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In der Schriftenreihe „Voneinander Lehren lernen“, die vom LearningCenter der Hochschule Osnabrück herausgegeben wird, werden anwendungsbezogene Beiträge zur Qualitätsentwicklung in Studium und Lehre publiziert.
Die Schriftenreihe ist an das hochschuldidaktische Konzept des „Scholarship of Teaching and Learning“ angelehnt. Demnach soll sie insbesondere den Fachlehrenden aller Studiengänge als Plattform dienen, um ihre eigenen Erfahrungen, Ideen und Konzepte zur Lehr- und Studiengangentwicklung systematisch zu reflektieren und entsprechende Erkenntnisse für andere nutzbar zu machen. Ziel ist es, den Diskurs über hochschuldidaktische Themen in die Fächer zu tragen und so nachhaltig zu einer hohen Qualität der Lehr-Lernprozesse in den Studiengängen beizutragen. Ergänzt werden die Texte der Fachlehrenden um Beiträge von Mitarbeiter*innen der im Bereich Studium und Lehre tätigen Organisationseinheiten.
Die Schriftenreihe ist eng an das Lehrkolleg der Hochschule Osnabrück gekoppelt. Dabei handelt es sich um ein Angebotsformat des LearningCenters, in dem Professor*innen und Lehrkräfte für besondere Aufgaben die Möglichkeit haben, unter hochschuldidaktischer Begleitung innovative Lehrentwicklungsprojekte in ihren eigenen Lehrveranstaltungen und Modulen umzusetzen. Der erste Band der Schriftenreihe enthält Beiträge von Teilnehmer*innen des Lehrkollegs 2018, in dem verschiedene Entwicklungsprojekte zur Förderung von Kompetenzen für selbstreguliertes Lernen durchgeführt wurden.
Corporate Social Responsibility (CSR) gewinnt auch in Europa weiter an Bedeutung. So hat die Europäische Kommission kürzlich eine CSR-Strategie vorgelegt. Ihr liegt eine neue Definition zugrunde, nach der CSR „die Verantwortung von Unternehmen für ihre Auswirkungen auf die Gesellschaft“ ist (Europäische Kommission 2011: 7). Die Auswirkungen gefährlicher Industriechemikalien auf Mensch und Umwelt sind Gegenstand der EU-Chemikalienverordnung REACH (Verordnung [EG] Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe). Die 2007 in Kraft getretene REACH-Verordnung sieht für die Unternehmen weitreichende Verpflichtungen vor, für einen sicheren Umgang mit Stoffen zu sorgen und Risiken für Verbraucher, Arbeitnehmer und die Umwelt zu minimieren. Dies betrifft sowohl Hersteller von chemischen Stoffen als auch Unternehmen in zahlreichen anderen Branchen (z. B. Hersteller und Händler von Verbraucherprodukten wie Spielwaren oder Textilien).
In der Diskussion zu den ökonomischen Auswirkungen von REACH steht häufig der Bürokratie- und Ressourcenaufwand in den Unternehmen im Vordergrund, der durch neue Pflichten (z. B. Registrierungs- und Meldepflichten) verursacht wird. Der positive Beitrag, den die REACH-Erfüllung zur Verbesserung der Corporate Social Performance leisten kann, wird hingegen noch wenig erkannt. Dabei zeigt sich, dass dem CSR-Konzept und REACH in Bereichen wie der Nachhaltigkeitsorientierung, der Wahrnehmung von Produkt- und Umweltverantwortung u. a. gemeinsame Ziele und Ansätze zugrunde liegen. Der vorliegende Beitrag zeigt beispielhaft auf, wo Gemeinsamkeiten liegen und wie diese von Unternehmen im Rahmen der CSR-Strategie aufgegriffen werden können.
Hintergrund
Neugeborene erleben jede Therapie der sie ausgesetzt sind auf ihre eigene Art und Weise. Es gibt eine Vielzahl an Therapien für Neugeborene. Als häufigste Todesursache bei Neugeborenen gilt die Asphyxie. Um die Auswirkungen einer perinatalen Asphyxie zu minimieren, werden die Feten per Notfallsectio auf die Welt geholt. Anschließend wird eine therapeutische Hypothermiebehandlung über 72 Stunden begonnen. Es handelt sich um eine sehr intensive Therapiemethode, die für das Neugeborene mit weiteren unzähligen Untersuchungen verknüpft ist. Das führt zu der Frage, wie ein Neugeborenes nach einer Notfallsectio die Phänomene während einer therapieindizierten Hypothermiebehandlung erlebt.
Methodisches Vorgehen
Ziel dieser Arbeit ist es, das Erleben eines Neugeborenen während einer therapieindizierten Hypothermiebehandlung zu erfassen. Dafür wurde ein Fall aus der Praxis mit der hermeneutischen Fallanalyse nach Schrems analysiert. Des Weiteren wurde eine systematische Literaturrecherche durchgeführt, die zur Verwendung von englischer, französischer und deutscher Literatur führte.
Ergebnisse
Durch die intensive Betrachtung des Falls von Sophie wird deutlich, dass Sophie während ihrer Behandlung vermehrtem Stress ausgesetzt ist. Außerdem lassen sich mehrere Faktoren identifizieren, die bei Sophie zu Angst und Leid führen. Diese Erfahrungen führen dazu, dass Sophies Bedürfnisse unbefriedigt bleiben.
Schlussfolgerungen
Die oben aufgeführten Erfahrungen führen dazu, dass Sophie ihre Entwicklungsphasen nicht erfolgreich bewältigen kann. Die unbewältigten Entwicklungsphasen sind eine Ursache für Probleme in der Entwicklung von Sophie. Weitere Probleme finden ihren Ursprung in den traumatischen Erfahrungen während ihrer Neugeborenenzeit, die zu Konflikten in ihrer Persönlichkeitsentwicklung führen. Dies führt dazu, dass Sophie Verhaltensweisen entwickeln kann, die für sie und für andere nicht erklärbar sind.
Die verabschiedete Rechtsnorm des § 254 HGB hat gegenüber der Fassung im RegE deutlich an Klarheit gewonnen. Aus Sicht der Abschlussadressaten ist zu begrüßen, dass die im Vergleich zu den Entwurfsfassungen erheblich ausgeweiteten Anhangangabepflichten zur Absicherungsbilanzierung das Informationsniveau des Jahresabschlusses erhöhen. Problematisch erscheint indes die Auslagerung eines Teils der Anwendungsvoraussetzungen zur Bildung von Bewertungseinheiten in den Anhang, da dieser nicht von allen Unternehmen erstellt werden muss.
Entsprechend der gesetzgeberischen Intention, die bestehende Praxis der Bilanzierung von Bewertungseinheiten durch die handelsrechtliche Normierung nicht einzuschränken, wurde der Anwendungsbereich des § 254 HGB sehr weit gefasst und den Unternehmen über den Weg der Rechtsfolgenanordnung durch Negativabgrenzung (Nichtanwendung bestimmter Bewertungsvorschriften) ein relativ breiter Auslegungs- bzw. Ermessensspielraum belassen. Negative Folge dieser Vorgehensweise ist die Zulassung von Bewertungstechniken, die nicht konform gehen mit den bislang bestehenden Rechnungslegungskonventionen und damit die innere Konsistenz bzw. Systemkonsequenz des handelsbilanzrechtlichen Regelungsgefüges beeinträchtigen.