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Die Analyse des Geschäftsberichts (Risikoberichts) zeigt, dass das Risikomanagementsystem der Wirecard AG gravierende Defizite aufwies. Man muss basierend auf den öffentlich verfügbaren Daten davon ausgehen, dass sich aus den gesetzlichen Bestimmungen nach §§ 91 und 93 AktG ergebende Anforderungen nicht erfüllt waren. Wie bei vielen anderen Unternehmen ist z. B. nicht erkennbar, dass eine Risikoaggregation durch eine geeignete Methode stattgefunden hat. Ohne eine solche Risikoaggregation ist die Frühidentifikation von „bestandsgefährdenden Entwicklungen“ aus Kombinationseffekten von Einzelrisiken nicht möglich. Trotz dieser Defizite ist allerdings nicht erkennbar, dass eine kausale Verbindung mit der späteren Insolvenz besteht. Viele der Schwächen sind auch bei anderen börsennotierten Gesellschaften „üblich“ und daher kein Indiz dafür, dass das Unternehmen einem besonderen Insolvenzrisiko, speziell durch Betrug von Vorstandsmitgliedern, ausgesetzt war. Die nach dem „alten“ IDW Prüfungsstandard 340 durchgeführte Prüfung des Risikomanagements durch EY hat bestehende „schwerwiegende Mängel“ offenbar akzeptiert. Solche Schwächen der Abschlussprüfung findet man jedoch auch bei vielen anderen Unternehmen, was empirische Studien belegen. Im vorliegenden Fall bedeutet dies, dass die gravierenden Defizite der Abschlussprüfung durch EY auch im Bereich der Prüfung des Risikofrüherkennungssystems eindeutig erkennbar waren.
Der Beitrag analysiert den Umgang mit der Covid-19-Pandemie innerhalb der Krankenhäuser und leitet davon Handlungsempfehlungen für das Krankenhausmanagement ab. Dabei geht es sowohl um die Organisation und Ausgestaltung der Patienten- und Personalsteuerung (vorgelagerte Notaufnahmen, Aufnahmestationen, Triage, Covid-19-Testung etc.) als auch um die sich durch die Kontaktbeschränkung ergebene Herausforderung im Umgang mit Besuchern und Lieferanten. Des Weiteren wird auch die betriebswirtschaftliche Steuerung in einer – in allen Belangen – ungewohnten Situation beleuchtet.
Im Zuge bildungspolitischer Änderungen haben Kindertagesstätten in den letzten Jahrzehnten einen Bedeutungswandel erfahren. Sie sind verstärkt zu Orten von Wissensproduktionen erklärt worden, an die hohe Erwartungen im Hinblick auf die Kompensation von ‚ungünstigen‘ Ausgangsvoraussetzungen von Kindern und ihren Übergang in die Grundschule gestellt werden. Dabei erfährt der Diskurs über ‚Sprachdefizite von Migrantenkindern‘ im Austausch zwischen frühpädagogischen Fachkräften und Lehrkräften eine besondere Gewichtung. Dies verdeutlichen Aussagen von Kindertagesstätten-Leitungskräften, die im Rahmen der Studie „Von Sprachdefiziten und anderen Mythen. Eine Studie zum Nicht-Verbleib von Elementarpädagoginnen und -pädagogen mit Migrationshintergrund“ befragt worden sind.
Der Beitrag setzt sich auf der Grundlage dieser Studie kritisch mit institutionell und strukturell gegebenen diskriminierenden und rassialisierenden Mechanismen und Praxen im Umgang mit Mehrsprachigkeit in der Elementarpädagogik auseinander. Ein Fokus wird auf die Analyse von Differenzkonstruktionen und Interaktionsprozessen zwischen pädagogischen Fachkräften mit und ohne ‚Migrationshintergrund‘ gelegt, die im Rahmen von quantitativen und qualitativen Ansätzen untersucht worden sind. Aus den Analysen lassen sich deutliche Indizien für diskriminierende Gruppenkonstruktionen und für eine fehlende Anerkennung der Mehrsprachigkeit von (angehenden) Fachkräften ableiten. Ausgehend von den Befunden werden Handlungsbedarfe für die elementarpädagogische Praxis formuliert.
Digitalisierung, Künstliche Intelligenz und Big Data als Motor für Wandel in Pflege und Gesellschaft
(2022)
Die alltägliche pädagogische Praxis von Grundschulen hat sich durch die Implementierung unterschiedlicher multiprofessioneller Kooperationsprozesse maßgeblich geändert (vgl. Beck & Maykus 2016, S. 148f.). So kooperieren laut Thieme (2019) seit dem Ausbau von ganztägig-inklusiven Schulsettings zunehmend auch Lehrkräfte und sozialpädagogische Fachkräfte unterschiedlicher Fachbereiche und Institutionen (vgl. Thieme, 2019, S. 247). Die Schulsozialarbeit an Grundschulen ist dabei ein sozialpädagogisches Arbeitsfeld, welches als Schnittstelle zwischen verschiedenen pädagogischen Berufsgruppen gilt (vgl. Thimm 2017, S. 108) und dem der Vernetzungs- und Kooperationsgedanken als Leitmotiv (sozial-)pädagogischer Praxis inhärent ist. Vor allem die Kooperation zwischen den Lehrkräften und der Schulsozialarbeit ist dabei an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Das BMBF-geförderte Forschungs- und Entwicklungsprojekt „Qualifizierungsmodule für die interprofessionelle Kooperation in inklusiven Grundschulen – Entwicklung und Evaluation des Manuals InproKiG“ (kurz: InproKiG) hat mit unterschiedlichen Erhebungsinstrumenten u.a. diese Voraussetzungen und Herausforderungen in der alltäglichen Kooperationspraxis näher analysiert. Der Beitrag stellt Ergebnisse einer quantitativen Erhebung zum Stand der Kooperation und zu Kooperationsbedarfen von Grundschulteams vor, welche in den Jahren 2018 und 2019 an Grundschulen in Hannover, Osnabrück und Gießen durchgeführt wurde. In Einzelanalysen werden vor diesem Hintergrund vertiefend die Perspektiven von Fachkräften der Schulsozialarbeit und ihre Erfahrungen interprofessioneller Kooperation untersucht.
Digitale Technologien lassen Daten im Berufsalltag von Beschäftigten im Gesundheitswesen allgegenwärtig werden. Diese Entwicklung stellt neue Herausforderungen an das Kompetenzprofil dieser Berufsgruppen, die sich unter dem Dachbegriff Datenkompetenz zusammenfassen lassen. Im vorliegenden Beitrag wird der Begriff vor dem Hintergrund der digitalen Transformation motiviert und definiert. Es wird eine zusammenfassende Sicht auf die Teilaspekte von Datenkompetenz gegeben und auf den derzeitigen Stand der systematischen Messung von Datenkompetenz eingegangen. Abschließend gibt der Beitrag eine Reihe von Handlungsempfehlungen, auf welche Weise Datenkompetenz im Rahmen der Weiterqualifikation von Beschäftigten vermittelt werden sollte.
Der primäre Einsatzzweck von Reifegradmodellen besteht zumeist in der reinen Inventarisierung der vorhandenen IT-Komponenten. Das vorliegende Kapitel gibt IT-Entscheider*innen in Krankenhäusern Empfehlungen, wie Reifegradmodelle für eine kontinuierliche Weiterentwicklung, Umsetzung und Evaluation von Digitalisierungsstrategien eingesetzt werden können. Als Prüfschema für die Auswahl geeigneter Verfahren werden neun Anforderungen an die Entwicklung und den Einsatz von Reifegradmodellen formuliert. Entlang von drei strategischen Handlungsfeldern – dem klinischen Anwendungsfeld, dem Informationsmanagement und dem organisatorischen Umfeld – werden dem Leser generische Digitalisierungsziele und dazugehörige Beispielindikatoren zur Erfolgskontrolle bereitgestellt.
Wohl kaum ein Thema wird uns in den nächsten Jahren in der Eignungsdiagnostik so intensiv beschäftigen, wie der Einsatz der Künstlichen Intelligenz (KI). Dabei bewegt sich die veröffentlichte Meinung auf einem Kontinuum zwischen Begeisterung und Verdammnis. Den einen erscheint die Künstliche Intelligenz als geradezu perfekte Alternative zur chronisch defizitären Personalauswahlpraxis. Andere sehen hingegen bereits die Herrschaft des Computers, über den Menschen, am Horizont aufziehen. Wieder andere wittern ganz einfach nur das große Geschäft. Doch wie sieht die Realität aus? Wo liegen die Chancen und wo die Risiken der neuen Technologie. Kann eine Software auf der Basis von Internetdaten abgesicherte Persönlichkeitsprofile von Menschen erstellen? Diese und weitere Fragen sollen im Folgenden beantwortet werden.
Normative Orientierung
(2022)