Part of a Book
Refine
Year of publication
Document Type
- Part of a Book (432) (remove)
Keywords
- China-Kompetenz (2)
- Sustainability (2)
- Anerkennung (1)
- Anwendungsorientierung (1)
- Assessment Center (1)
- Bewerbungsunterlagen (1)
- Beziehungen (1)
- Bildungsforschung (1)
- Bildungslandschaft (1)
- Bildungsplanung (1)
Institute
- Fakultät WiSo (432) (remove)
§ 9a Habilitation
(2020)
Nord-Süd-Konflikt
(2020)
Der zentrale Referenzrahmen für die Überlegungen zu einer Ganztagsbildung, wie sie in diesem Handbuch entfaltet werden, ist ein erweitertes Bildungsverständnis. Dieses erweiterte Bildungsverständnis integriert die unterschiedlichen Bildungsund Lernorte sowie Akteure der Bildungsförderung zu einer gemeinsamen Perspektive: Junge Menschen lernen immer und überall, an unterschiedlichen Orten und in einem Zusammenspiel von formellen, informellen sowie non-formalen Bildungsqualitäten. Ein derart sozialpädagogisiertes Bildungsverständnis, die Maxime einer ‚Alltags- und Lebensbildung‘ (Rauschenbach, 2009), regt eine neue Qualität der Kooperation von Jugendhilfe und Schule an, eine Neujustierung beider Systeme, die weit über Fragen der Entwicklung von Kooperationspraxis in einzelnen Schulen hinausgeht und nachhaltige, strukturelle Verzahnungen in Form von Bildungslandschaften anstrebt (Maykus, 2015).
Kommunale Bildungsplanung
(2020)
Damit Bildungs- und Befähigungsgerechtigkeit unterstützt wird, wie es bereits im 13. Kinder- und Jugendbericht heißt (BMFSFJ, 2009, S. 250), wird eine interprofessionelle Vernetzung gefordert, die nicht nur die Etablierung von Gesundheitsförderung durch die Kinder- und Jugendhilfe im Bereich der Ganztagsbetreuung und Schulen allgemein meint (als institutionelle Verankerung der Kooperation), sondern Netzwerkbildung explizit in einen räumlich sowie kommunal zu verantwortenden Zusammenhang stellt und unmittelbar Bezüge zu Überlegungen einer Bildungslandschaft aufweist (ebd., S. 259). Diese Perspektive ist einerseits Inbegriff kommunal vernetzter Infrastruktur von sozialen Angeboten und andererseits eines Miteinanders, von Integration und Vielfalt, von Engagement und Partizipation der Bürger/innen in einer Kommune. Den Kommunen wird in diesem Zuge abverlangt, den eigenen Anteil an der Gestaltung von Lebensbedingungen, durch entsprechende Prioritätensetzungen in der kommunalen Sozialpolitik, zu stärken und eine Gesamtstrategie zu entwickeln, die anhand verbindlicher Leitorientierungen, auf der Grundlage planerischer Prozesse und ressortübergreifend, das Aufwachsen junger Menschen gezielt befördert (Maykus, 2010).
§ 5a Unternehmergesellschaft
(2020)