschen Zinsbesteuerung, die den Aspekt steuerunehrlichen Verhaltens strukturiert berücksichtigen.
Steuergestaltung bei multinationalen Konzernen: kritische Diskussion der deutschen Lizenzschranke
(2017)
Im Rahmen des Gesetzes gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen vom 27.6.2017 (BGBl. I 2017, 2074) wurde die sog. Lizenzschranke eingeführt. Diese schränkt den Betriebsausgabenabzug von Lizenzaufwendungen und anderen Aufwendungen für Rechteüberlassungen stark ein, sofern diese beim Empfänger nicht bzw. nur niedrig besteuert werden und der Gläubiger eine dem Schuldner nahestehende Person i.S.d. § 1 Abs. 2 AStG ist. Die Regelung des neuen § 4j EStG ist auf Aufwendungen anzuwenden, die nach dem 31.12.2017 entstehen und betrifft insbesondere multinationale Konzerne, die sog. "Lizenzboxen' zur systematischen Steueroptimierung nutzen.
In seinem am 15.6.2016 veröffentlichten Urteil vom 8.3.2016[2] hat der BFH klargestellt, dass ein Damnum oder Disagio sofort als Werbungskosten abziehbar ist, sofern der Rahmen des am Kreditmarkt Üblichen eingehalten wird. Wird eine Damnums- oder Disagio-Vereinbarung mit einer Geschäftsbank wie unter fremden Dritten geschlossen, ist das ein Indiz für die Marktüblichkeit. Falls der Rahmen des Marktüblichen überschritten wird, entfällt die sofortige Berücksichtigung als Werbungskosten. Es ist durch tatrichterliche Würdigung zu bestimmen, wann dies gegeben ist.
Mit dem am 9.1.2014 veröffentlichten Urteil vom 5.11.2013 hat der BFH entschieden, dass Aufwendungen, die im Zuge eines Erststudiums entstanden sind, das gleichzeitig Erstausbildung ist und nicht innerhalb eines Dienstverhältnisses erfolgt, nach § 12 Nr. 5 i.V.m. § 4 Abs. 9 EStG i.d.F. des BeitrRLUmsG keine vorweggenommenen Betriebsausgaben bei den Einkünften aus selbständiger Arbeit darstellen. Darüber hinaus wurde festgestellt, dass die bereits für Veranlagungszeiträume ab 2004 anzuwendenden gesetzlichen Neuregelungen in § 12 Nr. 5 und § 4 Abs. 9 EStG i.d.F. des BeitrRLUmsG nicht gegen Verfassungsrecht verstoßen.
Mit Beschluss vom 27.9.2012 hat der BFH das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz dem BVerfG zu einer verfassungsrechtlichen Überprüfung vorgelegt.[2] Das BVerfG hat nunmehr die Frage zu entscheiden, ob § 19 Abs. 1 ErbStG i.d.F. des Jahres 2009 i.V.m. §§ 13a und 13b ErbStG einer leistungsfähigkeitsgerechten Besteuerung widerspricht. Damit steht das ErbStG in jüngster Vergangenheit abermals auf dem verfassungsrechtlichen Prüfstand.
Mit drei Urteilen vom 11. 11. 2010[1] hat der BFH seine bisherige Rechtsprechung hinsichtlich einer möglichen Anwendung der Sachbezugsfreigrenze des § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG auf zweckgebundene Geldleistungen des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer aufgegeben.[2] Nach dieser gesetzlichen Regelung bleiben Sachbezüge steuerlich unberücksichtigt, falls die sich nach Anrechnung der vom Steuerpflichtigen gezahlten Entgelte ergebenden Vorteile insgesamt 44 € im Kalendermonat nicht überschreiten. Nach aktueller BFH-Rechtsprechung können nunmehr bestimmte Arbeitgeberzulagen wie z. B. Tank- und Geschenkgutscheine steuer- und sozialabgabefreie Sachbezüge sein. Mit seiner Entscheidung hat der BFH erstmals Grundsätze zur Unterscheidung von Barlohn und einem nach dem Einkommensteuergesetz bis zur Höhe von monatlich 44 € steuerfreiem Sachlohn formuliert,[3] die den Unternehmen als Rechtsanwender neue Möglichkeiten eröffnen. Der nachfolgende Beitrag fokussiert die alte und neue Rechtslage und gibt Praxisempfehlungen.
Die OFD Magdeburg weist in ihrer in jüngster Vergangenheit ergangenen Verfügung darauf hin, dass die Finanzverwaltung die neue Rechtsprechung bezüglich der taggenauen Abrechnung von Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit einem Firmenwagen ausschließlich auf Arbeitnehmer anwendet. Die Grundsätze eines einschlägigen BMF-Schreibens vom 1.4.2011 und der diesem zugrundeliegenden BFH-Urteile gelten dahingegen nicht für Steuerpflichtige mit Gewinneinkünften.
Bei der Abgabe von Speisen und Getränken stellt sich die Frage nach dem richtigen Umsatzsteuersatz. Der EuGH hat dazu in vier Vorabentscheidungsersuchen Stellung genommen. Wie der vorliegende Beitrag aufzeigt, besteht für den Steuerpflichtigen mehr Spielraum, in den Genuss des ermäßigten Steuersatzes zu kommen. Außerdem hat der EuGH für mehr Rechtssicherheit bei der Rechtsanwendung gesorgt.
Mit Urteil vom 22.4.2010 hat der EuGH entschieden, dass die Vorschrift des § 16 Abs. 2 ErbStG des alten und neuen deutschen Erbschaftsteuerrechts nicht europarechtskonform ist. So steht Art. 56 EG i.V. m. Art. 58 EG der Regelung eines Mitgliedstaates entgegen, welche bei der Ermittlung der Schenkungsteuer vorsieht, dass der gewährte Freibetrag im Fall der Schenkung eines im Inland belegenen Grundstücks, wenn Schenker und Schenkungsempfänger ihren Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat haben, geringer ist als der anzuwendende Freibetrag, wenn zumindest eine dieser Personen ihren Wohnsitz im Inland hat. Damit ist abermals eine deutsche Steuerregelung als nicht mit dem Europarecht im Einklang stehend identifiziert worden.
Seit Jahren ist die steuerliche Behandlung von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer ein immer wiederkehrendes Thema in der Fachliteratur. Auch zahlreiche Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt resultieren aus der (Nicht-)Berücksichtigung dieser Aufwendungen. In der Vergangenheit wurden bereits etliche Gerichtsurteile zu unterschiedlichen Fallkonstruktionen aus diesem Bereich gesprochen. Momentan hat das Thema erneut an Aktualität gewonnen. So arbeitet aufgrund der derzeit herrschenden Pandemie eine große Anzahl an Steuerpflichtigen (erstmals) im Homeoffice und wendet sich ratsuchend mit Fragen zu den entsprechenden steuerlichen Folgen an ihre steuerlichen Berater. Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich unter Heranziehung einschlägiger Urteile mit der steuerlichen Behandlung von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer, nimmt Stellung zu den Möglichkeiten der steuerlichen Abzugsfähigkeit in der aktuellen besonderen Situation, analysiert diese kritisch und formuliert konkrete Handlungsempfehlungen.
Bereits zum sechsten Mal fand die IStR-Jahrestagung in Berlin mit prominenten Referenten des Fachs statt. In seiner Begrüßungsrede unterstrich Prof. Dr. Franz Wassermeyer die wachsende Bedeutung des Internationalen Steuerrechts und den Einfluss des EuGH auf das nationale Steuerrecht. Dies zeige sich auch an der steigenden Teilnehmerzahl der Tagung und der zunehmenden Abonnentenzahl der IStR. Ziel der Tagung sei es deshalb, die sachliche Auseinandersetzung mit der Thematik grenzüberschreitender Aktivitäten
voranzutreiben und alle Seiten (Verwaltung, Rechtsprechung, Beratung und Wissenschaft) zu Wort kommen zu lassen.