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Hintergrund:
Die Wahl der Versorgungsform, stationär oder ambulant, unterliegt im deutschen Gesundheitswesen derzeit einem tiefgreifenden Wandel. Eine neue Qualität erhält die Öffnung der Krankenhäuser mit der Neufassung des § 116b SGB V. Die Studie untersucht die Frage, welches ambulante Potenzial sich aus bisher vollstationär behandelten Fällen in der Rheumatologie ergibt.
Methode:
Die Auswertung basiert auf einem Datensatz für die Jahre 2004 bis 2008. Dieser enthält anonymisiert die Abrechnungsdaten von rund 23,6 Mio. GKV-Versicherten. Die Auswahl von Patienten mit rheumatologischen Erkrankungen erfolgte anhand der in § 116b SGB V angegebenen ICD-10-Diagnosen.
Ergebnisse:
Im untersuchten Zeitraum wurde ein Anstieg der rheumatologischen Fälle um 13,9% beobachtet bei einem Rückgang der durchschnittlichen Verweildauer von 9,46 Tagen auf 8,08 Tage und der behandelnden Krankenhäuser um 3,1%. Der Anteil der rheumatologischen Fälle mit kurzer Verweildauer (≤2 Tage) nahm um 32,3% zu. Als „ambulantes Potenzial“ definieren wir den Anteil dieser Kurzlieger an der Gesamtzahl der vollstationären rheumatologischen Fälle, er stieg von 25,7% auf 29,9%
Diskussion:
Nicht alle Kurzlieger können problemlos in eine ambulante Versorgung überführt werden; diese erfordert spezialisierte Strukturen und Personal. Eine Zentrenbildung findet bisher nicht statt. Die Studie erlaubt keine Aussagen zur Qualität der Versorgung in den betrachteten Krankenhäusern. Eine Verknüpfung von Versorgungsdaten mit Qualitätsdaten wäre sinnvoll.
Zwischen Bologna und Hsinchu : Die Entdeckung der Wissenschaftsstadt durch Kommunalverwaltungen
(2011)
Zweifel an der Wirkung
(2010)
Mitursächlich für den schleppenden Übertragungsnetzausbau ist die mangelnde Akzeptanz der betroffenen Bürger, Städte und Gemeinden. Der Gesetzgeber hat daher im Rahmen des Gesetzes zur Beschleunigung des Netzausbaus Elektrizitätsnetze unter anderem die Möglichkeit vorgesehen, dass Netzbetreiber mit den Transitgemeinden pauschale finanzielle Kompensationen ohne konkrete Gegenleistung vereinbaren können, um die Akzeptanz für den Netzausbau zu fördern. Die Kosten dieser Ausgleichszahlungen werden über die Stromnetzentgelte auf die Gesamtheit der Letztverbraucher umgelegt. Der Beitrag setzt sich kritisch mit der Rechtmäßigkeit dieser Regelung auseinander.
Zusammenhang zwischen Lücken im Lebenslauf und Berufserfolg : ein Mythos der Personalauswahlpraxis
(2017)
Mit dieser explorativ angelegten Studie (N = 2225) wird kritisch hinterfragt, ob und inwieweit Lücken im Lebenslauf Indikatoren für den Berufserfolg darstellen. Dabei bilden die Lückendauer im Allgemeinen sowie separiert nach neun Gründen für deren Entstehen die Prädiktoren. Als Kriterien für den Berufserfolg dienen Entwicklung und Höhe des Einkommens, beruflicher Status sowie subjektive Erfolgseinschätzungen. Effekte des Geschlechts, Alters, der Ausbildung sowie sozial erwünschten Antwortverhaltens wurden herauspartialisiert. Für die Gesamtstichprobe ergeben sich signifikante negative Zusammenhänge zwischen der Lückendauer und allen Berufserfolgskriterien, die jedoch als gering anzusehen sind. Bei Berücksichtigung der Ursachen für die Lücken zeigt sich, dass die Lückendauer aufgrund von Reisen mit keinem der Kriterien einen signifikanten Zusammenhang aufweist. Das Gegenteil zeigt sich bei einer unfreiwilligen Arbeitslosigkeit. Aufgrund der geringen Varianzaufklärung des Berufserfolgs durch Lücken im Lebenslauf und den in sich differenziert zu betrachtenden Ergebnissen, erscheint eine pauschale Nutzung von Lücken im Lebenslauf als Kriterium in der Personalauswahl nicht empfehlenswert.